Können Rollstuhlfahrer inhaftiert werden?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Ja, denn... 100%
Nein, denn... 0%

12 Antworten

Ja, denn...

JA denn ... auch Gefängnisse verfügen über speziell umgebaute barrierefreie Zellen, um genau auf Deine Fragestellung angemessen zu reagieren. Ob Rollifahrer hierbei eingeschränkt sind oder nicht (z.B. bei "Freizeitaktivitäten"), spielt nur eine untergeordnete Rolle. Denn der Sinn einer Inhaftierung ist das Verbüßen einer Strafe und eben kein "Urlaubsaufenthalt".

Ja, denn...

warum sollte das Gesetz für sie nicht oder anders gelten? Klar können sie inhaftiert werden.

Nur die Fluchtgefahr ist geringer.

Ja, denn...

alle haben das selbe recht ... als sie die straftat taten ging es ja auch ... also müssen sie diese natürlich auch verbüßen

Ja, denn...

gleichstellung/ gleichberechtigung in allen lebenslagen

Ja, denn...

es gibt auf grund der gallopierenden altersarmut zunehmend auch sehr alte, z.t. pflegebedürftige menschen, die kriminell werden und auch zu haftstrafen verurteilt werden. einige haftanstalten haben schon abteilungen für diese besondere art häftlinge eingerichtet. es kann nur eine schwerere geistige behinderung evtl. vor freiheitsstrafe schützen.