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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Hierzu eine klare und fundierte Antwort, die zudem mit einem Rechtsgutachten untermauert wurde:

"Eine staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung ist nicht mit den in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz und den im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung (ICERD) verbrieften Garantien vereinbar. Sie würde den auf den Grund- und Menschenrechten basierenden staatlichen Bildungsauftrag konterkarieren.

Zur Aufgabe politischer Bildung gehört es, über die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Rassismus und Rechtsextremismus aufzuklären. Die Adressat*innen sind also zu befähigen, rassistische und rechtsextreme Positionen als Angriff auf die gleiche Würde aller Menschen zu erkennen.

Eine staatliche Förderung der Stiftung ist schon deswegen ausgeschlossen, weil die Stiftung nicht nur eng verwoben mit Akteur*innen der so genannten Neuen Rechten ist, die als rechtsextrem einzuordnen ist, sondern auch selbst rechtsextremes Gedankengut verbreitet. Sie ist damit als Trägerin für politische Bildung ungeeignet.

Außerdem bringt die Desiderius-Erasmus-Stiftung durch ihre Selbstverortung als parteinahe Stiftung der AfD zum Ausdruck, die politische Grundausrichtung der AfD zu teilen. Die Stiftung sagt von sich, dass sie ‚ideell der Alternative für Deutschland (AfD) nahesteht‘. Wie das Institut bereits in früheren Veröffentlichungen analysiert hat, durchzieht eine national-völkische Ausrichtung die Grundsatzpapiere der Partei, Führungspersonen und Mandatsträger*innen vertreten rassistische und rechtsextreme Positionen und propagieren Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung zeichnet sich mithin nach ihrem eigenen Selbstverständnis durch ihre Verbundenheit zu einer rassistischen und rechtsextremen Partei aus. Darin besteht der selbst gewählte Markenkern der Stiftung. Eine Stiftung, die rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreitet beziehungsweise entsprechendes Gedankengut relativiert, darf grundsätzlich nicht staatlich gefördert werden.“ (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/darf-die-afd-nahe-desiderius-erasmus-stiftung-mit-staatlichen-mitteln-gefoerdert-werden)

Grinsekatz10111 
Fragesteller
 22.02.2023, 09:28

Vielen Dank

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IlanRoman  22.02.2023, 17:26
@Grinsekatz10111

Aber das höchste Verfassungsorgan hat dahingehend endlich eine Gesetzinitiative verlangt und damit der Einschätzung des o.a. Institus formalrechtlich widersprochen.

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es sollten nur einzelne Politiker gewählt werden und keine Parteien, mit nur ein zwei fähigen Leuten und der Rest Müll, siehe die Linken und Frau Wagenknecht, finde die echt gut, oder von den Grünen Herr Ozdemir usw usw

Nein

Der Sinn dieser Stiftungen ist, die Demokratie zu unterstützen. Und ich denke nicht, dass die AfD hinter den Werten unserer Verfassung steht.

Ja

Sofern parteinahe Stiftungen überhaupt staatliche Unterstützungen bekommen dürfen (worüber zu diskutieren wäre), muß natürlich Chancengleichheit bestehen.

Also ich finde, es sollte gleiches Recht für alle gelten. Wenn die Erasmus Desiderius Stiftung keine Unterstützung vom Staat bekommt dann soll zB die Amadeu Antonio Stiftung auch keine Kohle bekommen.