Rundfunkbeitrag für die Landwirtschft?
Sind wir als Nebenerwerbslandwirte Beitragspflichtig?
4 Antworten
Alle Gebäude, Häuser, Werkstätten, Büros und sonstige Arbeitsräume deren postale Adresse am Kabelnetz angebunden sind, sind zahlungspflichtig. Verrückt, oder?
Ein Nebenerwerbslandwirt hat zweifellos eine Betriebsstätte. Für diese muss neben dem Rundfunkbeitrag für die Wohnung gezahlt werden. Nach § 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der gesetzlichen Grundlage für die Zahlung des Rundfunkbeitrags, muss für jede Betriebsstätte mindestens ein Drittel Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Das wird bei euch die richtige Größenordnung sein, da ihr wohl nicht mehr als 8 Beschäftigte habt.
Daneben muss grundsätzlich für jedes landwirtschaftlich genutzte Kfz jeweils ein Drittel Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Allerdings ist bei Zahlung des Beitrags für die Betriebsstätte das erste Fahrzeug frei. Für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden auch sonst privat genutzte Kfz, wenn diese nur gelegentlich für Zwecke der Landwirtschaft eingesetzt werden (Beispiele: Holen eines Ersatzteils, Fahrt zum Steuerberater, Fahrt zur Bank).
ja natürlich seid ihr das ..
Na klar - nur Schornsteinfeger haben Glück.
was heist am kabelnetzt angebunden?