Schreiben ohne Umschlag zugestellt erlaubt?
Hallo GF Community,
ich wurde vor ca. 3 Monaten geblitzt und da das Fahrzeug auf meinen Vater angemeldet ist, hat er natürlich einen anhörungsbogen erhalten. Nach ca 1,5 Monaten habe ich einen neuen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle mit meinen Namen erhalten. Darauf habe ich nicht reagiert. Kürzlich letzte Woche kam das Ordnungsamt vorbei und wollte mich persönlich besuchen, ich war nicht zuhause und habe deshalb im Briefkasten 3 zusammengetackerte Blätter erhalten, völlig ohne Umschlag, sodass jeder der an meinem Briefkasten vorbeiläuft, das sehen kann (mein Briefkasten ist durchsichtig).
darauf zu sehen ist ein Bild von mir, wo ich geblitzt wurde sowie von unseren Kennzeichen, regelsanktion „80€ und 1 Punkt“ sowie ein weiteres rotes Blatt mit fahrerermittlung steht mit mehreren Infos, und der bitte ich solle mich melden bis 28.10.
ist das nun eigentlich erlaubt völlig ohne Umschlag Post zu erhalten? Es kann doch jeder einsehen in meinem Briefkasten, ist das nicht Datenschutz??
vielen Dank für eure Antworten.
6 Antworten
Das hat mit Datenschutz nix zu tun. Das Ordnungsamt - und jede andere Person - darf dir Sachen in deinen Briefkasten werfen. Offen und ohne Umschlag.
Dafür dass dein Briefkasten durchsichtig ist, kann der Zusteller nicht und das hat ihn auch nicht zu interessieren oder tangieren.
Wenn dich das stört, würd ich eher mal bei der Hausverwaltung nachfragen was die durchsichtige Briefkästen sollen
Es ist doch euer Problem, wenn ihr einen durchsichtigen Briefkasten habt. Natürlich kann der Mitarbeiter des Ordnungsamt den Brief auch ohne Umschlag zustellen.
"ist das nicht Datenschutz?? "
Nein, das ist nicht Datenschutz, allerhöchstens ein Datenschutzvergehen.
Allerdings ist es dein Problem, wenn du einen durchsichtigen Briefkasten hast. Briefe vom Gericht oder Inkassounternehmen würde auch jeder sofort erkennen.
Sorry - aber wer hat denn einen durchsichtigen Briefkasten. Der muss auch damit leben, das jeder Vorbeigehende sehen kann von wem Person X Post bekommt .
Dürfte jetzt ein Inkassounternehmen keinen Absender mehr auf seiner Post aufdrucken?
Oder der GV keine Karte mehr im Kasten hinterlassen?
Du bist doch die Person , welche den Datenschutz aushebelt.
lol, das ist doch dein Problem. (mein Briefkasten ist durchsichtig).
Natürlich ist das erlaubt: Zustellung durch Boten.