Reparaturkosten der Heizung in der Nebenkostenabrechnung
Hallo,
wir wohnen zur Miete in einem Einfamilienhaus wo wir die ausgebaute 1. Etage bewohnen. Im Erdgeschoss wohnen die Vermieter. In unserer aktuellen Nebenkostenabrechnung tauchen jetzt knapp 500€ für Wartung UND Reparatur der Heizung auf...es wurde ein Wärmetauscher gewechselt undder Monteur hat 5h gebraucht. Darf unser Vermieter die Kosten der Reparaturen auf uns anteilig umlegen?
6 Antworten
Eine Reparatur hat nichts mit Betriebsbereitschaft zu tun - denn die wird erst dann erfolgen, wenn das Gerät kaputt ist.
Laut Betriebskostenverordnung sind nur Wartungskosten auf den Mieter umlegbar - und Wartung dient der Betriebsbereitschaft und -sicherheit.
Also redet nochmal mit dem Vermieter und wenn er nicht einsichtig ist, legt Widerspruch ein.
Gemäß § 1 der Betriebskostenverordnung gehören Kosten der Instandsetzung (Reparaturen) nicht zu den Betriebskosten die der Vermieter umlegen darf.
Wartung darf er umlegen, aber Reparaturen hat der Vermieter zu tragen
Ich denke mal nicht! Er muss Wartung und Reparatur trennen! Reparatur ist seine Sache, Wartung kann umgelegt werden.
Nein, das darf er absolut nicht, weder in der Nebenkostenabrechnung noch sonst irgendwie, dafür zahlt Ihr Miete...