Schwanger - ist das legal?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt in dem Fall tatsächlich darauf an, wie gravierend der Missbrauch gewesen ist und wie die 13-Jährige von ihrer persönlichen Entwicklung her ist. Sollte der junge Mann nicht vorbestraft sein, ich kann es tatsächlich zu einer Verhängung einer Bewährungsstrafe kommen.

Sollte das Gericht aber zu der Überzeugung gelangen, dass die Einsichtsfähigkeit der 13-Jährigen massiv eingeschränkt ist, kann es tatsächlich auch bei Ersttätern zu einer Haftstrafe ausreichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Paarcoach im Nebenberuf seit 2020

Isibisili 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 23:46

Danke🫰🏻

Sehr hilfreich

FlipperNRW  02.01.2025, 23:50
@Isibisili

Danke schön, es freut mich, wenn ich dir helfen konnte. Bitte beachte, dass es sich immer im Strafrecht um eine Einzelfallentscheidung handelt und Fälle untereinander, gerade was den Paragraphen 176 angeht untereinander selten zu vergleichen sind. Bedeutet: nur weil ein Täter mit einem ähnlichen Verbrechen Bewährung bekommen hat, bedeutet es nicht, dass ein anderer Täter die gleiche Strafe bekommt.

Isibisili 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 23:55
@FlipperNRW

Aber wenn sie mit 13 schwanger wird aber 14 bevor das kind grboren idt ist es trotzdem strafbar?

FlipperNRW  03.01.2025, 08:37
@Isibisili

Es geht bei dem StGB §176 nicht darum, wann das Kind geboren, sondern gezeugt wurde. Im krassesten denkbaren Fall am Tag vor dem 14ten Geburtstag. Da macht die Justiz keine Unterschiede. Das Mädchen war zum Zeitpunkt des GV im absoluten Schutzalter und daher zieht dies ein Verfahren nach sich.

Einvernehmlich oder nicht, dies wäre ausschließlich relevant für die Höhe der Strafe. Hier wird natürlich auch geschaut, welche geistige Reife die beiden Personen haben und mit 21 kann auch durchaus noch Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn seitens des Gerichts "fehlende Einsichtsfähigkeit" festgestellt wird.

Noch mal zum Schluss: U14 Finger weg... egal wie reif oder "erwachsen" das Kind ausschaut oder sich verhält.

peterobm  02.01.2025, 23:52

mit 13 sexueller Missbrauch. von Kindern. ob Einvernehmlich oder nicht. spielt keine Rolle.

Sexuelle Handlungen sind unter 14 verboten und schon recht nicht mit einem 21 jährigen. Und auch noch schwanger wird mies ausgehen. Das Mädchen würde definitiv sehr viel Stress haben und der 21 jährige wird aufjedenfall Probleme haben, ob er in den Knast geht könnte höchstwahrscheinlich passieren, kommt auf die Situation an.


FashionFee637  02.01.2025, 23:52

Was für Stress würde das Mädchen haben?

Isibisili 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 23:59
@FashionFee637

Nein ich mein ja ein kind ist teuer und verantwortung imagine stress mit dem kind🥲

Finiax13  03.01.2025, 00:01
@FashionFee637

Ich Rede davon das man mit 13 mit einem 21 jährigen schwanger ist, und somit ein Kind bekommt. Das sind 8 Jahre Altersunterschied, sexuelle Handlungen unter 14 und ein ungeborenes baby. Ich denke nicht das deine Eltern da so gechillt wären wenn du bei denen mit dieser story an kommst.

Es hängt erstmal davon ab, ob sie zum Sex gezwungen worden ist oder ob es einvernehmlich war. Ich finde es aber trotzdem vom 21-jährigen verantwortungslos, ungeschützten Sex gehabt zu haben. Über die Folgen sollte jeder Bescheid wissen, eigentlich auch eine 13-jährige.

Es kommt aber viel mehr auf die Eltern des Mädchens an, wie sie zu der Sache stehen. Wenn ihr Freund bekannt ist, würden sie ihn wahrscheinlich nicht anzeigen. Wo kein Kläger - da kein Richter. Zudem muss man im Krankenhaus auch nicht unbedingt angeben wer der Vater ist.

Sollten die Eltern den Mann jedoch anzeigen, könnte es böse enden. Das Strafmaß richtet sich nach der Aussage des Mädchen. Der Vater sollte sich aber nicht hinterher aus dem Staub machen. Er muss der Freundin ermöglichen, das sie ihre Schule erfolgreich beenden kann.

In den Knast muss er nicht, er könnte zu einer Bewährungsstrafe plus einer Geldstrafe verurteilt werden.


FlipperNRW  03.01.2025, 08:41

Sei dir da nicht so sicher, mein Lieber. Die Justiz versteht seit einigen Jahren bei solchen Verbrechen keinerlei Spaß mehr und Toleranz gibt es da kaum noch. Selbst im denkbar günstigsten Fall, käme er mit einer empfindlichen Jugendstrafe und einem Eintrag ins Vorstrafenregister davon. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

FKKKuno99  03.01.2025, 09:01
@FlipperNRW

Sorry, du scheinst wenig Ahnung zu haben. Mit 21 muss er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn man feststellt, dass es sich um einen "Grenzfall" handelt, das Mädchen für sein Alter reif ist, bei ihm keine "strukturierte Pädo- oder Hebephilie" festgestellt wird. Wenn er mit seiner Freundin zusammenbleibt, muss er ins Gefängnis. Vorbestraft ist er natürlich: darf z.B. nicht mit Kindern arbeiten, Taxi fahren.

FlipperNRW  03.01.2025, 09:18
@FKKKuno99

Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass er mit 21 ausschließlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Es gibt mehr als genug Fälle, wo bei 21jährigen aufgrund Gutachten noch das Jugendstrafrecht angewandt wurde. Ein schönes Wochenende.

FKKKuno99  03.01.2025, 09:34
@FlipperNRW

Das Jugendstrafrecht kann zwischen 18 und 21 angewendet werden. Nicht übeR 21. Wo hast du Jura studiert, wenn man fragen darf?

Natürlich wird er bestraft