Schwarzfahren im Extremsituation?

4 Antworten

An sich vorab: Schwarzfahren ist ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des Verkehrsunternehmens, entsprechend werden erhöhte Beförderungsentgelder erhoben, und außerdem eine Straftat (erschleichen von Leistungen)

Situation 1, die Verfolgung: in dem Fall dient die Flucht in eine Bahn nicht der Beförderung von A nach B sondern der Abwehr einer Gefahr, es gilt der sogenannte "rechtfertigende Notstand" d.h. Es ist nicht strafbar. In diesem Fall würde auch das Verkehrsunternehmen mit Sicherheit keine Strafe verlangen, Voraussetzung ist in diesem Fall natürlich die Anzeige (im Zweifel gegen unbekannt) des Angriffs!

Situation 2: Die Geburt: ein Handy hat heutzutage fast jeder, ist die Situation so akut, dass sie keinen Aufschub mehr duldet, kann man ohne weiteres den Notruf wählen und der Rettungswagen bringt Sie ins Krankenhaus. Ist die Situation so entspannt, dass Sie noch gemütlich mit Bus und Bahn zum Krankenhaus kommen, wird wahrscheinlich keiner von einer Notsituation ausgehen, in der Sie es nicht auch noch schaffen, eine Fahrkarte zu kaufen

Kommt drauf an.

Wenn du dich nur so retten kannst, geht das klar:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Allerdings musst du dann an der nächsten Station aussteigen, die Gefahr ist ja dann vorbei.

Im zweiten Fall müsstest du nachweisen, dass es dir wirklich nicht zuzumuten war noch schnell ein Ticket zu kaufen.

Wenn du zehn Minuten auf die Bahn gewartet hast und da ein Automat stand (oder in der Bahn einer war), dann wird es schwierig.

Inwiefern wärest - Du - in einer Notlage wenn - Deine Frau - niederkommt ???

Das ist keine Entschuldigung für Erschleichung der Beförderung, sprich Schwarzfahren.

Wenn Du Dich vor einem - potenziellen - Angreifer in Sicherheit bringen willst und deshalb schwarz fährst kannst Du den Wahrheitsgehalt Deiner Aussage doch ganz sicher nachweisen, nicht wahr ? Die Fahrkartenkontrolleure haben schon weit mehr dumme Ausreden gehört.

Fazit, wirst Du beim Schwarzfahren erwischt zahlst Du zu Recht. Das geht bis zu einem Hausverbot für alle Stationen und Haltestellen des Unternehmens. Dann machst Du Dich bereits strafbar wenn Du auf den Bahnsteigen herumlümmelst.

fabsgsg  14.12.2022, 21:01

Naja es gibt genug Kameras an Bahnhöfen

0

An sich ist das alles Schwarzfahren und du kannst immer eine Strafe bekommen. Ob die Bahn dann diese Strafe fallen lässt, weil du deine Notsituation erklärst, wird in jedem Fall einzeln entschieden.