Schlüsselübergabe, wie regelt man dass?

7 Antworten

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Wenn der derzeitige Mieter am 31.10.19 auszieht, besteht die prinzipielle Gefahr, dass du weder am 1.11. noch am 2.11. schon einziehen kannst.

Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung bis spätestens 31.10.2019 nachts 24.00 Uhr geräumt ist und vom Vormieter so übergeben wird, dass Ihr tatsächlich am Folgetag einziehen könnt.

Hat der Vormieter z. B. eine Verpflichtung zur Renovierung und bei der Übernahme stellt sich heraus, dass nur gepfuscht, aber nicht renoviert wurde, kannst Du erst mal gar nicht einziehen.

Ist es aber andersrum, sodass Ihr selbst vielleicht noch renovieren müßt, genügt "besenrein". Mal angenommen, die Wohnung wird ordentlich übergeben, also ohne größere Mängel, die einem Einzug im Weg stehen, kann es also gut sein, dass die jetzigen Mieter bis ca. abends 18.00 - 20.00 Uhr fertig sind und dann wäre theoretisch noch eine Übergabe möglich. Wenn das nicht der Fall ist müßt Ihr ggf. bis zum 2.11. warten, denn der Vermieter hat die gesetzliche Pflicht, Euch die Wohnung am 1. Tag des Mietverhältnisses morgens um 8.00 Uhr zu übergeben. Ist dieser Tag ein Feiertag oder Sonntag, dann erst am Folgetag.

Alles, was Euch die frühere Übernahme ermöglicht, hängt von den Vormietern ab und was Ihr mit dem Vermieter vereinbaren könnt.

bwhoch2  11.10.2019, 09:35

Danke für die Auszeichnung.

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Im Grunde muss dir der Vermieter die Wohnung so rechtzeitig uebergeben, dass du sie ab Mietbeginn nutzen kannst, also vor Beginn des 1. November 0:00 Uhr. Wie er das macht, ist seine Sache.

Der alte Mieter braucht die Wohnung aber erst fruehestens am 1.11. an den Vermieter zu uebergeben.

Stelle dich darauf ein, dass du die Schluessel mit Glueck irgendwann im Laufe des 31.10. erhalten wirst, vielleicht aber auch erst am 1.11. Ob es Sinn macht, auf eine Uebergabe am 31.10. auch dann zu bestehen, wenn dies dem Vermieter gar nicht moeglich ist, waere dann eine andere Frage.

bwhoch2  03.10.2019, 13:33
Im Grunde muss dir der Vermieter die Wohnung so rechtzeitig uebergeben, dass du sie ab Mietbeginn nutzen kannst, also vor Beginn des 1. November 0:00 Uhr. Wie er das macht, ist seine Sache.

Rein rechtlich aber ist der Vermieter verpflichtet, die Schlüssel so zu übergeben, dass der neue Mieter ab dem Morgen des auf den Monatsletzten folgenden Werktag über die Wohnung verfügen kann. Niemand erwartet, dass um 0:00 Uhr eine Übergabe gemacht wird, sondern eher mit normalem Arbeitsbeginn und das bedeutet in der Regel um 08.00 Uhr. Ist der 1.11. aber in dem Bundesland, wo die Wohnung ist, ein Feiertag, müssen die neuen Mieter ohne Abschlag auf die Miete ggf. bis zum 2.11. warten.

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Das du dich auf die Schlüsselübergabe am 1.1.2019 einstellen kannst.

Ich würde aber versuchen am Übergabetermin des Vormieters mit dabei zu sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermiete Selber.

Du bezahlst Miete ab 01.11., also Schlüssel ab 01.11. (oder später, wenn's dir da nicht passt).

Wann sonst...?

Du rufst den Vermieter an und machst mit ihm einen Termin für die Übergabe aus, so läuft das.

Was erwartetest du jetzt von uns? Sollen wir den Termin für dich ausmachen?

guteantwort1993 
Fragesteller
 03.10.2019, 12:04

Hast du die Frage überhaupt verstanden ? :D

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roschue  03.10.2019, 12:05
@guteantwort1993

Ja, und mit meinem ersten Satz hab ich sie ja auch beantwortet. Welchen Teil davon verstehst du nicht?

Ich bin selbst Vermieter und besitze mehrere Wohnungen.

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