Schweigepflicht im Kindergarten: Was fällt darunter?

4 Antworten

du darfst schon  erzählen, aber bei dritten solltest nicht viel erzählen. vorallem darfst du - wenn du von einem problem erzählst - keine namen dazu nennen oder sonstige daten, die auf betreffende kinder schließen lassen.

Du darfst schon darüber reden, solange es im Rahmen bleibt & Du keine Namen nennst oder zu sehr ins Detail gehst, so dass man auf die Identität des Kindes oder seiner Familie schließen kann.

Auch interne Probleme oder was in Vertrauen unter Kollegen gesprochen wird, ist nicht für die Ohren Außenstehender bestimmt.

Doch erzählen darfst du schon solange du keine Namen der Kinder nennst und natürlich keine weiteren Daten wie adressen etc

ich glaube schon nurjetzt vielleicht nichts privates oder krankheiten