Soll man diesen Baum Fällen?

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9 Antworten

Ich würde diesen Baum nicht fällen, solange er gesund ist und solange er auch noch gefahrlos gefällt werden kann, wenn er noch viel höher werden sollte. Durch seinen breit angelegten Wuchs dürfte aber das Höhenwachstum ohnehin begrenzt sein.

Klar machen Bäume auch Dreck, aber dieser steht jetzt nicht so nahe an einem Haus, dass er die Dachrinne notorisch verstopft. Eine unmittelbare Gefahr für die Umgegend stellt er auch nicht dar. Während eines schweren Sturmes sollte man sich halt nicht ins Dixi-Klo setzen. Grundsätzlich ist für Gefahren, die vom eigenen Grundstück ausgehen könnten, ohnehin eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung ratsam.

Es könnte auch sein, dass die Kiefer nach dem örtlichen Recht unter Schutz steht, wenn eure Gemeinde eine Baumschutzverordnung hat. Da sollte man sich auf jeden Fall erkundigen, bevor man die Säge ansetzt.

Wenn ihr euch doch entschließen solltet, den Baum zu fällen, dann solltet ihr eine Ersatzpflanzung in Form einen nicht ganz so hochkronigen Laubbaumes (meistens Obstbaum oder Nussbaum) vornehmen. Denn für das Mikroklima im Wohngebiet ist eigentlich jeder Baum unersetzlich. Außerdem belebt er das Straßenbild, das gerade in modernen Siedlungen viel zu oft von geschotterten Vorgärten geprägt wird.

Nein - ich sehe keinen Grund

Auch wir Menschen sind nicht alle gleich schön gebaut. Ich sehe nicht dass er schräg steht und als Kiefer hat er eh einen sehr sicheren Stand. Dieser etwas ungewöhnliche Wuchs ist vermutlich vor 10-15 Jahren entstanden. So wie es mir aussieht ist damals die Spitze des Baumes abgebrochen und wurde dann vom Baum durch eine neue Spitze ersetzt. Bei Nadelbäumen ist dies eher selten zu sehen, beim Obstbau wird dies zumeist vorsätzlich und bewusst herbeigeführt.

Sollte er doch bei einem Sturm umstürzen bist du nicht verantwortlich und musst auch nicht bezahlen. Du bist nur haftbar wenn er aus Altersschwäche umstürzt und da sehe ich keine Anzeichen. Auch nicht alle Baumpilze Efeubewuchs oder sonstiges sind Anzeichen. Sichere Anzeichen sind teilweise verkahlte Krone.

Dennoch ist eine Grundbesitzer Haftpflicht sicher kein Fehler. Dies ist eine Haftpflichtversicherung des Gebäudes/Grundstücks. Darin enthalten sind meist Schäden von Dachlawinen, Bäumen etc. enthalten. Wichtig ist dabei dass diese Versicherung auch die grobe Fahrlässigkeit mit abdeckt. z.B. Fußgänger rutscht auf Glatteis aus, weil man zu spät Schnee / Eis geräumt hat. z.B. am Sonntag Morgen

Wenn er schräg steht, dann wäre es hilfreich zu wissen, ob es ein Flachwurzler ist, denn in diesem Fall musst Du bei starkem Sturm damit rechnen, dass er umfällt.

In Wien ist es so, dass für jeden Baum der umgeschlagen wird ein neuer gesetzt werden muss. Hier muss für so grosse Bäume sogar eine Genehmigung vom Magistrat eingeholt werden.

Auch das müsste vorher eruiert werden - allerdings wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Und wenn alle Anrainer den weghaben wollen, dann wäre es doch eine gute Lösung ihn gegen einen neuen Baum einzutauschen.

Frag doch mal Deine Mummy, was sie davon hält?

Vielleicht ein Tannenbaum, den ihr dann zur Weihnachtszeit schmücken könnt?

Grundsätzlich stellt sich nicht die Frage ob der Baum weg SOLL / MUSS, sondern es stellt sich die Frage ob der Baum weg DARF.

Rhein vom Foto würde ich sagen, das ist eine Schwarzkiefer mit einem Alter von mindestens 25 Jahren. So alte Bäume (auch in Wohngebieten) stehen in vielen Bundesländern (ich kenne es aus Baden-Württemberg) unter einem besonderen Schutz.

Das bedeutet, dass du mit empfindlichen Strafen rechnen musst, wenn du den Baum unbegründet entfernst.

Vor Allem stellt sich also nun die Frage ... Liegt eine Gefährdung durch den Baum vor?

Dies kann durch Standunsicherheit, Zustand / Gesundheit des Baumes, Standort und Verkehrslage gegeben sein.

In allen Fällen ist dieses "Urteil" von einem Fachmann zu erbringen, wenn ich also nicht gerade im Forst beschäftigt bin, darf man davon ausgehen, dass die meisten Menschen keine Fachleute sind um die Frage einer Fällung zu beantworten.

Ist die Fällung begründet, darf sie auch meist nur in der Vegetationspause von November bis Februar durchgeführt werden.

Ist euch das aber alles scheißegal, dann sollten dein Vater und deine Mitter wohl "Streichhölzer ziehen" um eine Entscheidung herbeizuführen..... mit evtl. allen resultierenden Konsequenzen. 

Die Kiefer scheint aus Platzgründen schon immer schräg gewachsen zu sein, dorthin eben, wo es genug Platz und Licht gibt. Es scheint nicht so zu sein, dass sie vom Wind halb entwurzelt und plötzlich in die Schräge gedrückt wurde. Dann müsste auf der angewandten Seite (Richtung Wintergarten) auch erkennbar sein, dass der Wurzelteller plötzlich herausgehoben wäre. Eine akute Gefahr, dass er beim nächsten Windhauch umfällt, kann ich per Ferndiagnose nicht erkennen - dazu müsste man aber, um es richtig einzuschätzen, vor Ort sein. Wenn ein Baum, der keine erhöhte Gefahr erkennen lässt - und dies sorgfältig zu überprüfen ist der Eigentümer verpflichtet! - trotzdem z.B. bei einen heftigen Orkan umfällt, dann ist das "Höhere Gewalt", und da gibt es keine Haftung.

@Silvie11700: Kiefern gehen mit ihrer Pfahlwurzel weit in die Tiefe, spielt aber in diesem Fall keine Rolle!

Also: wenn nicht sonstige bedenkliche Merkmale wie Pilzbefall oder Ähnliches dazukämen, scheint es nicht zwingend notwendig, ihn dringend schnellstmöglich zu fällen. Zu beachten ist allerdings, dass er natürlich immer weiter wächst, Kiefern können groß werden, und damit wird die Fällung (irgendwann einmal muss es ja schließlich sein) natürlich immer schwieriger!

Ob es bei euch evtl. eine Baumschutzverordnung gibt, musst du auf der Stadt/Gemeinde erfragen.