Regenwasserklappe ergänzen?

3 Antworten

Hallo NervKotz,

ich würde die Reinigungsklappe öffnen und versuchen dort ein HT-Rohr mit Din 70 oder wenn es passt auch Din 100 einzupassen, dann könntest Du das Wasser in einen Eimer oder eine Wanne einleiten und wenn das Behältnis voll ist, die Öffnung wieder verschließen!


NervKotz 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 21:07

Danke Norina, soetwas war in etwa auch meine Idee. Grundsätzlich eh erstmal nur eine Überlegung für meine Balkonpflannzen. Groß eine Veränderung werde ich an diesem Rohr noch vornehmen.
Mal schauen aber dennoch danke.

Solche Veränderungen darfst du als Mieter überhaupt nicht vornehmen oder vornehmen lassen. Du kannst deinem Vermieter nur den Vorschlag machen.

Wenn du selbst Regenwasser sammeln willst, kannst du ja auf deinem Balkon einen Eimer aufstellen.


NervKotz 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 14:52

Und was wäre eine solche Veränderung die ich dann mit meinem Vermieter besprechen kann?

spanferkel14  20.04.2025, 15:17
@NervKotz

Das habe ich doch gesagt. Vielleicht hast du ja genug überzeugende Argumente für den Vermieter, und er lässt das in seinem Mietshaus machen. Verbesserungen führen aber meistens dazu, dass über kurz oder lang die Miete erhöht wird.

Norina1603  20.04.2025, 17:22
@spanferkel14
Und was wäre eine solche Veränderung die ich dann mit meinem Vermieter besprechen kann?

Deine Antwort

Das habe ich doch gesagt.

Und das

Wenn du selbst Regenwasser sammeln willst, kannst du ja auf deinem Balkon einen Eimer aufstellen.

nennst Du eine Veränderung? Dazu braucht es keine Zustimmung des Vermieters!

NervKotz 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 18:27
@Norina1603

Also wenn ich da eine Klappe anbringen kann die ich ohne irgendwelche baulichen Maßnahmen auch wieder entferne beim Auszug, brauche ich keine Zustimmung des Vermieters. Ich brauche nur die Info, ob es ein entsprechendes Teil gibt welches ich anstelle des vorhandenen Verschlusses dort anbringen kann. Dieses Teil kommt bei meinem Auszug wieder weg und der Verschluss an seinen ursprünglichen Platz.

Aber @spanferkel14 hat offensichtlich keine Lösung.

Eventuell gibt es ja so ein Teil nicht und ich denke mir ggf. Etwas anderes aus.

Oder jemand da, der soetwas schonmal gemacht hat?

spanferkel14  20.04.2025, 20:13
@NervKotz

Selbstverständlich gibt es Regenwasserklappen. Aber ich sage es noch einmal: Du als Mieter darfst am Regenwasserablaufsystem keine eigenmächtigen  Veränderungen vornehmen, d.h. du darfst keine Regenwasserklappe in das Fallrohr einsetzen. Der Vermieter muss auf jeden Fall zustimmen. Das wird er aber, wenn überhaupt, nur tun, wenn die Maßnahme von einem Fachbetrieb ausgeführt wird. Warum, wirst du dir ja unschwer vorstellen können. Falls deine Mietwohnung Teil einer Wohnungseigentümerschaft ist, ist außerdem seitens des Vermieters ein Antrag an die Eigentümerversammlung zu stellen, die per Mehrheitsentscheidung entweder zustimmt oder eben ablehnt.

Und noch einmal: Wozu so viel Theater? Stell doch einfach nen Eimer (mit nem feinen Sieb) auf deinen Balkon und fang das Regenwasser so auf!

spanferkel14  20.04.2025, 20:17
@Norina1603

❗️Anscheinend könnt ihr alle nicht lesen.❗️

Ich sagte, dass ein Mieter eigenmächtig keine Veränderungen am Regenwasserablaufsystem (z. B. Installation einer Regenwasserklappe am Fallrohr) vornehmen dürfe.

Ergänzung: Bei solch einer Veränderung am Gemeinschaftseigentum ist die Genehmigung des Vermieters nötig. Er wird, wenn überhaupt, nur zustimmen, wenn diese Veränderung von einem Fachmann durchgeführt wird. Außerdem ist es ja möglich, dass das Mietobjekt Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist; dann bedarf der Antrag auf Durchführung dieser Maßnahme darüber hinaus auch noch einer Mehrheitsentscheidung der Eigentümerversammlung.

Ich sagte weiterhin, der FS könne ja einen Eimer auf seinem Balkon aufstellen, wenn er Regenwasser sammeln wolle. Ich sagte nicht, dass der FS dafür eine Genehmigung brauche.

Norina1603  20.04.2025, 21:09
@spanferkel14

Doch ich kann lesen, auf die Nachfrage des Fragestellers was so eine Veränderung wäre um sie mit dem Vermieter zu besprechen, hast Du geantwortet:

Das habe ich doch gesagt.

Das was Du aber mit den Eimer aufstellen vorgeschlagen hast, ist doch wirklich keine Veränderung! So viel zu

❗️Anscheinend könnt ihr alle nicht lesen.❗️
spanferkel14  20.04.2025, 21:30
@Norina1603

Nein, verstehendes Lesen musst du wirklich noch üben. Also noch einmal mein Antworttext oben:

Solche Veränderungen darfst du als Mieter überhaupt nicht vornehmen oder vornehmen lassen. Du kannst deinem Vermieter nur den Vorschlag machen.

Darauf Nervkotz' Kommentar/Nachfrage:

Und was wäre eine solche Veränderung die ich dann mit meinem Vermieter besprechen kann?

Mein Kommentar bzw. meine Antwort:

Das habe ich doch gesagt.

Wenn du's jetzt immer noch nicht raffst, ist dir nicht zu helfen. Ich werde auf keine weiteren Einwürfe von dir mehr eingehen.

Norina1603  20.04.2025, 21:36
@spanferkel14

Mein Kommentar bzw. meine Antwort:

Das habe ich doch gesagt.

Wenn du's jetzt immer noch nicht raffst, ist dir nicht zu helfen. Ich werde auf keine weiteren Einwürfe von dir mehr eingehen.

Anscheinend weißt Du selber nicht was Du schreibst, bzw. verwechselst eine Veränderung mit einem Vorschlag!

Wenn du's jetzt immer noch nicht raffst, ist dir nicht zu helfen.

Das gebe ich gerne zurück und überlasse es dem Fragesteller selbst zu entscheiden!


Norina1603  21.04.2025, 10:50

Dass es solche Klappen gibt ist unbestritten, aber dazu müsste das Rohr abgeändert werden, das wäre z.B. eine Veränderung wie @spanferkel14 bereits völlig richtig anmerkte, wozu ein Mieter eigentlich unbefugt ist!