Schießen gehen wird nicht bezahlt?

7 Antworten

Nein.

Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten muss außerdem mindestens zehn Stunden betragen.

In anderen Berufen gibt es auch jährliche Sicherheitsunterweisungen oder Schulungen, die das Gesetz vorschreibt. Z.B. Arbeitsschutzunterweisungen, DGUV V3 Schulungen in der Elektroindustrie, Ersthelferauffrischung, Brandschutzhelferübung. Etc etc

Diese sind ja auch Arbeitszeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ist zweifelsohne als Arbeitszeit zu werten und dementsprechend auch zu entlohnen.

Nach dem Arbeitszeitgesetz sind 11 Stunden Ruhepause zwischen zwei Schichten vorgegeben.

ist trotzdem so nicht erlaubt.

Weiterbildungen sowie Auffrischungskurse, die für die Arbeit notwendig sind und durch den Arbeitgeber angeordnet sind, haben in der Arbeitszeit stattzufinden oder entsprechend abgegolten werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Peterlindana 
Beitragsersteller
 11.08.2019, 06:40

Der Arbeitgeber argumentiert, WIR dürfen nicht arbeiten, wenn wir nicht alle 90 Tage zum Schießen gehen. Somit seien auch wir in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dies geschieht. Der Arbeitgeber zeige sich sogar großzügig, dass er für die Kosten für die Miete des Schießstandes aufkommt...

Cepha  11.08.2019, 06:44
@Peterlindana
Somit seien auch wir in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dies geschieht.

Ihr seid in der Pflicht, an den Schiessübungen teilzunehmen, aber nicht um für die Kosten aufzukommen!

Grautvornix  11.08.2019, 08:20
@Peterlindana
 Der Arbeitgeber zeige sich sogar großzügig, dass er für die Kosten für die Miete des Schießstandes aufkommt...

Fast schon ein St. Nikolaus, der Mann.

Alles was man benötigt an Zeit und Material, um seinen Job zu machen muss der Arbeitgeber stellen, bzw bezahlen. Er wird die Kosten ja auch nicht aus seiner Tasche bezahlen, sondern auf seine Kunden umlegen.

floppydisk  11.08.2019, 12:38
@Peterlindana

Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass du deine Freizeit unentgeltlich opferst. Hier in NRW lautet das wie folgt (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz)

§1 Grundsätze:

(1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

Wie viele Leute seid ihr? Gründet doch einfach einen Betriebsrat.