Schulpflicht?

5 Antworten

Du hast Schulpficht bis 18. Wenn du mit 18 erst in der 9. Klasse bist dann müsstest du mindestens 2 mal sitzengeblieben sein. Da eine Einschulung normalerweise mit 7 Jahren passiert. 7+9 = 16 Damit wärst du 16 in der 9. Klasse wenn du normal eingeschult worden wärst und bis dahin nie wiederholt hast.
Bedeutet du hast noch 2 Jahre Schulpflicht. Bis du auf der Hauptschule (die nach der 9. aus ist) MUSST du danach eine Ausbildung machen und zur Berufsschule gehen.

Das Gymnasium kannst du z.b. nicht nach der 9. Klasse abbrechen.


albahnerin 
Fragesteller
 21.07.2023, 11:40

Also ich frag wegen mein ex weil der will jz Schule abbrechen ( er ist 16 und in der 9. ) und war mir nicht so sicher ob das geht. Er geht btw auf nh Realschule

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Yomo81  21.07.2023, 12:23
@albahnerin

Er hat bis 18 Schulpflicht. Wenn er die Mittlere Reife hat und noch nicht 18 ist muss er genauso wie der Hauptschüler auf eine Berufsschule.

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Das kommt auf das Bundesland an. Die allgemeine Schulpflicht unterteilt sich in verschiedene Bereiche. Bei Dir geht es im Moment um die so genannte Regelschulzeit. Die kann je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre dauern.

Wer keinen weiterführenden Schulabschluss macht, ist nach der Regelschulzeit berufsschulpflichtig. Das geht bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist.

Des Weiteren kann man mit einem freiwilligen sozialen Jahr ebenfalls die Schulpflicht erfüllen

Gruß Matti


schwarzerkicker  21.07.2023, 11:50

Was ist denn ein weiterführender Schulabschluss? Das sind doch die Abschlüsse von Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
Dass jemand nach der 4. Klasse schon die Schule abbricht, ist bei uns doch praktisch unmöglich.

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Kuhlmann26  21.07.2023, 13:13
@schwarzerkicker

Bei uns hieß das früher so. Regelschulzeit geht bis zum Mittleren Schulabschluss, heute auch als «Mittlere Reife» bezeichnet. Ein weiterführender Abschluss ist der, der einem die Möglichkeit gibt, einen höheren Bildungsabschluss zu erwerben. Man spricht ja auch vom erweiterten Schulabschluss.

Inzwischen gibt es so viele verschiedene Bezeichnungen. Manche Bundesländer kennen beispielsweise keine Realschulen mehr. In Hamburg gibt es Stadtteilschulen. Wenn ich richtig informiert bin, sind das Schulen auf Hauptschulniveau. Bin aber nicht sicher.

Zu meiner Schulzeit in der DDR war das alles übersichtlicher. Es gab als niedrigste Form die Sonderschule. Wer den gewöhnliche Schulweg einschlug, war bis zur 10. Klasse mit allen anderen Schülern auf der Polytechnischen Oberschule (POS) zusammen. Man konnte nach der 8. oder 10. Klasse die Schule beenden.

Diejenigen, die das Abitur erwerben wollten und vor allem durften, hingen noch zwei Jahre dran und gingen dazu auf die Erweiterte Oberschule (EOS). Darüber hinaus gab es noch Musik- und Sprachenschulen. Nach spätestens 12 Jahren war man mit der Schule fertig und machte entweder eine Ausbildung oder studierte. Wer nicht das Abitur machen konnte/durfte, hatte die Chance, eine Ausbildung mit Abitur zu machen und lernte nicht in den üblichen zwei Jahren seinen Beruf, sondern in drei und konnte dann auch studieren. So war das im gesamten Land.

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albahnerin 
Fragesteller
 21.07.2023, 11:52

Frag wegen mein ex er is 16 und geht 9. klasse in Ner Realschule in Hessen

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Kuhlmann26  21.07.2023, 13:14
@albahnerin

In Hessen ist die Regelschulzeit 10 Jahre, glaube ich. In welcher Klasse er ist, spielt keine Rolle. Entscheidend sind die Schuljahre. Mit 16 könnte es sein, dass er einmal wiederholt hat.

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Kuhlmann26  21.07.2023, 18:27
@albahnerin

Er könnte die Schule abbrechen, wäre aber weiterhin schulpflichtig, da er noch keine 18 ist. Das ergäbe nur dann einen Sinn, wenn er eine Ausbildung beginnen würde. Die schließt den Besuch der Berufsschule ein und damit wäre die Schulpflicht erfüllt.

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Jo. Nach der Schulpflicht muss eine weiterführende Schule besucht werden oder eine Berufsausbildung angefangen werden.

Nein. Du kannst die Schule nur nach deinem ersten Abschluss verlassen.

Jain.

Ich weiß nicht, ob das Gesetz noch gilt, dass man nach 9 Jahren die Schulpflicht erfüllt hat. Das war einmal gültig.

Wenn Du nicht vollzeit arbeitest, dann musst Du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres noch weiter eine Schule besuchen. Dazu bist Du verpflichtet.