Rechtsfahrgebot innerorts?
Hallo. Ich bin heute innerorts in eine Rechtskurve gefahren und relativ nah an der Fahrbahnmitte gefahren. Ein anderes Auto kam mir in der Kurve entgegen und hat wie wild gehupt, dabei war noch genug Platz da, dass es an mir vorbeifahren konnte. War neblig und bin halt wahrscheinlich so ein zwei Meter vom Fahrbahnrand rechts weg gewesen. Habe ich da schon gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen?
5 Antworten
Wenn es nebelig ist fährst du auf Gefahrensichtweite und hälst die möglichst weit auf der rechten Spur, damit genug Platz ist, falls z.B. der Entgegenkommende nicht in seiner Spur fähr um nicht auszuweichen zu müssen
Übertreib mal nicht.
Allerdings:
Wenn du selber sagst "relativ nah an der Fahrbahnmitte", warst du MINDESTENS mit dem Spiegel schon auf der Gegenfahrbahn wenn nicht mehr (" so ein zwei Meter vom Fahrbahnrand rechts weg" ((....))) und das im Nebel und in einer Kurve.
Also ja, in so einer Situation kann man schon Angst vor dir bekommen.
😄
Das rechtsfahrgebot regelt ganz was anderes.
Du bist eine Gefahr für dich und andere.
Wielange hast du den FS schon ?
Mach bitte noch ein paar Fahrstunden !
Es war ein Meter Abstand zu dem Auto und außerdem fahre ich immer vorsichtig. Mich hat nur das gehupe irritiert. Außerdem bin ich 45 kmh gefahren. Erlaubt sind 50!
"Es war ein Meter Abstand zu dem Auto und außerdem fahre ich immer vorsichtig. Mich hat nur das gehupe irritiert"
Ganz ehrlich und ich sage das als Berufsfahrer.:
Nimm noch ein paar Fahrstunden.
Deine Einschätzungen im Vergleich zu deiner Erzählung sträuben mir die Haare.
Nur das der Gegenverkehr auch zu weit in die Kurve ist!
T3 hat es richtig gesagt aber sehhhhhhhr sehr nett ausgedrückt.
Ich sage es hart und realitätsnah:
Es gibt Spuren. Wer es nicht schaft in der Spur zu Fahren der gehört zur Nachschulung. Da interessiert nicht ob die Kurve eng genommen wurde oder nicht.
Ähnliches mit den Leuten die mit einem Smart beim abbiegen (90°) ausscheren bis in die Nebenspur als ob sie einen LKW fahren.
Ich weiss was T3Fahrer meint aber du bist weit davon entfernt. Ist nichts persönliches aber dir fehlt selbstbewusstsein aber auch Erfahrung. Die kommt schon mit der Zeit.
Du verdrehst hier aber einige Sachen.
Die hier geschilderte Situation hat nichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun.
Das Rechtsfahrgebot gilt außerorts und besagt nur, dass du bei mehr als einer Spur in jede Fahrtrichtung du dich soweit rechts als möglich einsortieren musst in die Spuren entsprechend deiner gefahrenen Geschwindigkeit in Bezug auf das nächste vor dir fahrende Fahrzeug, das ein zu überholendes Hindernis für dich darstellt.
Kurzum, du musst die möglichst weit rechte Spur benutzen, wenn du nicht in absehbarer Zeit durch ein langsameres Fahrzeug behindert wirst.
Innerorts gibt es das nicht, d.h. du kannst die Fahrspur in deine Richtung wählen wie du willst, rechts, mittig oder links.
Was du hier formulierst, ist eher eine Frage danach, wo man sich in seiner einen Fahrspur orientieren sollte - mittig, linksbündig zum Gegenverkehr oder rechtsbündig zum Rand.
Diese Frage wird hier im Forum auch immer wieder kontrovers diskutiert.
Ich habe in der Fahrschule gelernt – und das halte ich auch für sinnvoll und sinnhaft nachvollziehbar –, dass man sich mittig bis tendenziell rechts bündig im Fahrstreifen orientiert. Denn rechts hast du größtenteils fixe, unbewegliche Hindernisse, die entlang deines Fahrstreifens orientiert sind, Bordsteine, parkende Fahrzeuge, Bäume etc. Links hingegen hast du bewegliche Hindernisse, die dir auch aufgrund von Fahrfehlern oder ähnlichem unkalkulierbar nahe kommen können (Gegenverkehr) und wo ein theoretischer Kollisionsschaden sicherlich heftiger ausfällt, als wenn du rechts einen Außenspiegel touchierst – was du natürlich auch nicht machen solltest.
Kurzum, du solltest dich in deiner Fahrspur mittig bis mittig rechts orientieren, bist also in der beschriebenen Situation ganz offenbar deutlich zu weit nach links gekommen.
Nicht auszuschließen ist aber, dass dein Gegenverkehr sich ähnlich falsch verhalten hat und da sind wir dann eben an dem Punkt, wo ich meiner ehemaligen Fahrlehrerin zustimme, dass die Orientierung im Fahrstreifen mittig bis mittig rechts gut ist, weil sich sonst Verkehr und Gegenverkehr gefährlich nahe kommen können, wenn sich beide mittig bis mittig links orientieren in ihrer Fahrspur.
Deine Rechtskurve war ja im übrigen auch eine Linkskurve für deinen Gegenverkehr – womöglich hat dein Gegenverkehr die Kurve eben geschnippelt (Kurve zu eng gefahren), obwohl Linkskurven weit gefahren werden müssen, das kriegen viele Autofahrer aber irgendwie nicht hin. 🙄 Rechtskurven gilt es eng zu fahren, auch das stellt für viele Autofahrer ein und überwindbares Hindernis dar. 🙄🤦🏻 Achte mal darauf deinen Kurvenradius entsprechend anzupassen…
Nein, Quatsch, da kommt nichts. Es ist ja sozusagen nicht mal wirklich was passiert. Abgesehen davon, dass dir eigentlich auch nichts nachweisbar ist. Genauso gut wie du zu weit links, hätte das auch vom Gegenverkehr ausgehen können, das ist ja im Nachhinein überhaupt nicht zu analysieren, wer jetzt tatsächlich der Gefährder war oder von wem die größere Gefahr ausging. Da wird garantiert nichts kommen.
Ganz ehrlich, für so ein Pillepalle rennt kein Mensch zur Polizei.
Gottseidank haben die meisten Menschen besseres zu tun.
Abgesehen davon ist und bleibt die Dashcam auch immer noch eine gewisse Grauzone. Sie wird zwar bisweilen als Beweismittel zugelassen, nichts desto trotz bleibt ein gewisses Geschmäckle dabei, so dass dem Besitzer der Dashcam je nach Richter und Staatsanwalt womöglich dann doch eventuell was blühen könnte. Ist zumindest nicht absolut 100-prozentig auszuschließen. Insofern wird jemand mit einer Dashcam (und ich habe zum Beispiel eine) diese Aufnahmen erst verwerten, wenn es wirklich um ein relevantes geschehen, einen wirklichen Unfall, eine Unfall Flucht oder Ähnliches geht. Jedenfalls, wenn es kein Vollidiot ist.
Weil der Besitzer einer solchen Kamera womöglich eine gewisse Restgefahr eingeht, wenn er die Aufnahmen nutzt. Also sollte er, wenn er sich auch nur ein bisschen auskennt, die Aufnahmen nur nutzen, wenn sie ihm wirklich zu einem greifbaren Vorteil gereichen.
Was hat er in dieser Gesamtsituation denn für einen Vorteil? Er würgt dir allenfalls eins rein. Dafür wird das wohl keiner riskieren und sich auch keiner die Mühe machen zur Polizei zu rennen. So kritisch scheint jetzt nach deiner Beschreibung die Situation auch nicht gewesen zu sein. Zumindest hört es sich nicht an, als ob es um Leib und Leben gegangen wäre…
Abgesehen davon musst du dir auch überlegen, falls es denn Kameraaufnahmen gäbe, wie detailliert und auswertbar wären die denn eigentlich tatsächlich. Es war nebelig, womöglich auch dunkel. Dazu eine Kurvenfahrt, die Kamera schwenkt ja nicht mit und zeigt dann auch nur Ausschnittsweise die Straße vor dem Fahrzeug, erst recht eigentlich nicht oder nur sehr eingeschränkt den Gegenverkehr, so dass anhand potentiell vorliegender Aufnahmen wahrscheinlich sowieso nichts eindeutig zu belegen wäre.
Deine Darstellung ist falsch, T3, nach Paragraph 2 StVO gibt es das Gebot sich innerhalb des Fahrstreifens rechts zu halten, innerorts wie außerorts.
Selbstverständluch gibt es ein Rechtsfahrgebot Paragraph2 StVO, Du hast Dich innerhalb deines Fahrstreifens möglichst weit rechts zu halten (wenn technisch möglich), was ausschließen soll dass Du Gegenverkehr gefährdet. Du musst aber nicht am rechten Fahrbahnen fahren, sondern darfst bei ausreichender Breite etwa einen Meter davon wegbleiben. Im Prinzip hast Du also eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Das andere, von Vorschreibern benannte Rechtsfahrgebot a.g.O. bezieht sich auf mehrspurige Straßen.
Ja klar, wenn es neblig ist musst Du eben langsamer fahren.
War aber auf meiner Spur und der kam gut vorbei. Bin 45 gefahren in 50er zone
War nur leicht neblig Sichtweite über 100m. Wieso zu schnell?
Aber kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?