Hallo, folgendes Problem: kann man ein vermietetes Haus an seine Eltern verschenken?
folgendes Problem: Ich habe eine Tante die dringend ein Haus zum mieten sucht. Nun habe ich ein vermietetes Reihenhaus. Eigenbedarf kann ich aber bei meiner Tante nicht geltend machen. Jetzt überlege ich wie ich das trotzdem hinbekomme. Meine Überlegung ist folgende: Ist es möglich meinem Vater dieses Haus zu schenken oder zu verkaufen, damit der für seine Schwester Eigenbedarf anmeldet? Normalerweise würde ich sowas nicht in Betracht ziehen, aber mit diesen Mietern bin ich eh nicht glücklich und würde somit gleich zwei Probleme lösen. Ich sehe Probleme beim Vorkaufsrecht des Mieters ( bei Schenkung ), Steuern, usw.
4 Antworten
Der Mieter hat kein Vorkaufsrecht. Höchstens bei in ETW umgewandelten Mietwohnungen. Hast Du schon geprüft, ob Tante als Eigenbedarf wirklich ausfällt?
Erkundige Dich mal danach: Überragung des Nießbrauchs an Deine Eltern. Du brauchst dazu das Haus nicht zu verschenken, sondern überträgst nur das Recht, es zu bewohnen, zu vermieten oder sonstwie Nutzen daraus zu ziehen.
Plötzlich sind Deine Eltern im Besitz eines Mietobjekts und könnten für die Tante Eigenbedarf geltend machen.
Das Haus bleit aber weiterhin Dein Eigentum.
Tante oder Onkel als Eigenbedarf fallen raus ( laut Google ;-) )
Aber das mit dem Nießbrauch ist einen Option
Denk an die Erbschaftssteuer und lass dich beraten!
Wenn dein Mieter das mit bekommt, wird das RICHTIG teuer für dich.
Weil das dann ein vorgetäuschter Eigenbedarf ist. das löst dann einen Schadensersatzanspruch des Mieters aus. Also sämtliche Kosten, die diesem durch den Umzug entstanden sind.
Mit Notarvertrag ist Schenkung möglich, warum auch immer. ABER: Für Tante, Onkel gibt es keinen Eigenbedarf
Nach der Schenkung an meine Eltern ist es ja die Schwester meines Vaters und somit ist der Eigenbedarf wieder möglich!
Korrekt, aber die Schwester deines Vaters müsste dann auch tatsächlich einziehen. Dein Vater müsste allerdings begründen, warum seine Schwester dort einziehen soll bzw. muss.
Die soll ja auch einziehen. Aber wie soll er das begründen? Reicht da nicht das sie Probleme mit ihren jetzigen Nachbarn hat und einfach eine neue Bleibe wünscht. Ein Muss ist das natürlich nicht. Es gibt immer etwas was man dagegen halten kann.
Sie kann genau so gut wo anders hin ziehen. das muss nicht zwingend in das jetzt bereits bewohnte Haus deiner jetzigen Mieter sein.
Warum?