Wärmetauscher der Heizung ist kaputt, wer muss bezahlen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage in Bezug auf Mietrecht. Ein Monteur ist gekommen, um unsere Heizung zu warten, und er hat gesagt, dass der Wärmetauscher schon kaputt ist und gewechselt werden muss. Soweit ich weiß, muss der Vermieter die Reparaturkosten tragen und die Heizung so schnell wie möglich reparieren lassen. Mein Vermieter möchte dafür aber nicht bezahlen und sagte, dass es mein Schuld ist, weil ich eine Katze habe und der Wärmetauscher wegen Katzenhaare kaputt geworden ist. Das finde ich unlogisch, da die Heizung hoch an der Wand hängt und wir die Wohnung regelmäßig aufräumen. Viele Leute haben Haustiere aber wie ich soweit im Internet gesucht habe, hatte niemand so ein Problem. Kann ich den Vermieter verlangen, die Reparaturkosten zu übernehmen? Was soll ich jetzt tun, falls er das auf keinen Fall tun möchte? An wen soll ich mich dann wenden? Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
Katze.... woher hat der Vermieter diese Einsicht?
Der WT ist aller Wahrscheinlichkeit NICHT daran zugrunde gegangen.
Wer zahlt?
Was steht in Deinem Mietvertrag? Manchmal muss der Mieter einen Eigenanteil mit einbringen (z.B. max. 100 Euro pro Jahr) für Reparaturen.
Ansonsten ist es natürlich die Sache des Vermieters.
Mal so nebenbei:
Wenn der Installateur ebenfalls behaupten sollte, dass die Katze Ursache für den WT-Defekt ist, würde ich auf einen Gutachter / anderen Inst. bestehen, um sicherzugehen, dass Vermieter und Installateur nicht ZUFÄLLIG der gleichen Meinung sind....
Wäre nett, wenn Du mir im Kommentar schreiben könntest, WAS für eine Therme Ihr habt (Typenschild ablesen). Dann kann ich da evtl. noch mehr zu sagen!
Grüße, ------>
Das Typenschild ist gewöhnlich hinter der Klappe, welche man öffnen kann. Das wäre schon wichtig. Ablesen kann man es ja auch, ohne Ahnung von Technik zu haben.
Grüße, ----->
Leider liegt dort nur die Einleitung, ein Typenschild gibt es nicht mehr. Vielleicht wurde es schon mal gerissen.
Für Schönheitsreparaturen. Da gehört der Wärmetauscher der Heizung nicht dazu.
Dann sollte der Monteur Dir einen Nachweis bringen, dass Du Schuld hieran hast.
Grundsätzlich obliegt dem Vermieter die Instandhaltungspflicht (§ 535 BGB). Will er Dir Kosten in Rechnung stellen, muss er Dir einen Nachweis bringen.
Dass ist dann auch ein Problem. Mir ist nicht so sicher, wie detailliert der Nachweis sein soll und wie ich feststellen kann, dass der 100% richtig ist. Jedes Mal der Monteur kommt, verlangt er direkte Barzahlung für die Wartung von uns. Das ist niemals bei meinem Freunden passiert.
Und der Vermieter meinte, dass wir selber die Kosten zuerst bezahlen, dann kommt der Monteur zu reparieren. Sonst tut er nicht.
Das darf der Monteur nicht. Der muß sich an den Vermieter wenden. Der kann das euch in Rechnung stellen. Aber nicht die Reparatur.
Das passiert Deinen Freunden nicht, weil die meisten Vermieter wissen, dass sie das gar nicht dürfen.
Werdet Mitglied im Mieterschutzbund eurer Gegend.
Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, die MIetrecht beinhaltet, wäre das natürlich noch besser.
Die Rechnung geht eh an den Vermieter. Ist also nicht Dein Problem.
Oder hast du den Monteur bestellt? Das hättest du mit dem Vermieter absprechen müssen.
Nein, der Monteur wurde von dem Vermieter beauftragt. Ich denke auch, dass er um die Rechnung kümmern muss, aber weiß nicht ob es problematisch sein könnte, falls er dass auf keinen Fall möchte.
Solltest Du wider Erwarten da etwas vom Monteur bekommen, dann schickst Du die Rechnung an den Monteur zurück und schreibst ihm, dass er die Rechnung nur seinem Auftraggeber stellen kann - also Deinem Vermieter.
Auch muß der Vermieter die Wartung zahlen - kann sie euch aber natürlich in der Nebenkostenabrechnung anrechnen.
Taucht die Reparatur auf der Nebenkostenabrechnung auf - nicht zahlen.
die gasterme muss jährlich gewartet werden und dabei wird auch der dreck abgesaugt. ausserdem ist das ein verschleissteil was alle ca. 10 jahre fällig ist. und das ding ist in der flamme, die haare würden verbrennen bzw. man würde sehen dass die dran kleben beim tausch. entkalkt muss der auch alle drei jahre werden. dein vermieter baut auf deine unwissenheit.
Das ist barer Unsinn, was der Monteur behauptet. Der Heizkörper benötigt höchstens mal eine äußere Reinigung, solange er nach außen nicht undicht ist, muss er nicht erneuert werden.
Wärmetauscher der Heizung
nicht Heizkörper.
Ein Heizkörper ist ein Wärmetauscher.
Das Ding für die Heizung mittels Kühlwasser im Auto wird zwar Wärmetauscher genannt, ist aber nichts anderes als ein Heizkörper
Ich habe leider wirklich keine Ahnung von den technischen Sachen und konnte so einen Typenschild nicht finden. Ich glaube, dass der Vermieter die Katzenhaare Idee von dem Monteur gekriegt hat, was ist gut für ihn, da er kein Geld bezahlen möchte. Aber ich meine, Staub im Haus ist auf jeden Fall zu erwarten, oder?
Der Schornsteinfeger ist vorbeigekommen und war ein bisschen böse darüber, dass der Monteur ihn nicht kontaktiert, keine Telefonnummer gelassen hat und der Vermieter die Kosten nicht tragen möchte, was die Reparatur verzögert. Er meinte, dass der Vermieter eine formelle Notiz von ihm bekommen würde, aber ich weiß auch nicht, ob das Problem dann schon gelöst werden kann.
Und so eine Kleinreparaturklausel gibt es nicht im Mietvertrag.