Rechtslage Klausur; Oberstufe; Hessen?

1 Antwort

Auch Lehrer machen nunmal Fehler. Daher können entsprechend Noten, die auf einer falschen Vergabe von Punkten beruhen, natürlich in beide Richtungen - also nach oben oder unten - abgeändert werden.

Wenn ich das richtig verstehe, hat sie dir einmal 2 Punkte zuviel gegeben und einmal 2 zu wenig. Im Ergebnis würde sich also rein gar nichts ändern, wenn sie die Punktevergabe noch einmal gewissenhaft nachkontrollieren würde.