Schwarzfahren bei der BVG - wie läuft das ab?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nachweisen kannst, dass deine Fahrkarte zum Zeitpunkt der Fahrt gueltig war (wenn gleich vergessen daheim) dann solltest du eigentlich keine groesseren Probleme bekommen. Im schlimmsten Fall kann man dir eine Bearbeitungsgebuehr aufdruecken. Das ist mir mal passiert in Aachen (NRW). Du solltest aber bei der entsprechenden Zentrale innerhalb von deren Frist (normalerweise 7 Tage) die Fahrkarte vorlegen und die Gebuehr bezahlen (i.d.R. um die 7 EUR), denn sonst musst du tatsaechlich das erhoehte Entgelt bezahlen.

Also in Bonn ist es so, dass du dann mit deiner Karte zu den Verkehrsbetrieben gehst und noch 7€ Bearbeitungsgebühr zahlst. Wird woanders wohl nicht groß anders sein. Bin immer gleich am nächsten Tag hin, sodass nie ein Brief bei mir gelandet ist, soweit ich mich erinner.

Du musst deinen Personalausweis zeigen, dann bekommst ein Bussgeld für 40 EUR. Wenn du allerdings innerhalb von 7 Tage glaube ich deine Monatskarte nachweisen kannst, reduziert sich das Bussgeld auf 7 EUR.

Solltest du gar nicht bezahlen oder nix vorlegen, dann werden sich die 40 EUR sehr schnell vermehren.

Normalerweise musst du ins Kundencenter mit deinem "Schwarzfahrticket" und legst deine Karte vor und musst dann eine Gebühr bezahlen. Ich komme aus Leipzig, da betrgt die Gebühr 7,50€ kenne das aber auch so aus Halle und Bremen.

dann geht es ab zur bvg am kleistpark (mit der karte) und die strafe reduziert sich. genaueres gibt es am kudentelefon der bvg (da stimmen dann die angaben auf jeden fall. ich würde direkt anrufen