Wenn Du unter gesetzlicher Betreuung stehst, stelle einen schriftlichen Antrag bei dem für Dich zuständigen "Vormundschaftsgericht" und bitte bei dem Richter darin auch um einen mündlichen Anhörungstermin. Bringe Deine beweise mit und zeige ihm, dass Du noch in der Lage bist, sachlich Deine rechte vor den staatlichen Behörden zu vertreten. Diesen Antrag kannst Du in einem von Dir geschriebenen und unterschriebenen Brief oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts stellen, in welchem sich das Vormundschaftsgericht befindet. Mache darin auch klar, in welche konkreten Angelegenheit sich Dein Betreuer grundlos weigert, für Dich tätig zu werden. Stelle gegebenenfalls auch den Antrag, Deinen Betreuer abzuberufen und bei Deiner Hilflosigkeit einen anderen zu berufen.

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Ohne vorherige Aufkündigung der bisherigen Festanstellung und Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses ist keine anderweitige Arbeit erlaubt insbesondere während der Arbeitszeit des Festanstellung. Steht die Probe in Konkurrenz zur Festanstellung, muss der alte Arbeitgeber bis zum Ende des alten Arbeitsverhältnisses um Erlaubnis gefragt werden.

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Gehe zu folgenden Ämtern: Wenn es in der BRD ist, lasse Dir als erstes beim zuständigen Kastasteramt der Stadt oder der Gemeinde das Aktenzeichen des zuständiges Grunbuchamtes geben, bei dem das Gründstück registriert ist. Sodann gehe zu dem zuständigen Grundbuchamt und beantrage Einsicht in das Grundbuch als Kauf- oder Hypothekinteressent. Dann kannst Du den Namen und die Anschrift des Eigentümers des Grundstückes lesen sowie den aller anderen dinglichen Berechtigten. Wenn der nicht im Haus wohnt, weil er es vermietet hat, gibt Dir meistens entweder die Haustürklingel oder das amtliche Telefonbuch Auskunft über den aktuellen Hausbesitzer. Achtung: Wenn Du kaufen willst, ist für Dich nur der Eigentümer des Grundstückes, nicht auch dessen Besitzer maßgeblich. Auf letzteren kannst Du hier eine Pfeiffe rauchen. Er aber ist wichtig, wenn er Wohnungsmieter ist, weil Du dann nach einem Kauf den nicht so schnell los wirst. Ist der rechtlich unkündbar, solltest Du auch mit dem einen Auszugsvertrag schließen, wenn Du in die Bude einziehen willst. Für das Betreten des Grundstückes, insbesondere des Hauses, brauchst Du in jedem Fall dessen vorherige Erlaubnis! Die schwarz-gelben Regierchaoten haben das Wohnungsmietrecht noch nicht völlig demontiert. Als neuer Eigentümer kannst Du aber bei Wohnmietern fast jedes Jahr wegen Inflation die Mieten mit der Euro-Inflation wuchern lassen. Besorge Dir dazu auch das Bürgerliche Gesetzbuch und lies es oder geh zum Haus- und Grundbesitzerverein.

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Steuerlich können nur beruflich bedingte Umzüge abgesetzt werden. Wer sich ohne diesen Grund nur in eine andere Wohnung begibt, kann allenfalls die dafür anfallenden Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Für Hartz-IV-Leute gibt es besonders dann sogar noch Geld vom Staat für den Umzug, wenn er gezwungen wird die bisherige Wohnung zu Gunsten kleiner Zimmer von bis zu 25 qm aufzugeben. Das aber musst Du dann mt dem zuständigen "Fallmanager" Deiner kommunalen Arbeitscenters oder AQA besprechen.

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Das hängt von der Art der "Unternehmensberatung" ab. Viele Unternehmensberater verkaufen ihren Kunden nur fremde "Produkte" unter dem Vorwand wie wie Bank- und Finanzberater (im Stil des Doktors Reinfried Pohl mit dem gekauften Professorentitel aus Marburg und Frankfurt am Main von der Deutschen Vermögensberatung. Sie werden nicht vom Kunden, sondern nur vom Produktanbieter bzw. Hersteller mit einer Erfolgsprovision bezahlt. Hier ist es nur wichtig, dass Du Deine Verkaufserfolge vorweisen kannst. Gut verkaufen können auch intelligente Hauptschüler ohne einen akademischen oder sonstigen Berufsabschluss. Sodann gibt es einige Unternehmensberater, die beraten ihre Kunden nur gegen Honorar und verkaufen denen dabei keine fremden Leistungen und Waren.Sie haften auch im Gegensatz zu den Handelsvertretern für schlechte ratschläge. Daher müssen sie für ihre Tätigkeit über ein ausreichendes theoretisches Wissen verfügen, das man besonders in der Betriebswirtschaft meist nur an Universitäten erwerben kann. Bei guten, echten Beratungen ist daher auch ein qualifizierter Abschluss sehr wichtig. Du selbst gehörst eher der Scharlatan- oder Dummschwätzer-"Unternehmensberatung" an, weil echte Berater nämlich von fast jedem Ort der Welt Kunden beraten. Das müssen die auch nach einem Umzug keinen Arbeitgeber wechseln. Die alte Unternehmensberatung könnte Dich dann nämlich weiterbeschäftigen. Da sie aber nur fremde Produkte gegen Erfolgsprovsionen in bestimmten Bezirken verticken darf,. musst Du Dir am nächsten Wohnort die nächste Scharlatantruppe aussuchen.

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Die Kosten für eine Promotion für einen "Doktor rer. pol." richten sich in erster Linie nach der Promotionsordnung der Universität, wo sie erlangt werden soll. Für rüfungsgebühren können zwischen ca. 200 bis 800,- € in der BRD anfallen. Da die "Dissertation" auch in den Bibliotheken insbesondere der Promotionsuniversität für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss, fallen weitere Kosten für das Binden in Buchform an. Ferner sollte man Kosten für einen Korrekturleser einplanen, um Rechtsschreib- und Ausdrucksfehler zu vermeiden. Für die Dissertation sollte man mindestens ca. 6 Monate und für das restliche Verfahren mit Rigorosum weitere 3 Monate einplanen. Hier fallen Lebenshaltungskosten an, die sehr teuer werden können. Stipendien und Stellen als Hilfsassistenten an der Universität oder andere berufliche Stellungen mit genügend Freizeit für die Promotion sollte jeder Doktorand ohne reiche Eltern oder Erbschaft bzw. eigenem großen Vermögen einplanen. Für Hartz IV-Empfänger zahlt der Staat keine Sütze zum Promovieren.

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Ohne vorherigen Kaufvertrag, der auch schlüssig zustandekommt, grundsätzlich nicht. Jedoch musst Du die Zeitung wegen Schadensersatz bezahlen, wenn Du sie beschädigst, grob verunreinigst bzw. nicht im Originalzustand zurückgibst oder sie zu lange gelesen hast als dass sie noch von anderen Interessenten gekauft werden kann. Mit anderen Worten: Geizkragen müssen nicht gekaufte Zeitungen sehr sorgsam behandeln und müssen sie sehr schnell durchlesen und danach wieder dem Eigentümer, insbesondere Händler zurückgeben, so dass er sie ohne Abzüge verkaufen kann.

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Wenn Sie volljährig und mündig sind, haben Sie wirksam eine Wohnung angmeietet. Sie müssen Sie annehmen und dafür auch Miete bazehlen. Auf die Annahme der Schlüssel kommt es nur an, wenn sich der Vermieter verweigert. Damit Sie nicht ständig zwei Wohnungen bezahlen müssen, müssen Sie die erste Wohnung kündigen mit den gesetzlichen Fristen nach dem BGB.- Als künftige Polizisten sollten Sie sich dieses Gesetz kaufen!- Da Sie dann für drei Monate zahlen müssen, sollten Sie entweder mit Ihrem Vermieter die vorzeitige Aufhebung des Vertrages vereinbaren. Auch können sie ihm deswegen einen Nachmieter präsentieren, der an Ihrer Stelle die Wohnung nimmt. Und nun viel Spaß beim Polizeidienst. Sie sollten von Ihrem Dienstherren während der 1. 3 Monate sich in eine Polizeikaserne auf dessen Kosten unterbringen lassen. Das spart Geld für die 2. Wohnung. Mieten Sie als Lehrlinge mit Ihrem kümmerlichen Gehalt auf keinen all drauflos. Auch sollten Sie Ihrer Freundin erst nach dem Bestehen der Ausbildung und Übernahme in den Polizeidienst mit fettem Beamtengehalt Kinder machen, auf gar keinen Fall während der Schieß- und Theorieausbildung! Andernfalls kann Ihre Karriere dadurch beeinträchtiogt werden. Und Sie beide wollen doch sicher auch mal Kommissare und Inspektoren oder gar Präsidenten der Polizei werden, oder?

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Angehörige einer Erbengemeinscgaft können wegen eines gemeinsamen Grundstückes in der BRD gem. § 180 Zwangsversteigerungsgesetz grundsätzlich sofort bei dem "Amtsgericht", in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet, die Teilungsversteigerung beantragen.Das können Mitglieder der Gemeinschaft durch Widerspruch solange verhindern, wie kein Urteil eines gerichts über die Auseiandersetzung der Erbengemeinschaft vorliegt. Richtet sich das Erbrecht nach BRD-Gesetzen, muss gem. § 2042 Bürgerliches Gesetzbuch zuvor ein Gerichtsurteil beschafft werden. Dafür sind in der Regel die schwarzbekutteten Landgerichte mit Advokatenzwang und besonders hohen Gebühren zuständig. Davor sollte unbedingt eine Auflösungsvereinbarung mit allen Miterben versucht werden.

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Die Polizei darf in der Regel nichts über ihre Verfolgungsmaßnahmen veröffentlichen, es sei denn sie fahndet nach flüchtigen Verbrechern oder sucht nach Beweisen. Hier darf sie "Verdächtigte" in der BRD nach dem Menschenrechtsgerichtshof-Geschwafel in der Regel nur mit Familiennamenskürzel und geschwärztem Gesicht auch nach Verurteilungen bekannt geben. Für den Verdächtigen wird ein Ermittlungsverfahren erst dann beruflich zum Verhängnis, wenn es zur rechtskräftigen Verurteilung kommt auch wenn er unschuldig ist! Dann steht das im Strafregister. Der Verdächtige muss bei der Suche nach einer neuen Arbeit zumindest auf Befragen auf jeden Fall schon vor einer Verurteilung dem Arbeitgeber die Ermittlungen der Polizei mitteilen. Andernfalls kann dieser später fristlos kündigen oder den Arbeitsvertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten.

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Ob Dein Mietvertrag am 31.8.2010, später oder früher endet, kannst Du nur aus dem Gesetz erfahren, das für Deinen Mietvertrag gilt: Kaufe oder leihe Dir mal das für Dein Land, in dem Du die Wohnung angemietet hast, geltende Gesetz aus. In der BRD gilt das noch vom 2. (kleinen) Deutschen Reich 1881 geschaffene "Bürgerliche Gesetzbuch", das besonders von den Deutschen Bundestagen und den Bundesjustizministern auch wegen der überbezahlten Europäischien Union und ihren undemorkratischen "Kommissaren" immer unlesbarer und unübersichtlicher geworden ist.- Das ganze nennt sich "Rechtsstaat" und hat Richter, die bei beruflichem Versagen gem. § 839 Abs. 2 BGB von fast jeder Haftung befreit sind im Gegensatz zur Mehrheit des Volkes, insbesondere den kleinen Leuten, und deswegen auch nicht gefeuert werden können!- Zum einen regeln §§ 542, 543, 544, 569 und 573 c Bürgerliches Gesetzbuch für die BRD die Fristen für normale Kündigungen von Wohnraum. Sie kann länger als zum 31.8.2010 oder auch kürzer sein. Die Wohnung musst Du nur dann zum 31.8.2010 räumen, wenn der Vermieter a) förmlich gem. § 568 BGB und b) sachlich wirksam gem. §§ 573, 569 BGB(berechtigtes Interesse oder wichtiger Grund) gekündigt hat. Bei berechtigtem Interesse hat der Mieter auch das Recht zum Widerspruch wegen unzumutbarer Härte. Kläre danach selbst, über den Mieterschutzbund oder einen geeigneten Rechtsanwalt (nicht nur einem Strafverteidiger und Fachanwalt für Steuern o.ä.!), ob die Kündigung wirksam ist und ab wann dadurch Dein Mietvertrag beendet wurde. Kannst Du Dir keinen Advokaten leisten, beantrage in der BRD bei dem "Amtsgericht" die Bewilligung der staatlichen Beratungshilfe und gehe mit einer Bescheinigung zum nächsten Advokaten.

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Gar nicht: Der Arbeitgeber ist nach Erhalt der Kündigung sowie nach Ausspruch der eigenen Kündigung zur sofortigen Zeugniserstellung nach dem Gesetz verpflichtet.

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Das kommt darauf an, ob der Angreifer sich gegen den tätlichen Angriff einer Schwangerem verteidigen muss oder nicht. Im ersten Fall ist das straflos wegen Notwehr. Im zweiten Fall gibt es nur dann keine Strafe, wenn ausnahmsweise keine Schuld vorliegt. Liegt Schuld vor, setzt es bis zur Gefängnisstrafe auf Strafantrag der Schwangeren, wenn sie überlebt und kein versuchter Mord vorliegt. Auch muss der Angreifer bei rechtswidrigem und schuldhaftem Verhalten zusätzlich Schadensersatz für das Ungeborene zahlen. das kann sehr sehr, teuer werden und dem Angreifer bis an sein Lebensende ruinieren. Also: Hände weg von Mutter und Kind!

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Fußmodellsucher sind meisten seelisch Kranke mit päderastischen Neigungen. Füße anderer kann man so viel und so oft völlig kostenlos auf der Straße oder in Hallen- bzw. Freibädern anschauen, wenn man Spaß daran hat. Lässt Du Dein Kind von so einem verführen oder gar "vergewohltätigen", kannst Du Dich auch selbst strafbar machen.

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Kein Mieter ist verpflichtet, seinen Internetanschluss beim Vermieter zu buchen und dafür Extra zu zahlen. Wenn der Vermieter gegen den Willen eines Mieters an der Leitung der Telekom bastelt, kann er sich 1. schadensersatzpflichtig und sogar strafbar machen. Dagegen hilft dann eine Anzeige weiter.

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Im Sperrmüll befinden sich nur Sachen, an denen der bisherige Eigentümer sein Eigentum bzw. recht aran aufgegeben hat. Es geht erst dann in das Eigentum eines anderen, z. B. der Kommune über, wenn die ihn sich aneignet, d.h,. weiterhin nutzen und nicht nu8r vernichten will. Die den Sperrmüll abholenden Kommunen vernichten nur dessen Gegenstände und verwenden ihn nicht weiter. Daher eignen sie ihn sich auch nicht an. In folgedessen darf jeder andere Bürger, der im Sperrmüll nützliches für eine Weiterverwendung finden sich auch Sperrmüllsache aneignen. er wird damit rechtmäßiger Eigentümer. Diebstahl oder Unterschlagung daran ist daher durch den Aneigner, der die Kommune an Vernichten hindert, kein Dieb! Bedient Euch ruhig am Sperrmüll. Aber dann seid Ihr auch für die angeeigneten Sachen voll verantwortlich und haftet für sie! Polen und andere Osteuropäer holen sich ständig mit ihren LKW den Deutschen Sperrmüll völlig legal von der Straße und verwenden oder verkaufen das in Pollakia. Das machen auch viele Flohmarkthändler so. Lasst Euch nicht gegenteiligen Blödsinn von Rechthabern aufschwatzen. Leute, die verhindern wollen,. dass andere sich ihren Müll aneignen, müssen ihn selbst vernichten und damit Aneignungen verhindern. Das ist z. B. bei schützenswwerten Material mit Daten nötig. Mehr erzählt Euch jeder um Gebühren bemühte Rechtsanwalt.

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Pfändung des Kontos des Eheweibes nur, wenn es entweder in Wahrheit nur dem Schuldenheini von Ehemann gehört oder zumindest ihm wegen Gütergemeinschaft mitgehört. Ist das nicht der Fall, musst Du selbst beim Vollstreckungsgericht Erinnerung gegen Pfändung einlegen und die einstweilige, sofortige Aufhebung beantragen. Das hat schriftlich oder zu Prokoll der Geschäftsstelle zu geschehen. Das geht nicht mehr, wenn das dusselige Eheweib des Schuldner nach dem Anfechtungsgesetz oder der Insolvenzordnung zur Duldung der Pfändung verurteil wurdee. Das nährere kannst Du in der "Zivilprozessordnung" nachlesen, wenn Du in der BRD lebst und hier auch ein Konto hastr. Solltest Du für die Abwehr zu dumm oder faul oder beides sein, suche einen Rechtsanwalt auf. Und wenn Du den nicht bezahlen willst so wenig wie Die Pfeiffe von Deinem Ehemann die Gläübiger bezahlen willst, gehe zum Amtsgericht beantrage wegen Armut einen Beratungsschein und lasse Dir ein Formular für Prozesskostenhilfe geben. Hast Du das auch kapiert?!

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Antwort: Ihre Forderung weise ich zurück, weil Sie Betrüger sind. Sie wissen ganz genau, dass eine Schuld nur durch einen Vertragsschluss begründet werden kann. Dazu reicht ein "Klicken" auf einen Link in der Regel nicht aus. Erst recht nicht der von Ihnen, welchen Sie durch unerwünschte Werbemails bzw. Spams ständig versenden und dazu mit verlogenen Sprüchen, mit denen Sie über Ihre Abzockerei täuschen. Ihren Scheissdreck können sogar geschäftsunfäghige Kinder anklicken oder die Katze, wenn sie mit dem Komputer spielt. Ihr Verhalten ist nicht nur strafbar, sondern auch arglistig, weil Sie damit gegen das UWG verstoßen. Daher werde ich nunmehr Sie anzeigen und bei der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" und beim Jugenschutz melden. Im Übrigen wird sich mit Ihnen das Gericht befassen, bei dem Sie klagen odefr ich Sie verklagen werde, wenn ie mich weiter belästigen. Dann werde ch m ir einen besonders teuren zwangstandesverkammerten Gebührenadvokaten mit schwarzen Kutte, Doktorhut und Fachadvokatentitel gegen Sie ho.len,. Und dann werden Sie mal sehen, was Sie dann erst zu lesen und hören bekommen. Es reicht jetzt ein für allemal. Kapieren auch Sie das?

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Bei dessen Bedprftigkeit und leistungsunfähigkeit durch Krankheit o. ä. bis zu seinem Tod, vorausgesetzt, Du als Erzeuger hast selbst genug Geld und bist nicht bedürftig. Dein Erzeugnis ist umgekehrt auch Dir gegenüber bis zu Deinem Tod (=Sprung in die Grube) unterhaltspflichtig, solltest Du selst arm und leistungsunfäig werden. Ihr seid einander bis zur Eurem Tode dann unterhaltspflichtig,. Kapiert? Alles weitere kannst Du im Bürgerlichen Gesetzbuch nachlesen, wenn Du in Deutschland haust.

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