Schule abbrechen bin 17 kurz vor 18?
Hallo leute also ich bin 17 und werde ende april 18 und besuche zurzeit die 11te klasse einer kaufmännischen schule in NRW meine frage ist kann ich die schule direkt abbrechen wenn ich 18 werde an dem tag noch weil ich eine Ausbildung machen möchte aber die beginnt erst anfang 2017 solange wollte ich ein nebenjob machen weil ich die schule wirklich nicht packe und es gibt ja noch eine bestimmte schulpflichti in der man gewisse jahre in einer schule gewesen sein muss zudem war ich 5jahre lang in der Grundschule weil ich 1jahr wiederholt hatte und 5jahre in der realschule . Also ist es möglich dann mit 18 abzubrechen
6 Antworten

In den meisten Bundesländern bist Du leider bis zum Ende des Schuljahres schulpflichtig, in dem Du 18 geworden bist. Zum Ende der 11. Klasse - also im Sommer - endet Deine Schulpflicht. Dann kannst Du jobben gehen oder auch nicht.
Gruß Matti

Ganz untern im letzten Abschnitt des folgenden Links findest Du den entscheidenden Satz:
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/wie-lange.aspx
Ansonsten endet die Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz in den meisten Ländern spätestens mit dem Schuljahr, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird.

Wenn du 18 bist, kannst du machen, was du willst. Du musst aber auch die Konsequenzen tragen.

Kannst Du machen.
Der Sohn meiner Freundin hat das auch gemacht - es gab keine Konsequenzen.

Wenn du 18 bist kannst du auch einfach von Heute auf Morgen nicht mehr zur Schule gehen. Du musst halt die Konsequenzen bedenken.

Die Schulpflicht geht nur bis zur 10. Klasse.

Das stimmt so nicht ganz. Das gilt nämlich nur für die Vollzeitschulpflicht. Direct am Anschluss daran gibt es aber noch die
Berufsschulpflicht
Die so genannte Berufsschulpflicht beginnt nach dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht.
Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule, durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe (früher Werkstufe) an einer so genannten Förderschule (früher Sonderschule) erfüllt werden. Inwieweit dies mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist, wird überprüft.
In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer
Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres.
Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen.
Die näheren Details und weitere Alternativen zum Erfüllen der
Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen
Bundesländern.

Dass der Fragesteller die Vollschulpflicht meint, habe ich in der Fragestellung nicht gelesen. Des weiteren, war mein Kommentar keine Antwort auf die Fragestellung, sondern einen Kommentar auf deine Antwort. "Die Schulpflicht geht nur bis zur 10. Klasse." und das stimmt so einfach nicht.
nein bis 18