Schiedsrichter Beleidigung?
Moin,
ich bin Schiedsrichter und wurde bei meinem letzten Jugendspiel von einem Spieler mehrfach heftig beleidigt (2x Hrnshn & 1x Ich fck deine Mutter).
Jetzt hab ich das natürlich eingetragen, im Spiel selbstverständlich auch rot gegeben, würde aber sehr sehr gerne auch zivilrechtlich gegen den 14-jährigen vorgehen.
Denkt ihr das macht irgendwie Sinn? Strafmündig ist er ja...
6 Antworten
Du kannst vorgehen gegen wen du willst aber was das am Ende bringt wäre die Frage.
sinnvoller wäre hier ein Gespräch mit dem Beteiligten um das vernünftig zu klären.
zu holen ist bei einem 14 jährigen wohl nichts also gehts dir mehr oder weniger um die Genugtuung wenn der Bengel dann am Ende vielleicht sozialstunden leisten muss obwohl ich mir vorstellen kann das eine Anzeige auch im Sande verlaufen könnte. Außerdem wäre mir das den Stress und ggf Kosten nicht wert. Mach da einen Haken hinter das Thema und Gut ist
Da du als Schiedsrichter bei deinem letzten Jugendspiel von einem 14-jährigen Spieler mehrfach massiv beleidigt wurdest (u. a. mit „Hu*ensohn“ und „Ich f*ck deine Mutter“), ist es absolut nachvollziehbar, dass du überlegst, zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen. Du hast im Spiel korrekt reagiert – die rote Karte gegeben und den Vorfall im Spielbericht dokumentiert. Das ist wichtig, denn es schafft eine belastbare Grundlage für alles Weitere.
Da der Spieler 14 Jahre alt ist, gilt er in Deutschland strafrechtlich als mündig. Die Beleidigungen, die du beschrieben hast, erfüllen ohne Frage den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB. Du hast also die Möglichkeit, bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu stellen. In solchen Fällen wird geprüft, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. Gerade bei Jugendlichen setzen die Ermittlungsbehörden allerdings häufig auf erzieherische Maßnahmen und stellen das Verfahren unter Umständen gegen Auflagen wieder ein – etwa mit Sozialstunden, einem Entschuldigungsschreiben oder einer erzieherischen Weisung. Dennoch kann das ein klares und wichtiges Zeichen setzen, besonders wenn der Spieler sich wiederholt so verhält oder sich schon öfter danebenbenommen hat.
Zivilrechtlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu klagen. In der Praxis ist das bei reinen Beleidigungen allerdings sehr schwierig durchzusetzen – insbesondere bei Jugendlichen, die meist kein eigenes Einkommen haben und deren Eltern nur dann haften, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Ohne konkreten finanziellen oder psychischen Schaden ist eine zivilrechtliche Klage also nicht sehr aussichtsreich und der Aufwand in der Regel nicht gerechtfertigt.
Unterm Strich lohnt sich ein zivilrechtliches Vorgehen eher nicht. Eine Strafanzeige hingegen kann durchaus sinnvoll sein, wenn es dir darum geht, dem Spieler (und auch seinem Umfeld) klarzumachen, dass solche Entgleisungen Konsequenzen haben. Zusätzlich solltest du den Vorfall auch an deinen Schiedsrichterverband oder zuständigen Ansprechpartner melden – viele Verbände bieten Unterstützung, rechtlichen Rat oder sorgen sogar dafür, dass der Verein und ggf. die Eltern eingebunden werden. Gerade im Jugendbereich können Gespräche mit Trainern und Eltern manchmal mehr bewirken als eine Anzeige – je nachdem, was dir wichtig ist.
Das war die grobe Theorie
jetzt aus meiner Sicht (Schiedsrichter mit ähnlicher Erfahrung). Ich habe in dem Fall das alles im Spielbericht vermerkt und danach hat der Verband Konsequenzen gezogen. Das hatte dann für den Spieler ein paar blöde Folgen und auch der Verein hat meines Wissens nach etwas unternommen. Ich hab da auch keine Strafanzeige gemacht.
Beim Handball habe ich für sowas die blaue Karte, die ich in Kombination mit der roten geben kann. Rot blau heißt immer Disqualifikation mit Bericht und das habe ich da genutzt. Das reicht meiner Meinung nach auch auf jeden Fall vollkommen aus
ich weiß nicht genau, welche Möglichkeiten das Regelwerk des Fußballs liefert, aber im Schwimmverband würde eine "offizielle Beschwerde" dazu führen, dass ein Ehrengericht sich der Sache annimmt.
Im schlimmsten Fall drohen hier Ausschlüsse von Veranstaltungen. Bin mir sicher, das gibt es im Fußball auch.
LG
Strafanzeige erstatten und fertig.
Zivilrechtlich sehe ich da nichts.
Hatte ich auch schon. Daraufhin hat mich der Obmann des Kreises angerufen und mir geraten auch Strafanzeige zu erstatten.
Das läuft dann auf eine Geldstrafe hinaus, wichtiger ist jedoch, dass du ein Zeichen setzt.
Da gibt es keine Sozialstunden.