Sohn 6 jahre weint jeden Abend in der Wohngruppe er will nachhause was kann ich tun?

5 Antworten

Hi, ein paar Zeilen mehr und ich hätte den Text ohne Satzzeichen nicht gelesen! Bitte nutze Satzzeichen, sonst ist es sehr anstrengend, das zu lesen.

Es gibt keine Gründe, das er dort ist? Das klingt erstmal sehr unreflektiert. Wenn es stimmen sollte, dann kannst Du gerichtlich vorgehen gegen das Amt!

Hier wirst Du beraten:

Das geht vielleicht vorbei mit der Zeit. Das mag am Anfang sehr schwer sein aber das legt sich denke ich mit der Zeit.


Abc1983 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 20:35

Wie gesagt es gab keine Gründe ihn aus der Familie zu entfernen nicht nur er leidet sondern auch ich

verreisterNutzer  04.02.2025, 20:36
@Abc1983

Das ist deine Sicht der Dinge, das Jugendamt hat da sicher eine ganz andere Sicht. Ein Kind wird nie leichtfertig aus der Familie herausgenommen, da muss es schon gewichtige Gründe dafür geben.

Insomnia12345  04.02.2025, 20:40
@Abc1983

Es muss Gründe geben, auch wenn sie aus deiner Sicht nicht stimmen. Aus Langeweile macht das Jugendamt sowas nicht.

Abc1983 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 20:54
@Insomnia12345

Muss es eben nicht. Denn weder wurde er geschlagen oder war er verwahrlost er hatte alles hier gehabt.

Seine Schwester war die schwierigere wegen ihr hatte ich mir Hilfe geholt und sie haben mir auch wegen ihr geholfen.

Aber der kleine ihn von seiner Mutter einfach so zu entreißen und er ist sechs Jahre alt ohne Grund ist schon unmenschlich und Quälerei

verreisterNutzer  04.02.2025, 20:57
@Abc1983

Lies dir die Begründung des Jugendamtes durch, wenn du denkst dass es falsch ist dann gehe dagegen vor mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

Insomnia12345  04.02.2025, 20:58
@Abc1983

Dann lege Einspruch dagegen ein. Eine andere Möglichkeit hast du nicht.

wenn das Jugendamt keinen Grund hatte, dann hast du ja weiterhin das Sorgerecht. Dann kannst du das Kind einfach abholen und es lebt wieder bei dir.

Da ich davon ausgehe, dass das Jugendamt eben doch einen Grund hatte und somit das Sorgerecht aktuell nicht vollständig besteht, hilft nur deinem Kind zu helfen die aktuelle Situation zu akzeptieren. Dabei hilfst du deinem Kind vor allem wenn du der Wohngruppe und der Gesamtsituation neutral bis vielleicht sogar positiv gegenüber stehst.

Das Kind spiegelt vor allem dein Gefühlsleben. Wenn du dem Kind erlaubst sich dort wohl zu fühlen und sich einzuleben, dann wird das Kind es auch schaffen. Und mit erlauben meine ich nicht das zu sagen, sondern es auch so zu meinen.


Abc1983 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 20:56

Nein wie gesagt es gibt keinen Grund und ja das Sorgerecht ist und bleibt auch bei mir er war nie von mir getrennt weißt du ich war immer für ihn da und dass er jetzt natürlich zu seiner Mama will ist doch klar

Sanja2  05.02.2025, 18:58
@Abc1983

dann fahr hin und hol ihn ab, du kannst als sorgeberechtigte Mutter entscheiden wo dein Kind lebt und wenn es keinen Grund gibt (warum ist er denn dann in der WG???) dann kann das Jugendamt auch nichts dagegen tun,

Fakt ist, kein Kind wird einfach so aus der Familie raus gerissen, die Mär darf man gern dem eigenen Anwalt (Schwerpunkt Familienrecht) erzählen, der wiederum wird zuerst Akteneinsicht beantragen und sich dann selbst einen Einblick in den Fall verschaffen, anschließend werdet ihr dementsprechend beraten.

Man kann dir nur helfen, wenn du ehrlich bist. Das Jugendamt bringt Kinder nicht grundlos in eine Wohngruppe. Also keine Ahnung was du für Möglichkeiten hast, wenn du nicht sagst wie er da hin gekommen ist.


Abc1983 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 20:50

Weißt du ich habe mir wegen meiner großen Hilfe bei ihnen gesuchtDenn sie ist das schwierige Kind und mit dem kleinen war alles gut ihm ging es ja auch gut weißt Du und sie haben gemeint den kleinen auch aus der Familie entfernen zu müssen warum wie gesagt es gibt keine Gründe.

nochnefrage  06.02.2025, 16:39
@Abc1983
warum wie gesagt es gibt keine Gründe.

Das Amt wird das vor einem Richter begründet haben! So einfach ist das nicht.

Wenn Du die Gründe nicht kennst, dann frage das Jugendamt.

Wenn Du hier Hilfe willst, nenne die die Gründe. Oder geh zu einem Anwalt. Der beantragt Akteneinsicht. Und ich gehe davon aus, wenn Du zum Jugendamt gehst, wird man Dir auch Gründe nennen! Schon deshalb, weil das Amt die Kosten rechtfertigen muss.

Es gibt mit Sicherheit Gründe, aus Sicht des Jugendsamts. Ob die alle stimmen, kann hier niemand beurteilen. Aber so wie Du es darstellst kann es nicht sein.