Guten Tag,

Solltest du deine Eltern explizit nicht mit einbeziehen wollen, empfehle ich das du bei dem Inkasso Büro anrufts und weder panisch, noch kindlich oder patzig erscheinst. Im Gegenteil, du beginnst mit einem Scherz wie z.B. "Entschuldigung, ist das ein echtes Inkasso Büro oder hat sich da jemand einen Scherz erlaubt?" Am besten lachst du dabei leicht. Dann erklärst du denen das du dich bei der Seite nicht angemeldet hast und wer auch immer deine e-mail angegeben hat.

Notfalls, sollte garnichts helfen: Sag es deinen Eltern!! Schaffst du die Sache nämlich nicht aus der Welt, droht ein Schufa Eintrag und möglicherweise eine Anzeige. Da hilft auch e-mail löschen nix. Finden die dann noch heraus das du unter 18 bist, wird es zusätzlich als Betrug gelten. Es könnte lediglich sein, dass du unter 14 als nicht Schuldfähig o.ä. eingestuft wirst.

Letzteres solltest du noch einmal genauer nachschauen. Wenn das nämlich greift und das Inkasso Büro glaubt dir nicht, dass jemand anders deine e-mail benutzt hat, dann sagst du ihnen das du unter 14 bist und einen Fehler gemacht hast. Meistens geben die dann auf, weil die bei unter 14 Jährigen keine Ansprüche geltend machen können.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Wichtig ist dabei ein gemeinsamer Nenner. Sei nicht überheblich oder arrogant (den Fehler machen leider die meisten) und versuche herauszufinden was sie will. Ein guter Anfang ist z.B. eine Abi party (die werden oft von Schulen veranstaltet) oder allgemein eine Party in einem bekannten Club bei der du fragen kannst ob sie auch da ist. Oder du versuchst auf einer Geburtstagsfeier mit ihr zu landen, wenn du genug Zeit hast kannst du dich auch an Karneval mir ihr verabreden. Da sind viele etwas redefreudiger und offener (meistens wegen dem Alkohol). Hilft garnichts, solltest du sie einfach direkt ansprechen und nach einem Date fragen, die meisten Frauen stehen da am meisten drauf auch wenn sie es nicht gerne zugeben.

...zur Antwort

Ich kann auch nur davon abraten. Halt lieber einen Kurzvortrag und stell dich seriös vor, wenn wichtige Vertreter kommen. Aber etwas "rappen" solltest du nur wenn du beliebt genug bist um an so einer zur Schau stellung kein Ansehen zu verlieren.

...zur Antwort

Bieten Onlineshops Waren an, müssen sie auch den Liefertermin angeben. Zeichnet ein Händler im Internet seine Waren also zum Beispiel als "sofort lieferbar" aus, muss das Produkt auch tatsächlich sofort zum angegebenen Preis ausgeliefert werden können.

In einem solchen Fall sollten Sie dem Verkäufer eine Frist setzen, um die Lieferung nachzuholen. Diese Frist muss angemessen sein was eine Frage des Einzelfalls ist. Sie können sich dabei grundsätzlich an der ursprünglichen Lieferfrist orientieren.

Liefert der Händler auch innerhalb der Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Paketdienst und nicht der Händler für die Verspätung verantwortlich ist.

...zur Antwort

Nach Art.12 abs. 2 gilt Diebstahl als offizialdelikt (Art. Art. 244 ff. StGB)

Jedoch kein Familiendiebstahl oder Diebstahl geringwertiger Sachen gem. §§ 247, 248a StGB

anlasten könnte man der Person C nur Betrug nach (Art. 263 StGB)

Da der Besitzer des Ladens in diesem Fall betrogen wurde, könnte er vielleicht mehr bei der Polizei bewirken.

...zur Antwort