Sicherheitsdienst im Flüchtlingsheim (Minijob) – bekommt ihr Zuschläge, Urlaubsgeld oder Krankengeld?

1 Antwort

Nicht Flüchtlingsheim, aber Erfahrung im Sicherheitsdienst.

Du wirst beschissen.

Die Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sind kein optionaler Bonus nach Tageslaune des Arbeitgebers, sondern im Tarifvertrag vorgeschrieben.

Es gibt keine anderweitigen Regelungen für geringfügig Beschäftigte, was da getrieben wird, ist absolut widerrechtlich.

Kannst Du später einklagen, wenn Du da mal aufhörst.

Und selbstverständlich hast Du gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.

Nicht eine Sekunde länger würde ich da arbeiten, unseriöser geht´s nicht.