Schießen gehen wird nicht bezahlt?
Hallo und zwar arbeite ich im Sicherheitsdienst und wir tragen Schusswaffen deswegen müssen wir alle 90 Tage zum Schießen an eine Standortschießanlage was aber nicht bezahlt wird. Häufig müssen wir auch ungefähr eine Stunde dorthin fahren und natürlich zurück und dann warten bis man dran ist. Also geht meistens einen Vormittag flöten.
Manchmal schießen wir auch direkt nach der Nachtschicht, die um 6 Uhr endet, um 8 fängt das meistens an. Das heißt, wenn man wieder um 18 Uhr zur Nachtschicht muss am selben Tag, dass nicht wirklich viel Zeit für die Erholung bleibt.
Ist das so erlaubt?
7 Antworten
Nein.
Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten muss außerdem mindestens zehn Stunden betragen.
In anderen Berufen gibt es auch jährliche Sicherheitsunterweisungen oder Schulungen, die das Gesetz vorschreibt. Z.B. Arbeitsschutzunterweisungen, DGUV V3 Schulungen in der Elektroindustrie, Ersthelferauffrischung, Brandschutzhelferübung. Etc etc
Diese sind ja auch Arbeitszeit.
Ist zweifelsohne als Arbeitszeit zu werten und dementsprechend auch zu entlohnen.
Nach dem Arbeitszeitgesetz sind 11 Stunden Ruhepause zwischen zwei Schichten vorgegeben.
ist trotzdem so nicht erlaubt.
Weiterbildungen sowie Auffrischungskurse, die für die Arbeit notwendig sind und durch den Arbeitgeber angeordnet sind, haben in der Arbeitszeit stattzufinden oder entsprechend abgegolten werden.
Somit seien auch wir in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dies geschieht.
Ihr seid in der Pflicht, an den Schiessübungen teilzunehmen, aber nicht um für die Kosten aufzukommen!
Der Arbeitgeber zeige sich sogar großzügig, dass er für die Kosten für die Miete des Schießstandes aufkommt...
Fast schon ein St. Nikolaus, der Mann.
Alles was man benötigt an Zeit und Material, um seinen Job zu machen muss der Arbeitgeber stellen, bzw bezahlen. Er wird die Kosten ja auch nicht aus seiner Tasche bezahlen, sondern auf seine Kunden umlegen.
Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass du deine Freizeit unentgeltlich opferst. Hier in NRW lautet das wie folgt (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz)
§1 Grundsätze:
(1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Wie viele Leute seid ihr? Gründet doch einfach einen Betriebsrat.
Der Arbeitgeber argumentiert, WIR dürfen nicht arbeiten, wenn wir nicht alle 90 Tage zum Schießen gehen. Somit seien auch wir in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dies geschieht. Der Arbeitgeber zeige sich sogar großzügig, dass er für die Kosten für die Miete des Schießstandes aufkommt...