Rolex Uhr im Dubaiurlaub?
Wie wird bei der wiedereinfuhr geprüft?
die Uhr ist schön länger in meinem besitz aber ich kann keine Rechnung aus der EU vorlegen, wie geht der Zoll vor?
es ist nur eine Uhr und Anmelden geht nicht weil es keine Rechnung der EU gibt.
3 Antworten
Du brauchst vor der Reise bei deinem Zollamt eine sogenannte Nämlichkeitsbescheinigung.
Hierbei wird die Seriennummer der Uhr erfasst und gegebenfalls Fotos gemacht. Nimm die Bescheinigung auf jeden Fall mit auf die Reise und achte gut darauf. Bei der Wiedereinfuhr kannst du damit auch ohne Rechnung nachweisen, dass es sich bei der eingeführten Uhr um die selbe handelt, die du ausgeführt hast.
Hier findest du genaue und ausführliche Informationen:
Du musst beim deutschen Zoll eine Rechnung vorlegen, bzw. etwas was zeigt dass sie in der EU gekauft wurde, oder von einem EU Land zolltechnisch abgefertigt worden ist.
Diese Beweislast liegt bei dir. Hast du keine wird der Wert geschätzt, was bei Rolex sehr einfach ist. Darauf zahlst du dann die MwSt., plus sehr wahrscheinlich eine Anzeige bei dem hohen Wert.
Wenn du vor der Reise zum Zollamt gehst ergibt sich das gleiche Problem. Falls die Ware erfolgreich geschmuggelt wurde stellt das keine Freistellung dar.
Es gibt die Möglichkeit die Uhr beim Zoll vor der Ausreise zu registrieren.
Dann gibts auch kein Stress bei der Wiedereinreise.