Reicht das zur Geldeinforderung?


23.05.2025, 13:26

Die X-box im Titel hat nichts damit zu tun. Wollte sie ihm abkaufen, aber es hatte nicht funktioniert. Hab dann aber die Chance genutzt, um mit ihm über seine Schulden zu reden. Hab auch noch Screenshots von der Konversation davor, aber da hätte ich zu viel zensieren müssen. Die 8000€ sind eine Summe aus mehren Malen, wo er mein Konto gehackt hat, um brandneue Markensmartphones zu kaufen oder sich Essen im dreistelligen Bereich zu bestellen und auch aus meinem Portmonee entwendet.

5 Antworten

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Hab dieses Screenshot das erreicht ist schwierig

Zudem um was ging es da wirklich oben im Titel steht etwas von einer Xbox aber 8000 € das klingt etwas an den Haaren herbeigezogen und klingt eher nach geldwäsche

Die Polizei kann dir prinzipiell nicht helfen sie ist für strafrechtliche Angelegenheiten gedacht nicht dafür dass du die anwaltskosten sparst die Polizei hat mit zivilrechtlichen Maßnahmen nichts zu tun

Du müsstest also einen Rechtsanwalt beauftragen geht eine zahlungsaufforderung stellen dann müsstest du einen Titel erwircken

Und mit diesem Titel kannst du die Forderung dann 30 Jahre lang einfordern natürlich kostet jeder Versuch es einzufordern dich ebenfalls wieder Geld es ist nicht so dass die nächsten 30 Jahre automatisch das Geld zu dir wandert wenn die Person zu Geld kommt da stellen sich viele Leute immer falsch vor

Also selbst wenn du es schaffst dass diese Schuld anerkannt wird und du einen Titel erhältst müsstest du dafür noch ungefähr einen Betrag im vierstelligen Bereich rechnen bist du die Chance hast irgendetwas bei ihm zu finden falls überhaupt was da ist


Teddybaer127 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 13:21
Zudem um was ging es da wirklich oben im Titel steht etwas von einer Xbox aber 8000 € das klingt etwas an den Haaren herbeigezogen und klingt eher nach geldwäsche

Ich hatte ihn auf die Xbox angeschrieben, um die zu kaufen. Hatte nicht geklappt. Aber da ich ihn an der Strippe hatte, hatte ich das dann mit ihm geregelt. Er hat mich mehrfach beklaut und mein Konto genutzt um teure Handys (ja mehrzahl) zu kaufen und auch sonst benutzt. Die 8.000 sind völlig gerechtfertigt.

DomeLPs  23.05.2025, 14:39
@Teddybaer127

Das verändert den Sachverhalt doch komplett das musst du uns doch mitteilen wie lange ist es denn hier dass er dir das Geld überhaupt schuldet wenn dies das Screenshot schon zwei Jahre alt ist?

DomeLPs  23.05.2025, 14:41
@Teddybaer127

Dann solltest du dich jetzt sputen wenn du die Ansprüche nicht geltend machst können sie nach drei Jahre verjähren

Fordern kannst du alles. Wenn ich lese Eltern, Breuer etc. dann wird nichts Pfändbar sein. Probier nen titel zu erwirken, evt. kannst du dann in 10-30 Jahren pfänden. Noch ne Erfahrung: Guter Zeitrahmen sind 20-25 Jahre, dann sind die Kinder aus dem Haus die so personen gern zeugen und die Pfändungsgrenze fällt wieder in den Bereich des evt. machbaren.


Teddybaer127 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 13:28

Er ist zum Glück zeugungsunfähig. Also Kinder wird er nicht bekommen

ob du damit durchkommst, kann dir nur ein Anwalt sagen, der nimmt dafür Gebühren.

meine Vermutung - diese Info kannst du in der Pfeife rauchen. du müsstest einen Mahnbescheid beantragen, auch der kostet bereits. das zahlst du zunächst.

wenn der in Bau geht ist da nix zu holen. bei nem Titel kannst 30 Jahre an das Geld kommen. allerdings über den Gerichtsvollzieher mit entsprechenden Kosten


DomeLPs  23.05.2025, 13:15

Lesen wir den Screenshot richtig kann dieser überhaupt echt sein hat die Person wirklich zugestimmt für eine Xbox 8000 € in Raten zu bezahlen ich halte die Frage ehrlich gesagt für einen Troll Beitrag

Teddybaer127 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 13:23
@DomeLPs

nein, die xbox hat nichts damit zu tun. War nur die einzige Möglichkeit ihn zu erreichen

Die Polizei ist kein Dienst, um zivilrechtliche Angelegenheiten zu klären. Die hat damit nichts zu tun. Du musst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, dazu braucht es erstmal nur dein Erklärung.

Guckstu hier: https://www.online-mahnantrag.de/

Aber: Wenn bei ihm nichts zu holen ist, bringt dir das natürlich auch kein Geld.


Teddybaer127 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 12:52

Würde ich dann auf noch mehr Kosten sitzen bleiben, wenn bei ihm nichts zu holen ist?

ruhrgur  23.05.2025, 12:53
@Teddybaer127

Auf den Kosten vom Mahngericht bleibst du natürlich im Zweifel sitzen. Aber EUR 8.000,-- wären mir an deiner Stelle deutlich zu viel, um das einfach als Lehrgeld zu verbuchen. Zumal nicht gesagt ist, dass wenn du einen Titel erwirkst, du diesen niemals vollstrecken kannst, nur weil die Person im Moment nicht solvent ist.

Teddybaer127 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 12:55
@ruhrgur

ich versuche schon seit 2 1/2 Jahren mein Geld zurück zu bekommen, aber ohne Erfolg. Habe mich aber nicht getraut ihn zu verklagen, da ich selber kaum Geld habe

Bernd1Stromberg  23.05.2025, 13:02
@Teddybaer127

Gar nicht. Wenn du nicht weisst mit wem du Geschäfte gemacht hast, kannst du von demjenigen schlecht Geld einfordern.

geheim007b  23.05.2025, 13:29
@Teddybaer127

ja.

Erstmal 35€ für den Mahnantrag, nochmal so 50-100€ für den ersten Vollstreckungsversuch. Für den Fall dass er in Widerspruch beim Mahnantrag geht ca. 100-200€ Gerichtskosten, in der Regel erscheinen die Leute da dann nicht und das Urteil geht zu deinen gunsten auf. Dann überwachung über bis zu 30 jahre, ab und zu Vollstreckungsversuche. So 1000-1500€ kosten können über die Jahre dann schon zusammen kommen.

Bernd1Stromberg  23.05.2025, 13:33
@Teddybaer127

Ist auch nicht nötig, es reicht den Titel zu haben und einmal zu vollstrecken zu versuchen. Also sagen wir 150 Euro insgesamt.

geheim007b  23.05.2025, 13:36
@Teddybaer127

das ist nicht sofort, sondern im Zeitraum über 20-30 Jahre.

Sofort wären 35€ Mahnantrag, die Gerichtskosten wären etwas höher wie Angegeben wg. dem Streitwert über 8000€ sind das 241€ plus auslagen.

Für den Gerichtsvollzieher fallen ca. 50-100€ an. Da wärst du dann bei sagen wir mal 350€ im blödsten fall, knapp unter 100€ im besten.

Die Polizein hat nichts damit zu tun.

Beantrage einen gerichtlichen Mahnbescheid, soweit die Forderung nicht verjährt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991