Reweleiter - nach Ausweis fragen wegen angeblich Hausverbot?

8 Antworten

Jeder Laden hat Hausrecht und kann jedem den Einlass verwehren. Wenn Du jemandem ähnlich siehst, kann er das verlangen. Hausrecht gilt immer und überall. Entscheidet sich ein Supermarktleiter nur noch Frauen zwischen 165 und 170 cm mit schwarzen Lackhandtaschen und High Heels einzulassen, kann er auch das tun.


Oponn  01.11.2021, 19:24

Das ist in weiten Teilen falsch.

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PissedOfGengar  02.11.2021, 08:57
@Oponn

Naja in weiten Teilen nicht. So die Hälfte ist falsch :D.

Entscheidet sich ein Supermarktleiter nur noch Frauen zwischen 165 und 170 cm mit schwarzen Lackhandtaschen und High Heels einzulassen, kann er auch das tun.

Das ist Nonsense. Ist aber nur ein überspitztes Beispiel. Ein Grundversorger wie Rewe kann das Hausrecht nicht allgemein mit diskriminierenden Gründen durchsetzen.

Allerdings kann er dies im Fall des Fragestellers.

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Oponn  02.11.2021, 10:05
@PissedOfGengar

Die Prüfung, ob gegen ihn ein Hausverbot vorliegt, soll ein Grund sein, ein Hausverbot auszusprechen? Sorry, aber nein.

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Meliora  02.11.2021, 11:09
@PissedOfGengar

Du wäre zunächst einmal der Nachweis zu führen, ob der Rewe wirklich ein unverzichtbarer Grundversorger wäre und besonders dann, wenn noch zahlreiche weitere Märkte in der Nähe existieren.

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PissedOfGengar  02.11.2021, 11:20
@Oponn

Darum gehts doch gar nicht. Die Prüfung, ob ein Hausverbot vorliegt, ist ein Grund den Ausweis kontrollieren zu wollen.

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Ich habe deine Nachfragen gelesen.

Ja, er darf, da es nicht verboten ist. Aber du musst dem natürlich nicht Folge leisten. Dann allerdings musst du dir die weitere Maßnahme, wahrscheinlich ein Betretungs- oder Hausverbot, gefallen lassen. Auch das darf er, sogar ohne besonderen Grund.

Die Entschuldigung seinerseits finde ich wichtig.


Ichdereine 
Fragesteller
 01.11.2021, 19:23

Was wäre wenn ich mein Ausweis nicht gezeigt hätte und die Polizei wäre gekommen? Wenn die Polizei feststellt hätte dass der Filialleiter mit der Vermutung falsch lag.. Dürfte ich trotzdem Hausverbot kriegen oder aus der Filiale rausgeworden werden?!

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Eckengucker  01.11.2021, 19:59
@Ichdereine

Wie meinst du das? Wenn er dich festgehalten hätte bis die Polizei kommt? Oder du gewartet hättest und denen dann deinen Ausweis gezeigt und sie auf den Fehler aufmerksam gemacht hättest?

Du hast dich richtig verhalten. Dir wäre nichts passiert, warum auch.

Deine Nachfrage ist leider nicht so einfach zu beantworten, da es um die weiteren Folgen des Irrtums des Filialleiters geht. Um einen entschuldigenden Grund zu haben z,B. beim Festhalten gegen den Willen, darf er sich nicht irren. Das kann weitreichende Folgen haben, wie gesagt -kann- und ist am Einzelfall zu würdigen.

Ob sich daraus ein "Grund" für ein Hausverbot ergibt hängt dann doch von dem Verhalten ab. Ich habe mich überzeugen lassen, dass ich mit dem zweitletzten Satz nicht richtig lag. Ich habe deine Frage zu schnell und leider oberflächlich gelesen.

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Oponn  01.11.2021, 19:24
Auch das darf er, sogar ohne besonderen Grund.

Nö, ohne Grund nicht.

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Eckengucker  01.11.2021, 19:26
@Oponn

Da irrst du. Es ist jetzt zu viel über die Hintergründe zu sprechen, aber ich hoffe folgender Auszug aus www.juraforum.de genügt dir als Antwort.

Von einem Hausverbot spricht man, wenn jmd. einem anderen es ausdrücklich verbietet, sein Haus, seine Wohnung, sein Lokal, seinen Geschäftsraum oder sein Grundstück zu betreten oder darauf zu verweilen. Kurz gesagt: Grundsätzlich darf man auch ohne Grund ein Hausverbot erteilen.

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Oponn  01.11.2021, 19:36
@Eckengucker

Das gilt aber eben nicht für öffentliche Geschäftsräume. Hättest du auch herausgefunden, wenn du weiter gelesen hättest.

"Ausnahmen vom Hausverbot

Das aus Artikel 13 des Grundgesetztes abgeleitete Hausrecht wird in einigen Fällen eingeschränkt und zwar dann, wenn es sich um einen Geschäftsraum/Lokal handelt, welches für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist. Hierbei kann es sich um einen Supermarkt oder um einen Freizeitpark handeln. In diesen Fällen ist es aufgrund des Gleichheitsgrundsatz und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht möglich, Personen willkürlich und ohne triftigen Grund auszuschließen. Grundsätzlich hat erst einmal jede Person Zutritt. Für einen möglichen Ausschluss muss ein sachlicher Grund (Straftaten, Belästigung anderer Kunden etc.) gegeben sein."

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Eckengucker  01.11.2021, 19:51
@Oponn

Das ist der Artikel aus anwalt.de?

Danke. Habe mich in das vorherige Hausverbot verrannt.

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Artus01  01.11.2021, 19:59
@Oponn
 nicht möglich, Personen willkürlich und ohne triftigen Grund auszuschließen.

Und genau diesen Grund hatte er.

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Oponn  01.11.2021, 20:00
@Eckengucker

Nein, vom juraforum.

Gerne, ich liege durchaus auch mal daneben. Der Irrtum ist, wie man hier sieht, recht häufig.

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Oponn  01.11.2021, 20:01
@Artus01

Jemandem seinen Ausweis nicht zu zeigen, ist grundsätzlich keiner. Das war aber auch nicht, was ich kommentiert habe.

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Artus01  01.11.2021, 20:07
@Oponn
Jemandem seinen Ausweis nicht zu zeigen,

Von jemandem einen Ausweis zu verlangen allerdings auch nicht.

In diesem Fall lag sogar ein Grund für die Frage vor und bei einer Weigerung kann auch das Hausverbot kommen, weil eben doch ein Grund vorlag.

Dein zusammenkopierter Kommentar ist schlich überflüssig.

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Oponn  01.11.2021, 20:09
@Artus01

Das ist immer noch kein Grund. Das war aber auch nicht das Thema meines Kommentars.

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Artus01  01.11.2021, 20:11
@Oponn
Das ist immer noch kein Grund.

Doch das ist es!

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Artus01  01.11.2021, 20:13
@Oponn

Aber sicher doch, lies einfach mal Deinen "zusammengeschusterten" Kommentar und verstehe ihn auch.

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Oponn  01.11.2021, 20:15
@Artus01

Ich nichts zusammen geschustert. Aber selbstverständlich steht da nichts von dem Stuss, den du behauptest.

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Artus01  01.11.2021, 20:18
@Oponn
steht da nichts von dem Stuss, den du behauptest.

Sorry, aber Du bringst nicht mehr als Unsinn und Stuss zustande.

Einen schönen Abend noch.

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Oponn  01.11.2021, 20:22
@Artus01

Wie niedlich. Nächstes Mal lern doch erst argumentieren.

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JEDER darf nach deinem Ausweis fragen! JEDER...

Du sitzt einem Irrglauben auf. Es ist niemandem verboten andere Personen nach dem Ausweis zu fragen. Dafür ist der Ausweis da.

Allerdings bist du nur bei Polizei und Ordnungsbehörden verpflichtet diesen dann auch vorzuzeigen.

Dem Filialleiter kannst du das natürlich verweigern. Dafür gibt es keine Strafe, Bußgeld, oder ähnliches. Allerdings hast du dann Pech und darfst nicht rein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren

Er hat dich gefragt, dass darf jeder und du darfst nein sagen, was dann aber dazu führen könnte, dass er dich festhält nach § 129 StPO, denn er hat den Verdacht, dass du Hausfriedensbruch begehst.

Du kannst es ohne Probleme verweigern, dann wirst du halt vermutlich nicht bedient und gebeten den Laden zu verlassen.


Ichdereine 
Fragesteller
 01.11.2021, 19:15

Man wird trotzdem rausgeworden obwohl der Filialleiter mit seiner Vermutung falsch lag?!

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Artus01  01.11.2021, 20:01
@Ichdereine

Natürlich, da man sich geweigert der Bitte um einen Ausweis zu Folgen.

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BeviBaby  01.11.2021, 20:03
@Ichdereine

Ja. Der Filialleiter kann sich aussuchen mit wem Verträge geschlossen werden und mit wem nicht und wenn das Risiko besteht, dass ein Hausverbot besteht und du deinen Ausweis nicht zeigen willst, dann kann er dir natürlich klarmachen, dass man so nicht bereit ist einen Vertrag mit dir zu schließen. Und er kann dich auffordern den Laden zu verlassen

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