schenkung an minderjährige

5 Antworten

Ja. Die Nutzung fällt aber in die Fürsorge- und Erziehungspflicht der Eltern. Welche dann die Aufsichtspflicht nach sich zieht auf die eine oder andere Weise.

schade natürlich, dass sich die Tante nicht im Vorfeld erkundigt hat, aber wenn Dir Deine Eltern das Inliner-Fahren verbieten, solltest Du das einfach einsehen und gut ist...

Die Eltern haben eine Aufsichtspflicht, wenn sie meinen das sei nix für ihn, so muss das halt akzeptiert werden... allerdings könnten die Eltern es ihm ja auch einfach beibringen, sonst lernt er es ja nie. Gibt ja auch Kurse für sowas, bei uns wurde es sogar von der Polizei, in der Grundschule angeboten. Ordentliche Schützer kaufen, dann passiert auch, so schnell, nix schlimmes.

Was erwartest du? Dass der 12jährige mit einem Anwalt droht, wenn die Eltern die Inliner nicht wieder hergeben?

Das ist keine Frage von dürfen oder nicht dürfen, sondern eher darum, wie diese Eltern ihren Erziehungsauftrag verstehen. Sinnvoller fände ich es, sie ihm zu geben und mit ihm gemeinsam zu üben. Wenn er es gut kann, dann darf er damit später auch alleine fahren.

aber wie sieht es rechtlich aus? Nach dem BGB? Mit dem rechtlichen Vorteil bei einer Schenkung an beschränkt Geschäftsfähige? Ist die Schenkung damit rechtens oder müssen die Inliner an die Tante zurückgegeben werden?

lsbdf  12.03.2014, 17:10

Ich frage deshalb, weil ich eine rechtliche Beurteilung der Sachlage benötige (für Wirtschaftslehre)