Simson mit großem Kennzeichen?

5 Antworten

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. 

Darauf macht die Deutsche Verkehrswacht  aufmerksam. 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, 

«wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt».

1966 erschien in der DDR ein „offenes“ Kleinkraftrad, der Simson Sperber

Die spitz ausgelegte Motorcharakteristik verlangte nach hohen Drehzahlen. 

Wegen der Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h bedurfte es zu DDR-Zeiten eines Motorradführerscheins. 

In der DDR waren Kleinkrafträder ebenfalls auf 50 cm³ Hubraum beschränkt, für die ab Mitte 1963 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt. 

Da auf Autobahnen in der DDR eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h vorgeschrieben war, durften diese von Kleinkrafträdern befahren werden.

Kreidler Flory - Mit dem Mofa auf die Autobahn

https://youtube.com/watch?v=xF5wTOXpCpI

Der Sperber (50ccm, offen), die SR80 und S70 (beide 70ccm) und die AWO 425 sind die einzigen Simson die auf die Autobahn/Kraftfahrstraße dürfen.

Ich weiß nur, dass wegen den Dingern nach der Wende die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen von 60 auf 61 angehoben wurde, weil die im Schein 60 als Höchstgeschwindigkeit stehen haben.

fuji415  30.10.2017, 23:58

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, 

«wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt».

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Die S70 hat auch eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h, so wie der Sperber. Also darf man mit ihnen auch auf die Autobahn. Allerdings ist das ziemlich gefährlich, da man deutlich der langsamste ist und sogar von LKWs überholt wird.

S70 und der Sperber dürfen auf jeden Fall auf der Autobahn fahren. Weil sie ja bedeutend schneller fahren als 60 km/h. 

fuji415  30.10.2017, 23:59

Bedeutend schneller hat nichts zu sagen :durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit  sagt das aus !

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, 

«wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt».

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