Reweleiter - nach Ausweis fragen wegen angeblich Hausverbot?
Hallo,
darf der Fillialeiter von Rewe mich nach meinen Personalausweis fragen wenn er die Vermutung hat dass ich bei der Rewe Hausverbote habe? Das wurde mir heute passiert und nachdem ich mein Ausweis gezeigt habe hat er sich entschuldigt und ich durfte bezahlen. Wie ist das rechtlich?
Danke
8 Antworten
Jeder Laden hat Hausrecht und kann jedem den Einlass verwehren. Wenn Du jemandem ähnlich siehst, kann er das verlangen. Hausrecht gilt immer und überall. Entscheidet sich ein Supermarktleiter nur noch Frauen zwischen 165 und 170 cm mit schwarzen Lackhandtaschen und High Heels einzulassen, kann er auch das tun.
Naja in weiten Teilen nicht. So die Hälfte ist falsch :D.
Entscheidet sich ein Supermarktleiter nur noch Frauen zwischen 165 und 170 cm mit schwarzen Lackhandtaschen und High Heels einzulassen, kann er auch das tun.
Das ist Nonsense. Ist aber nur ein überspitztes Beispiel. Ein Grundversorger wie Rewe kann das Hausrecht nicht allgemein mit diskriminierenden Gründen durchsetzen.
Allerdings kann er dies im Fall des Fragestellers.
Die Prüfung, ob gegen ihn ein Hausverbot vorliegt, soll ein Grund sein, ein Hausverbot auszusprechen? Sorry, aber nein.
Du wäre zunächst einmal der Nachweis zu führen, ob der Rewe wirklich ein unverzichtbarer Grundversorger wäre und besonders dann, wenn noch zahlreiche weitere Märkte in der Nähe existieren.
Darum gehts doch gar nicht. Die Prüfung, ob ein Hausverbot vorliegt, ist ein Grund den Ausweis kontrollieren zu wollen.
Ich habe deine Nachfragen gelesen.
Ja, er darf, da es nicht verboten ist. Aber du musst dem natürlich nicht Folge leisten. Dann allerdings musst du dir die weitere Maßnahme, wahrscheinlich ein Betretungs- oder Hausverbot, gefallen lassen. Auch das darf er, sogar ohne besonderen Grund.
Die Entschuldigung seinerseits finde ich wichtig.
Was wäre wenn ich mein Ausweis nicht gezeigt hätte und die Polizei wäre gekommen? Wenn die Polizei feststellt hätte dass der Filialleiter mit der Vermutung falsch lag.. Dürfte ich trotzdem Hausverbot kriegen oder aus der Filiale rausgeworden werden?!
Wie meinst du das? Wenn er dich festgehalten hätte bis die Polizei kommt? Oder du gewartet hättest und denen dann deinen Ausweis gezeigt und sie auf den Fehler aufmerksam gemacht hättest?
Du hast dich richtig verhalten. Dir wäre nichts passiert, warum auch.
Deine Nachfrage ist leider nicht so einfach zu beantworten, da es um die weiteren Folgen des Irrtums des Filialleiters geht. Um einen entschuldigenden Grund zu haben z,B. beim Festhalten gegen den Willen, darf er sich nicht irren. Das kann weitreichende Folgen haben, wie gesagt -kann- und ist am Einzelfall zu würdigen.
Ob sich daraus ein "Grund" für ein Hausverbot ergibt hängt dann doch von dem Verhalten ab. Ich habe mich überzeugen lassen, dass ich mit dem zweitletzten Satz nicht richtig lag. Ich habe deine Frage zu schnell und leider oberflächlich gelesen.
Da irrst du. Es ist jetzt zu viel über die Hintergründe zu sprechen, aber ich hoffe folgender Auszug aus www.juraforum.de genügt dir als Antwort.
Von einem Hausverbot spricht man, wenn jmd. einem anderen es ausdrücklich verbietet, sein Haus, seine Wohnung, sein Lokal, seinen Geschäftsraum oder sein Grundstück zu betreten oder darauf zu verweilen. Kurz gesagt: Grundsätzlich darf man auch ohne Grund ein Hausverbot erteilen.
Das gilt aber eben nicht für öffentliche Geschäftsräume. Hättest du auch herausgefunden, wenn du weiter gelesen hättest.
"Ausnahmen vom HausverbotDas aus Artikel 13 des Grundgesetztes abgeleitete Hausrecht wird in einigen Fällen eingeschränkt und zwar dann, wenn es sich um einen Geschäftsraum/Lokal handelt, welches für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist. Hierbei kann es sich um einen Supermarkt oder um einen Freizeitpark handeln. In diesen Fällen ist es aufgrund des Gleichheitsgrundsatz und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht möglich, Personen willkürlich und ohne triftigen Grund auszuschließen. Grundsätzlich hat erst einmal jede Person Zutritt. Für einen möglichen Ausschluss muss ein sachlicher Grund (Straftaten, Belästigung anderer Kunden etc.) gegeben sein."
Nein, vom juraforum.
Gerne, ich liege durchaus auch mal daneben. Der Irrtum ist, wie man hier sieht, recht häufig.
Jemandem seinen Ausweis nicht zu zeigen,
Von jemandem einen Ausweis zu verlangen allerdings auch nicht.
In diesem Fall lag sogar ein Grund für die Frage vor und bei einer Weigerung kann auch das Hausverbot kommen, weil eben doch ein Grund vorlag.
Dein zusammenkopierter Kommentar ist schlich überflüssig.
Du sitzt einem Irrglauben auf. Es ist niemandem verboten andere Personen nach dem Ausweis zu fragen. Dafür ist der Ausweis da.
Allerdings bist du nur bei Polizei und Ordnungsbehörden verpflichtet diesen dann auch vorzuzeigen.
Dem Filialleiter kannst du das natürlich verweigern. Dafür gibt es keine Strafe, Bußgeld, oder ähnliches. Allerdings hast du dann Pech und darfst nicht rein.
Er hat dich gefragt, dass darf jeder und du darfst nein sagen, was dann aber dazu führen könnte, dass er dich festhält nach § 129 StPO, denn er hat den Verdacht, dass du Hausfriedensbruch begehst.
Du kannst es ohne Probleme verweigern, dann wirst du halt vermutlich nicht bedient und gebeten den Laden zu verlassen.
Man wird trotzdem rausgeworden obwohl der Filialleiter mit seiner Vermutung falsch lag?!
Natürlich, da man sich geweigert der Bitte um einen Ausweis zu Folgen.
Ja. Der Filialleiter kann sich aussuchen mit wem Verträge geschlossen werden und mit wem nicht und wenn das Risiko besteht, dass ein Hausverbot besteht und du deinen Ausweis nicht zeigen willst, dann kann er dir natürlich klarmachen, dass man so nicht bereit ist einen Vertrag mit dir zu schließen. Und er kann dich auffordern den Laden zu verlassen
Das ist in weiten Teilen falsch.