Saisonkennzeichen 4-10 bis 1. oder 31.okt nutzbar?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

31.10. 100%
1.10. 0%

6 Antworten

31.10.

Es gelten immer die angegebenen Monate ganz bis zum letzten Tag des Monats um 00:00 Uhr.

Man kann Saisonkennzeichen auch wenige Monate haben, beispielsweise Wohnmobile, die ausschließlich in den Sommermonaten für Urlaubsfahrten genutzt werden. Ebenso kann man ein Saisonkennzeichen für 9 Monate haben. Es ist hier immer eine Frage des Nutzens ob die Ersparnis dann wirklich sinnvoll ist.

Wenn auf dem Kennzeichen 4 bis 10 steht bedeutet es, dass Du ab dem 01.April 00:00 Uhr bis zum 31.Oktober 00:00 Uhr fahren darfst. Das gilt nicht nur für PKW, sondern auch für Motorräder, Wohnwägen, etc.

31.10.

Das gilt sogar auf die Minute genau, also vom 01.04. 00:00 Uhr bis zum 31.10. 23:59.

Wenn du also dieses Auto in sein winterquartier stellen mußt und mit dem winterauto das dann 11/03 hat zurück willst, mußt Du a. 31.10. bis Mitternacht angekommen sein und darfst mit dem anderen Wagen am 01.11. erst nach 00:00 Uhr fahren.

Da wäre ein einfacher Blick in deine Police vielleicht hilfreich.