Frage zum Saisonkennzeichen
Hi, habe Saisonkennzeichen von Mai bis Oktober und von November bis April. Muss ich mit dem angemeldeten Fahrzeug um 23:59 Uhr in die Garage und darf mit dem anderen um 0:00Uhr daraus oder kann ich das auch noch am morgen des folgenden Tags machen. Gibt es da eine tolleranz. Die Garage ist etwas weiter entfernt.
Vielen dank für eure Info`s
3 Antworten
Ob es bei der Polizei eine Toleranz gibt ist reine Glückssache. Ich denke, wenn du bei einer Kontrolle den Fahrzeugschein vom anderen Fahrzeug dabei hast, und die Sache freundlich erklärst, werden sie es durchgehen lassen. Ich persönlich würde auch das Risiko eingehen, auch wenn die Garage 10 oder 20km entfernt ist.
Wenn aber etwas passiert gibt es bei der Versicherung NULL Toleranz, dann zahlst du selber.
wenn dein fahrzeug bis ende okt.hat hat ist okt.24uhr schluss,keine toleranz
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: die kennzeichen sind nur in dem angegeben zeitraum gültig. wenn du außerhalb des zeitraums fährst, begehst du einen verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetzt. das ist geld oder haftstrafe bewehrt.