rollstuhlfahrer und achterbahn - geht das?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meistens nicht. Denn mit dem Anschnallen ist es nicht getan, es geht auch nicht darum, dass das Ein- und Aussteigen länger dauert.

Menschen, die im Rollstuhl sitzen, haben meist auch die ein oder andere Muskelschwäche. Das kann aber bei einer Achterbahnfahrt dazu führen, dass sie sich ernsthaft verletzen. Zum Beispiel im Nackenbereich, wenn die Muskulatur nicht mehr kräftig genug ist, um den Kopf zu halten. Aber auch andere Verletzungen sind denkbar. Darum gehen die Betreiber ein solches Risiko im Interesse der Betroffenen oft nicht ein.

Sanja2  27.07.2011, 22:54

Stimmt nur teilweise. Es kommt sehr auf die Einschränkungen an die die Behinderung mit sich bringt und auf Art der Achterbahn. Es gibt viele Achterbahnen, die die Personen sehr gut im Stuhl fixieren und reichlich Behinderungen die einen ausreichenden Gleichgewichtssinn beinhalten. Deshalb kann man das nur von Fall zu Fall im Einzelnen beantworten. Ob die Betreiber da machen hängt auch sehr von den individuellen Einstellungen und Erfahrungen ab. Ich habe da schon vieles erlebt. Auf einem Volksfest konnten wir mit körperbehinderten Kindern jedes Fahrgeschäft fahren und haben noch ganz viel umsonst bekommen und die Betreiber haben beim reinsetzen geholfen und sogar die Fahrgeschäfte warten lassen. Auf dem anderen hat man uns fast gar nichts fahren lassen.

0
Kristall08  27.07.2011, 23:34
@Sanja2

Nein, es stimmt ganz. Denn ich habe ja geschrieben, dass das so sein KANN.

0
Rollitrekking  11.08.2012, 12:34
@Kristall08

@Kristall08, hast Du beim Achterbahnbetreiber nachgefragt oder Dir die Begründungen ausgedacht die Du hier nennst? Ich bin Rollifahrer und ich habe die Achterbahnbetreiber und die Freizeitparks in denen ich war gefragt, wieso ich mal mitfahren darf und mal nicht.

Ich gehe gerne in Freizeitparks und auf Volksfeste. In allen deutschen Freitzeitparks heißt es "Wer ein Fahrgeschäft aus eigener Kraft betreten und verlassen kann, darf mit fahren!". Trotz dieses Hinweises in den Freizeitparkregeln hält es jeder Freizeitpark bei Rollifahrern anders. Mal dürfen wir Achterbahn fahren und mal nicht. Hierbei ist es egal welche Behinderung uns in den Rollstuhl gebracht hat. Das "nein" für Rollifahrer bezieht sich auf die Rollstuhlpflicht und nicht auf irgend welche Bewegungseinschränkungen.

Im Moviepark z.B. darf jeder Rollifahrer der selbständig das Fahrgeschäft betreten oder verlassen kann, auf eigene Verantwortung mitfahren. Auch dann, wenn die Begleitperson beim Umsetzten assistieren muß und der Rolli hin und her geschoben werden muß, damit der Rollifahrer das Fahrgeschäft wieder verlassen kann, wird dem Rollifahrer die Benutzung der Movieparkfahrgeshäfte erlaubt. Das ist im Phantasialand ganz anders. (Der Moviepark hat eine amerikanische Führung.)

Im Phantasialand, das unter deutscher Leitung steht, erlebt man genau das Gegenteil. Da dürfen Rollifahrer nirgendwo mitmachen. Auch wenn es sich nur um eine Aussichtsplattform oder um ein Kleinkindfahrgeschäft handelt, alle Rollifahrer sind von jeglicher Benutzung eines Fahrgeschäftes ausgeschlossen. Das war mir völlig fremd. Man schaut zu wie sich die Fußgänger vergnügen, während man draußen am Eingang steht und sich langweilt. Blinden Parkbesuchern und Menschen mit Gehstock geht es im Phantasialand übrigens genauso.

Ich habe die langen Wartezeiten genutzt und mit der Parkleitung gesprochen. Es ist eine überzogene Aufsichtspflicht, die uns Rollifahrer von der Benutzung der Fahrgeschäfte aus schließt. Man geht davon aus das man uns aus großer Höhe nicht retten kann wenn ein Fahrgeschäft stehen bleibt oder wir ertrinken können, wenn wir ins Wasser fallen. Das aber Blinde und Gehbehinderte sehr wohl Leitern klettern können oder viele sogenannte Gesunde so unbeweglich sind, daß eine Leiter sie überfordern würde oder Nichtschwimmer die eigentlichen Ertrinkungsopfer sind, auch dann, wenn sie gar keine Behinderung haben, ist hier genauso egal, wie die Tatsache das man uns im Notfall auch mit einem Seil abseilen könnte. In Deutschland ist man vieler Orts einfach nicht bereit uns Rollifahrern, genauso selbstverständlich wie bei Fußgänger, auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Verantwortung am gesellschaftlichen Leben teil nehmen zu lassen.

Eine in Deutschland überzogene Aufsichtspflicht die uns Rollifahrer davon ausschließt Verantwortung für unser Handeln und Wohlergehen selber zu übernehmen ist das Problem. Nicht die Art und Schwere einer Behinderung oder die Gefährlichkeit eines Fahrgeschäfts. Das erlebe ich nicht nur in Freizeitparks, sondern überall. Zum Beispiel auf Bahnhöfen, wo man mich nicht ohne Begleitung den Bahnsteig wechseln läßt oder ohne Schiebehilfe in einen Zug hinein rollen läßt, obwohl ich Selbstfahrer bin, keine Schiebegriffe am Rollstuhl habe und alle Wege barrierefrei sind.

Diese bevormundende Einstellung des Phantadsialand hat eigentlich mehr oder weniger jeder deutscher Freizeitpark. Das bemängelt auch der ADAC, der Freizeitparks in ganz Europa auf seine Behindertenfreundlichkeit getestet hat. Außerhalb Deutschlands ist zwar auch nicht alles barrierefrei, aber wir Rolllifahrer werden wenigstens nicht daran gehindert selber zu entscheiden wo unsere Grenzen sind oder mit Hilfe von Assistenz eine Achterbahn zu benutzen. Leider waren nur zwei amerikanische Disney Freizeitparks in Frankreich so aufgebaut, das jeder Rollifahrer sich alleine und gänzlich ohne Hilfe durch den gesammten Park bewegen konnten. Typisch, denn in den USA werden Rollifahrer niemals ausgegrenzt.

Der Rollitrekker

2
Kristall08  01.11.2018, 21:20
@Rollitrekking

Kein Grund, mich gleich so anzupampen.

 hast Du beim Achterbahnbetreiber nachgefragt oder Dir die Begründungen ausgedacht die Du hier nennst?

Mein Sohn war mit seinem Freund, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, im Freizeitpark. Da haben wir natürlich vorher nachgefragt und das war die Antwort, die wir bekommen haben.

Dein Angaben sind inzwischen veraltet. Der Moviepark ist längst nicht mehr unter amerikanischer Führung.

0

wieso soll das nicht gehen ? auch Rollstuhlfahrer haben das Recht darauf, mit Begleitung geht das sicher...... :-))

Ausserdem wird man angeschnallt also sehe ich da kein Problem.....

LG

Patoriku 
Fragesteller
 27.07.2011, 21:02

klar. aber ist der einsiteg auch überhaupt möglich bei den parks ist ja immer alles so eng wie möglich dass auch möglichst viele besucher warten

0
Sanja2  27.07.2011, 22:56
@Patoriku

Es geht hier weniger um das Recht auf Gleichbehandlung, als um die Sicherheit. Aber wie ich schon oben geschrieben habe hängt die Beurteilung sehr vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

0
Anton96  28.07.2011, 12:03

Nein der Rollstuhlfahrer hat nicht das Recht darauf, es entscheidet in solchen Fällen immer der Betreiber ob er das Risiko eingeht oder nicht. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern damit das ein erhöhtes Haftungsrisiko besteht. Als Mensch mit Behinderung hat man nun mal Einschränkungen und das ist eine davon.

0
abibremer  07.12.2012, 14:01

der eine oder andere "spastiker" (ich bin teilweise selbst einer) hat kaum kontrolle über seine kopfhaltung und seine hände\arme. so einer bekommt es glatt fertig, aus den haltevorrichtungen einer achterbahn einfach heraus zu rutschen.

0

In den meisten Parks dürfen sie nicht mit. Das hat ganz einfach Sicherheitsgünde. In den meisten Parks muss man in der Lage sein, die Fahrgeschäfte im Falle einer Störung ohne Hilfe über die Notausgänge zu verlassen und d.h. man muss in der Lage Treppen schnell und zügig heruntergehen zu können und das kann ein Rollstuhlfahrer nunmal nicht. Was wäre z.B. passiert wenn am 1.5.2001 auf der Gebirgsbahn (Großbrand während des Betriebs im Phantaisland) Rollstuhlfahrer drinnen gewesen wären. Sie wären sehr wahrscheinlich verbrannt.

Anton96  30.07.2011, 19:17

Aus dem Grund haben in vielen Parks Rollstuhlfahre freien Eintritt bzw. eine stark verbilligten Eintritt.

0

nein das geht nicht aus sicherheitsgründen.

Patoriku 
Fragesteller
 27.07.2011, 21:03

UND N GRUND HAST DU DAFÜR NICHT??

0
Anton96  28.07.2011, 12:08
@Patoriku

Was für eine Begründung hättest du da den gerne? Es hängt doch wohl sehr von der genauen Behinderung ab.

0

Nö - die Teile haben ja keine Anhängerkupplung! Ne Spaß beiseite, wenn ein Begleiter Ihn reinsetzt - warum also Nicht?

abibremer  16.06.2014, 16:49

weil bei einer querschnittlähmung die beine\unterschenkel nicht kontrolliert werden können und unkoordiniert in der gegend herumwedeln. auf diese art könnte man sich selbst verletzen, oder anderen wehtun.

0