Rechts vor Links?
Hi,
ich habe am Mittwoch Fahrprüfung und frage mich ob an dieser kleinen Einmündung hier Rechts vor Links gilt. Eigentlich weißt die noch halbwegs vorhandene Linie auf der Fahrbahn ja darauf hin, dass kein Rechts vor Links gilt oder?
Hier ein Bild der einmündenden Straße
5 Antworten
Wenn man an dieser Stelle in die Straße "In der Trift" einfährt, sieht man, dass man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet. Die Vorfahrtstraße endet erst am Ende der Straße aufgrund eines Zeichens 205 (Vorfahrt gewähren).
Die von dir gezeigte Stelle befindet sich zwischen diesen beiden Punkten und damit im Bereich der Vorfahrtstraße. Du hast also Vorfahrt, auch wenn dort kein Vorfahrtzeichen steht.
Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass es sich hier gar nicht um eine Vorfahrtsituation handelt. Nach der baulichen Gestaltung handelt es sich meines Erachtens nämlich um einen Gehweg, auch wenn er nicht explizit als solcher beschildert ist.
Eine Leitlinie kann zwar auf eine aufgrund anderer Regelungen bestehende Vorfahrt hindeuten. Aber in diesem Fall glaube ich, dass sie aufgrund des fehlenden Bordsteins im Kurvenbereich eher den Straßenverlauf kennzeichnen soll, damit die Leute nicht bei Aldi in die Mauer krachen.
Im Zweifel in die offiziellen Straßenpläne der Gemeinde/des Bundeslands schauen, ob das eine öffentl. Straße (=RvL wenn kein gegenteiliges Schild) oder Privatgrundstück (wer da rauskommt muss Vorfahrt gewähren) ist.
notting
Man kann sich das mit Google Streetview angucken.
Das untere Bild zeigt eine andere einmündende Straße als die beiden oberen. Betrachte das Gebäude mit dem dunklen Erdgeschoss und dem hellen Obergeschoss und dem dunklen Rand unterm Dach. Die oberen beiden Bilder zeigen die Straße, die links daran vorbei führt, und das untere die Straße, die rechts daran vorbei führt. Ist aber egal, beide Einmündungen sind derselbe Fall. Beide Einmündungen sind durch keinerlei Schilder oder Ampeln geregelt. Sie sind auch nicht eindeutig private Einfahrten. Vor allem im unteren Bild ist das keine Einfahrt, sondern ein Weg, der zwischen dem Zaun von Rademacher und dem Bach sonstwohin führt. Also gilt rechts vor links. Eine weiße Linie allein ändert daran nichts. Die weiße Linie war übrigens mal gestrichelt, siehe Google, und auf Deinen Fotos ist sie so verwittert dass man gar nichts mehr sieht. Ich empfehle in der Prüfung, hinzugucken, ob jemand raus kommt, langsam zu fahren und bremsbereit zu sein, und sollte da jemand rauskommen und zögern, sich mit dem per Handzeichen zu arrangieren.
Der Prüfer kann Dich doch nicht durchfallen lassen, weil Du im Zweifel Sicherheit walten lässt anstatt unfallträchtig Deine (vermeintliche) Rechte durchzusetzen.
So wie ich das sehe ist das rechts ja nicht mal eine Straße, sondern eine Grundstückseinfahrt, da gilt eh kein rechts vor links.
Viel Glück bei der Prüfung! :)
Ist so ein kleiner Weg/Straße ich packe mal noch ein Bild davon rein:)
Nein. Da ist nichts mit Rechts vor Links.