Pornographische Internetseiten sittenwidrig?

4 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, ob der Vermieter überhaupt aufgerufene Internetseiten einsehen darf. Meines Erachtens ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz bzw. das Fernmeldegeheimnis. Diese Vertragsklausel wäre dann m.E. nichtig. Pornographie ist nicht sittenwidrig, es sei denn, darin werden verbotene sexuelle Handlungen an Kindern usw. gezeigt.

Es gibt solche und solche. Gut gemachte Videos mit Sinn fürs schöne sollte man nicht mit den brutalen primitiven Spritzorgien in einen Topf werfen.

Zualit 
Fragesteller
 01.10.2016, 17:59

nun hab ich die frage umfangreicher gestaltet 

ich denke das sollte helfen bei der beantwortung :)

Natürlich nicht, alleine schon, weil es den Vermieter nichts angeht was du dir im Internet anschaust. Wenns nicht sogar strafbar ist, wenn er das einfach einsieht.

Nein denke nicht