Gelten Schüler , die älter als 18 Jahre alt sind, noch als Schutzbefohlene?
Also, zB wenn ein Schüler in der 12.ten Klasse schon 19 Jahre alt ist, gilt der Schüler für die Lehrer noch als Schutzbefohlener oder sind nur Minderjährige Schüler Schutzbefohlene?
7 Antworten
Schutzbefohlene im Sinne des § 225 StGB sind Personen unter 18 Jahren sowie solche Personen, die aufgrund Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos sind. Zudem muss ein Schutzverhältnis des Täters gegenüber dem Opfer bestehen. Das ist zum einen dann der Fall, wenn die Person seiner Fürsorge oder seiner Obhut untersteht (z.B. Eltern, Vormund, Betreuer). Des Weiteren liegt ein Schutzverhältnis vor, wenn die Person dem Hausstand des Täters angehört (z.B. Familienangehörige). Zudem besteht ein Schutzverhältnis auch dann, wenn die schutzbedürftige Person von dem Fürsorgepflichtigen der Gewalt des Täters überlassen worden oder ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet worden ist. https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/schutzbefohlene.html
Dennoch hat der Lehrer eine Garantenstellung gegenüber dem Schüler.
Nein. Soweit ich weiß, alle natürlichen Personen unter 18 Jahren.
Es ist trotzdem strafbar, wenn der Lehrer die betreffende Schülerin/den betreffenden Schüler selber unterrichtet.
Also es ist nicht mehr illegal allerdings verbieten es die Schulen den Lehrkräften, wodurch sie dann gekündigt werden undc oft auch keinen Job mehr finden, da es im arbeitszeugnis vermerkt wird..
Schutzbefohlene nicht mehr.
Es ist trotzdem nicht erlaubt.