Können Rollstuhlfahrer inhaftiert werden?
Ich meine, im Gefängnis sind die ja durch ihre Behinderung voll eingeschränkt.
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12 Antworten
JA denn ... auch Gefängnisse verfügen über speziell umgebaute barrierefreie Zellen, um genau auf Deine Fragestellung angemessen zu reagieren. Ob Rollifahrer hierbei eingeschränkt sind oder nicht (z.B. bei "Freizeitaktivitäten"), spielt nur eine untergeordnete Rolle. Denn der Sinn einer Inhaftierung ist das Verbüßen einer Strafe und eben kein "Urlaubsaufenthalt".
warum sollte das Gesetz für sie nicht oder anders gelten? Klar können sie inhaftiert werden.
Nur die Fluchtgefahr ist geringer.
alle haben das selbe recht ... als sie die straftat taten ging es ja auch ... also müssen sie diese natürlich auch verbüßen
gleichstellung/ gleichberechtigung in allen lebenslagen
es gibt auf grund der gallopierenden altersarmut zunehmend auch sehr alte, z.t. pflegebedürftige menschen, die kriminell werden und auch zu haftstrafen verurteilt werden. einige haftanstalten haben schon abteilungen für diese besondere art häftlinge eingerichtet. es kann nur eine schwerere geistige behinderung evtl. vor freiheitsstrafe schützen.