Erwachsenenkontakt mit Minderjährigen?
Ist das juristisch in Ordnung wenn zb ein 21 Jähriger mit einer 13 Jährigen Kontakt hat? Es wird zwar behauptet es gäbe nix sexuelles aber gewisse Sachen zb gestern an Valentinstag lassen auf andere Dinge schliessen also dass die platonisch vorgegebene Freundschaft nur als Vorwand genutzt wird um sich nicht in Schwierigkeiten zu bringen.
12 Antworten
Juristisch gesehen, ist lediglich der sexuelle Kontakt zwischen Erwachsenen und Minderjährigen verboten.
Leider jedoch, geht unsere "moderne Gesellschaft" davon aus, dass, wenn ein Erwachsener mit einer Minderjährigen befreundet ist, auch sexuell etwas läuft, was meines Erachtens vollkommen unberechtigt ist.
Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein.
dem Anderen mit der "Gesellschaft" stimme ich voll zu. Sehr traurig sowas
Juristisch ist Kontakt/Liebe ohne sexuelle Dinge in Ordnung.
Wenn das "nur behauptet" wird, und tatsächlich sexuelle Handlungen da sind, dann ist es natürlich illegal. Das muss aber auch so bewiesen sein, und kann nicht behauptet werden, nur weil man das vermutet anhand des Altersunterschiedes.
Was meinst du genau damit? Was wurde gemacht?
Das junge Menschen mit älteren Kontakt haben, ist völlig normal.
Also, der Kontakt selber ist ja nichts schlimmes. Leider gibt immer wieder Eltern, die jeden als "Bedrohung" sehen und vorverurteilen. Ob ein Kinde mit einem Erwachsenen Kontakt hat (freundschaftlich) bleib solange keine Gefahr besteht dem Kind überlassen. Immerhin hat ein Kind auch Rechte. Allerdings sieht es beim Thema Sexualität anders aus. Unter 13 ist dies verboten. ( https://socialmedia-institute.com/duerfen-eltern-den-chat-ihrer-kinder-lesen/ ). Sollte es nur freundschaftlich sein, wäre es sehr schön, würden die Eltern mal Eigeninitiative zeigen und sich dem Erwachsenen mal ansehen, damit es nicht zu Problemen kommt.
Natürlich darf ein Erwachsener mit Jugendlichen grundsätzlich Kontakt haben.
Wenn die Erziehungsberechtigten diesen speziellen Kontakt nicht wünschen, dann müssen sie ihr Kind eben davon abhalten. Welche Methode sie dafür wählen, ist ihre Sache.