Smartphone beim Bootsverleih ins Wasser gefallen. Taucher fischt es heraus und behält es bis zur Bezahlung ,erlaubt?
Hallo, ich habe ein Tretboot gemietet und mein Smartphone fiel beim Andocken auf dem Steg in den See.
Der Bootsverleih hat einen Taucher der ständig verlorene Gegenstände der Besucher heraus fischt. Er fand es ubd nahm es mit nach Hause und rückt es erst gegen einen Obolus wieder heraus „wie viel ist Ihnen meine Dienstleistung wert?“…. Ich hätte ihn so oder so bezahlt für seine gute Tat - die Alternative wäre selbst ins Wasser zu springen und es zu holen..
darf er es einfach so behalten und kann ich zur Polizei, sollte er mit meiner Bezahlung nicht zufrieden sein? Ein fremder Mann hat mein Smartphone …! Danke LG
6 Antworten
bis 500€ 5% vom Wert ist der finderlohn
alles was darüber hinausgeht wird mit 3% abgegolten
wenn dein Handy nicht wasserdicht ist, soll er es doch behalten…ist es das jedoch, bezahl ihn
hast du z.b. ein 700€ teures Gerät, wären demnach 31€ Finderlohn gesetzlich angemessen
Naja, der Taucher wird nicht in Anzug mit Flasche und Maske ‚Gewehr Bei Fuß‘ gestanden haben … und der FS hätte ja reinspringen können- hat er scheinbar nicht gemacht
nichtsdestotrotz fände ich die finderlohn Regelung mehr als günstig für den FS… eine klassische ‚bergung‘ istvdeutlichvteurer
Wahrscheinlich hat er ein Pfandrecht an dem Handy und handelt rechtmäßig. Entsprechend solltest du ihm einen üblichen Dienstlohn zahlen.
Du hast den Taucher nicht beauftragt. Inwiefern solltest du ihn bezahlen müssen?
Du kannst dir sicher sein, dass der Taucher vom Bootsverleiher bezahlt wird. Schließlich hat der ihn beauftragt.
Dein Handy nicht herauszugeben ist Fundunterschlagung. Ich würde dem Typen aus Prinzip nichts geben. Er hat das Handy nichtmal zufällig 'gefunden'. Es gehörte zu seinem Job, danach zu suchen.
Nein, weil er die Suche beruflich ausübt.
Finderlohn zahlt man als Anerkennung, dass der Finder den Gegenstand nicht behalten hat.
Naja, man DARF gefundene Dinge gar nicht behalten.., erst recht nicht wenn es so einfach herauszufinden ist wer der Eigentümer ist… und natürlich hat der ein recht sich für die ‚Arbeit‘ des Tauchgangs entlohnen zu lassen, und da fände ich den gesetzlichen Finderlohn durchaus angemessen… selbstverständlich müsste der diesen noch mit mwst versehen und natürlich auch versteuern
Es ist sein bezahlter Job, verlorene Gegenständen aus dem See zu holen. Dafür wird er bezahlt. Mit welcher Begründung sollte ihm ein Finderlohn zustehen?
wird der bezahlt?
oder arbeitet der freiberuflich auf Abruf?
das wissen wir nicht …
ich vermute die werden sich da schon juristisch abgesichert haben wie der Taucher da an seinen Lohn kommt, ohne das es den Bootsverleiher Geld kostet
DEM kann es letzten Endes egal sein ob die ihre Sachen wieder bekommen… warum sollte der dafür auf seine Kosten einen Taucher bestellen ?
Der Bootsverleih hat einen Taucher der ständig verlorene Gegenstände der Besucher heraus fischt.
Daraus schliesse ich, dass der Taucher vom Bootsverleiher bezahlt wird. Warum sollte er sonst tauchen?
Warum? Weil der wahrscheinlich mit dem bootsverleiher befreundet oder verwandt ist und sich da mit dessen Einverständniss ein paar Euro dazuverdient .,, vielleicht gibt er dem auch was ab, das werden wir nie erfahren .., aber ich wäre bereit um viel Geld zu wetten, das der nicht als Taucher beim bootsverleiher angestellt ist..,;)
Ich bin jetzt kein Experte aber ich glaube das es dir wieder gegeben hätte müssen da man ja wahrscheinlich weiß, dass du der Besitzer bist.
Wenn nicht zu 100% sicher ist das es deins ist darf es dir glaube ich gar nicht gegeben werden.
Geh zum Bootsverleih und drohe Ihn mit einer Anzeige, oder sagst du gibst in so ca. 50€. Denn es immer noch dein Handy was er macht ist nicht Rechtens.
Eine Uhr, die von einem Bootssteg ins Wasser fällt, ist nicht verloren, sondern versunken. Alle Beteiligten wissen, wo die Uhr in etwa liegt.
Es handelt sich also nicht im ein Finden wie in der Bahn, wo ich eine Uhr auf meinem Sitz sehe, die nicht mir gehört,
sondern um eine Bergung: Alle wissen, wo das Objekt in etwa liegt, und einer springt ungefragt ins Wasser und holt es.
Der Besitzer bekundet, er hätte es auch selbst geholt.
Also wäre nach einer lächelnden Übergabe ein Trinkgeld nett. Aber eine Erpressung von Geld ist weniger nett. Ich würde eine Strafanzeige androhen und eine Zivilklage auf Herausgabe und auf Schadensersatz.