Sex mit Schutzbefohlenen

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich lasse die besondere Problematik des sexuellen Kontaktes mit Schutzbefohlenen hier mal außer Acht. Ich entnehme der Fragestellung, dass Ihr die außerordentliche Brisanz der Situation ja selbst seht, wenn es um sexuellen Kontakt mit Schülern geht, für die ein Pädagoge auch unmittelbar verantwortlich ist (ihn also aktuell selbst unterrichtet). Ich gehe hier nur auf den anderen Fall ein, den Du ansprichst:

Wenn von der "fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" (§ 182 Abs. 2 StGB) nicht die Rede sein kann, dann gibt es auch keinen strafrechtlichen Tatbestand!

Tröndle/Fischer stellen im Kommentar zum Strafgesetzbuch (Verlag C. H. Beck) fest, das Tatbestandsmerkmal sei äußerst unglücklich formuliert: "Das Merkmal bedarf daher der Auslegung; es kommt darauf an, ob die betroffene Person aus Gründen altersbedingter Unreife im konkreten Fall für den Täter erkennbar außerstande ist, die Entscheidung über die Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen intellektuell, moralisch und emotional in ein Selbstbild und Lebenskonzept in einer Weise zu integrieren, welche der Bedeutung sexueller Selbstbestimmung gerecht wird." Dabei sei stets unabdingbar auch "die Täter-Persönlichkeit und die Struktur des Verhältnisses zwischen Täter und Opfer" zu berücksichtigen!

Die besondere Problematik für Lehrer liegt IMMER darin, dass der Schüler dem Lehrer (wenn er diesen/diese persönlich anerkennt bzw. akzeptiert und ein enges persönliches Verhältnis zulässt!) einen Vertrauensvorschub in die geistige Reife der Lehrerpersönlichkeit voraus schickt UND dann gleichzeitig verantwortungsvolle Führung erwarten könnte (wenn auch nicht ausspricht!). Der Lehrer sollte sich also – auch wenn es der Klavierlehrer ist, der mit Gymnasiasten, die er selbst nicht unterrichtet, sexuellen Kontakt pflegt (ich formuliere das hier absichtlich vorbehaltlos geschlechterfrei) – sehr, sehr sicher sein, dass seine Rolle als Lehrer keinen Einfluss nimmt auf den Schüler! Der Lehrer muss sich sicher sein, dass seine besondere Position als Lehrer keinen prägenden Einfluss auf die Freundschaft zum Schüler nimmt und die Entscheidung zugunsten eines sexuellen Kontaktes frei ist von einer etwaigen "Gefällestruktur" (Gefälle an Alter und Reife) in der Beziehung zwischen Lehrer und Schüler.

Erstens wird gemäß § 182 Abs. 3 StGB der sexuelle Kontakt eines über 21-Jährigen mit einem über 16-Jährigen nur auf Antrag (Anzeige) verfolgt. Zweitens ist dieser sexuelle Kontakt NICHT prinzipiell verboten. Drittens ist die Angelegenheit also einfach nur zu brisant, um nicht doch lieber die Finger davon zu lassen – sowieso, und insbesondere für Pädagogen! Viertens ist unschwer an einigen Antworten abzulesen, wie stark dieses Thema emotional aufgeladen ist – dabei muss es keinesfalls bestimmend für zwei Individuen sein, wie die Gesellschaft überwiegend moralisch denkt, aber es darf zur Vorsicht gemahnen.

qsaxc20 
Fragesteller
 16.12.2009, 17:57

WOW! Dankeschön

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BadMan  29.05.2010, 11:26

Sehr gut beschrieben und dankenswerter Weise objektiv betrachtet =) ganz klar: DH!

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Wenn der Schüler unter 18 ist, ist es strafbar, weil Schuztbefohlen. Er kann übrigens auch "erst" 14 sein, wenn er kein schutzbefohlener wäre.

Schüler einer anderen Schule dürften nicht schutzbefholen sein, also wäre das legal. Da bin ich mir zwar recht sicher, aber nicht zu 100%.

Als Lehrer ist man ja schon volljährig, eher mitte/Ende 20 und älter. Da eine sexuelle Beziehung mit einer minderjährigen Person anzufangen ist nicht nur was die Gesetzeslage angeht illegal sondern auch einfach unmoralisch.

Ein 16 jähriger Schüler kann sowas noch gar nicht richtig umreißen, ist im Kopf ganz wo anders als ein erwachsener Mensch.

Es wäre ziemlich eklig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kein Lehrer darf mit seinen Schülern schlafen. Das ist auch bei deren Volljährigkeit nach den Dienstvorschriften streng verboten, auch wenn das gem. § 174 Strafgesetzbuch nicht mehr bestraft wird. Bei volljährigen Betreuten ist das gem. §§ 174a bis 175 StGB strafbar. Diese Gesetze sowie das Dienstrecht sollte jeder Lehrer lesen oder seinen Beruf quittieren. Wer einer Liebesbeziehung gegenüber Schülern nachgeben will, muss zuvor dafür sorgen, dass entweder er oder der Schüler dieselbe Schule verlässt. Mit volljährigen Schülern fremder Schulen dürfen es die Lehrer treiben, besonders wenn sie die nachher auch heiraten. Oder bist Du etwa krank im Kopf bzw. ein echter Leerer?

Kein Lehrer darf Sex mit Schülern haben. Selbst wenn die 18 sind, gibt das Ärger ohne Ende.
kikkerl  15.12.2009, 17:11
richtig!!!
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heinmueck  15.12.2009, 17:12

Doch, wenn der Schüler volljährig ist, können Lehrer und Schüler machen was sie wollen. Es darf nur keine Vereinbarung "Sex gegen gute Zensuren" bestehen.

Ein mir bekannter Lehrer (35) an einer Abendschule hatte eine sexuelle Beziehung mit einer Schülerin (27) dieser Schule. Kein Problem.

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kikkerl  15.12.2009, 17:14
@heinmueck

nun verwechsel mal bitte nicht äpfel mit birnen ok??? abendschule ist etwas und gymnasium oder realschule ist was totaaal anderes. bei abendschule geht man davon aus dass die da studierenden meist selbstständig sind!

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Cheeseburger  15.12.2009, 17:16
@kikkerl

Abendschule und Real und Haupt oder auch Grund schule sind völlig verschiedene Sachen.In der Abendschule sind die älteren deren Psyche schon normal vorangewachsen ist.Aber bei dem rest sind die schüler noch unter 20.

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heinmueck  15.12.2009, 17:21
@kikkerl

Nein, ich verwechsel nicht Äpfel und Birnen. Ich beziehe mich auf die Aussage von Sukram71: "Selbst wenn die 18 sind, gibt das Ärger ohne Ende." Die Aussage stimmt nicht.

Der Gesetzgeber geht nicht bei "Abendschulen" davon aus, dass die Schüler "selbstständig" sind sondern macht das allein vom Alter abhängig. Mit der Schulform hat das nichts zu tun.

Ein 18jähriger Schüler eines Gymnasiums (oder auch einer Realschule) wird genauso angesehen und behandelt wie ein volljähriger Schüler oder Student anderswo.

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Sukram71  15.12.2009, 17:26
@heinmueck

Man! Es geht aber um normale Lehrer an normalen Schulen.

Abendschulen sind natürlich was anderes. Erst Recht, wenn die Schüler 27 sind. Die sind dann ja auch nicht schutzbefohlen. (Siehe Frage)

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Sukram71  15.12.2009, 17:30
@heinmueck

Und wenn ein Lehrer am Gymnasium mit seiner 18-jährigen Schülerin Sex macht, dann gibt das in der Regel dicken Ärger. Davon muss man ausgehen. Die erzählt das rum. An Schüler, an Eltern, an Lehrer und Direktor.

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Sukram71  15.12.2009, 17:38
@heinmueck

Es geht na nicht nur ums Strafrecht, sondern die Schule hat auch einen Erziehungsauftrag. Und ein Lehrer muss die Schüler irgendwo gleich behandeln.

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