Selbständig in eigener Wohnung?


12.04.2021, 11:03

Meinte Vollzeit bei der Firma beschäftigt und nur nebenbei selbständig.

5 Antworten

Gemäß eines Urteils des BGH (VIII ZR 165/08) kann die Ausübung eines sogenannten stillen Gewerbes innerhalb einer Wohnung nicht untersagt werden, sofern Nachbarn hiervon nicht beeinträchtigt werden und es zu keinen baulichen Veränderungen kommt.

Ansonsten siehe auch hier:

Was ist ein stilles Gewerbe? | wirtschaftsforum.de

elle68 
Fragesteller
 12.04.2021, 11:22

Danke , das ware was , ich versuche damit argumentieren .

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Normalerweise ist das Verboten!

Ich gehe mal davon aus das du Gewerbe angemeldet hast, eine Bekannte hat sowas ähnliches gemacht und die hätte fast eine saftige Geldstrafe zahlen müssen und sie hat sich dann einen großen Büroraum gemietet!!

Kann überall anders sein, informiere dich auf jeden Fall nochmal und ersparte dir ggf eine Geldstrafe.

Schöne Grüße

elle68 
Fragesteller
 12.04.2021, 11:05

Oh , danke .

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Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich gehe davon aus dass das kein Problem ist. Normalerweise darf man die Wohnung als Büro benutzen. Also solange du keinen Publikumsverkehr hast sollte das gehen.

Frag aber besser einen echten Anwalt

elle68 
Fragesteller
 12.04.2021, 11:25

Danke.

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Wenn du keine Kunden bei dir empfängst und das Produzieren keinen Krach macht, kann es dir keiner verbieten...

elle68 
Fragesteller
 12.04.2021, 15:06

Ja, das denke auch . Mal schauen

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Eine gewerbliche Nutzung von Wohnräumen ist verboten.

Für die gewerbliche Nutzung seiner Wohnung braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters, das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 165/08).

Da ist es unerheblich ob es sich um eine Ortsfestes Gewerbe, oder um Gewerbe mit Laufkundschaft handelt. Es reicht aus, das mit der Tätigkeit in der Wohnung Geld verdient wird.

ChristianLE  12.04.2021, 11:12

Ich bin gerade irritiert, dass in dem von Dir benannten Urteil des BGH das ganze Gegenteil von dem steht, was Du hier schreibst.

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ZuumZuum  12.04.2021, 11:15
@ChristianLE

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten seines Mieters freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten, mangels entsprechender Vereinbarung - auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt - nicht in der Wohnung dulden muss.

Soso, sehe ich aber wiederum völlig anders.

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ChristianLE  12.04.2021, 11:25
@ZuumZuum

Dann bitte auch das gesamte Urteil samt Urteilsbegründung lesen.

unter anderem:

Nach einer verbreiteten Meinung, der auch das Berufungsgericht folgt, wird von dem bei Anmietung einer Wohnung zumindest stillschweigend vereinbarten Vertragszweck "Wohnen" auch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit des Mieters umfasst, sofern es sich nur um eine gewerbliche Mitbenutzung handelt, die die Wohnnutzung nicht überwiegt, und von der teilgewerblichen Nutzung keine wesentlich anderen Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer ausschließlichen Wohnnutzung 

oder:

Vielmehr sei eine gewerbliche Nutzung nur dann vertragswidrig, wenn sie entweder die vertragsgemäße Wohnnutzung überwiege oder wenn von ihr weitergehende Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter als durch eine übliche Wohnnutzung ausgingen.

Beides ist laut der Fragestellerin nicht der Fall.

P.S.: in dem Urteil ist der Vermieter mit einer Räumungsklage gescheitert und es wurde zugunsten des Mieters entschieden.

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elle68 
Fragesteller
 12.04.2021, 11:25

Ich bin aber die Eigentümerin .

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ChristianLE  12.04.2021, 12:52
@elle68

Das sollte darauf übertragbar sein. Wenn Du sicher gehen willst, besprich das mit einem Fachanwalt und dem WEG-Verwalter.

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ZuumZuum  12.04.2021, 13:14
@elle68

Als Eigentümerin hast Du dein Eigentum so zu nutzen das Andere in ihrem Sonder- und Gemeinschaftseigentum nicht geschädigt oder belästigt werden. Da hat der Verwalter erst mal das Sagen. Läßt sich das nicht einfach klären, dann muss über eine ausserordentliche Eigentümerversammlung darüber abgestimmt und eine Nutzungsänderung des WOHNeigentums beschlossen werden.

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elle68 
Fragesteller
 12.04.2021, 15:15
@ZuumZuum

Danke, aber solange keine Laufkundschaft oder Publikumsverkehr und kein Lärm , dürfen nicht verbieten . Da ich meine Wohnung zum Wohnzwecke nutze . Und ein Zimmer für Entwerfen ohne Larm darf doch . Übe eh außer der Wohnung. Mal sehen .

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