Rechtliche Grundlage bei Lieferverzug durch DHL?

5 Antworten

Sagt der, der haltlose Behauptungen aufstellt. Witzig.

Für alle, die er Inhalt, und nicht Gequatsche interessiert: Der Kunde/In schließt einen Kaufvertrag mit dem Lieferanten gemäß BGB.
Verkaufst Du Waren im Internet, gilt: Du MUSST ein Lieferdatum angeben, und es MUSS eingehalten werden, sonst gibt's auf die Mütze!! (und das ist auch richtig so: sonst würden die Shops anfangen zu lügen, dass sich die Balken biegen, um die Abschlüsse zu bekommen - so gilt für alle eine faire Basis).

Der/die VerkäuferIn ist dann in der PFLICHT die Ware zum Kunden zu bringen und geht ihrerseits einen Vertrag mit DHL (o.ä.) ein. Dort liegt das Problem: DHL etc. sagen keine Lieferfrist zu.

Das interessiert den Kunden aber nicht: bekommt er die Ware nicht, hat der Verkäufer seine Leistung nicht erbracht, Ende. Ab dann gilt gem. BGB Schadensersatzanspruch.

Wer nachlesen will, hier ein (!!) Beispiel:

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/vertragsrecht/lieferverzug/#:~:text=haftet%20bei%20Lieferverzug%3F-,Wer%20haftet%20bei%20Lieferverzug%3F,Leistung%20nicht%20wie%20vereinbart%20annimmt.

Mit Paragraphen kann ich auswendig nicht dienen.

„droht“ mit rechtlichen Schritten aufgrund des Betruges,

Wenn Du nachweisen kannst, verschickt zu haben, ist doch alles in Butter :)

Wenn das Paket sich scheinbar nicht bewegt, schicke die Ware halt erneut raus.

DHL schuldet bei normalen Paketen keine bestimmte Lieferfrist. Das heißt die Ware ist dann da wenn sie da ist. Mal eher mal später.

Kommt jetzt ein wenig darauf an.

Hat sie DHL als lieferunternehmen gewählt? Dann bist du fein raus.

Bietest du nur DHL an? Dann bist du verantwortlich für die pünktliche Lieferung nach dem Vertrag mit der Kundin.

Wenn Du der Kundin die Paket- und Sendungsverfolgungsnummer gegeben hast, kann Sie keine Ansprüche mehr gegen Dich geltend machen, sie muss sich an DHL wenden. Weise ihre Drohung mit rechtlichen Schritten schriftlich zurück.

Eckengucker  09.02.2024, 02:15

nicht bei einem gewerblichen Händler, dieser trägt das Versandrisiko.

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Montepace  09.02.2024, 02:17
@Eckengucker

Da hast Du recht, allerdings muss man dem Online-Shop auch die Zeit geben, die von der Post vorgegeben wird.

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Fragi2000  04.04.2024, 09:35

Was für ein Blödsinn !!!! Die Käuferin hat überhaupt keinen Vertrag mit dem Versandunternehmen.

Die Käuferin hat bei der Verkäuferin einen Kaufvertrag abgeschlossen, im Online-Geschäft mit einer festen Lieferzusage inkl. festem Termin. (Fernmeldeabsatz-Gesetz: Liefertermin eintreffend ist verspflichtend anzugeben und einzuhalten)

Wie die Verkäuferin die Ware zur Kundin bekommt ist schlicht irrelevant. Wenn DHL nicht liefert, ist das grundsätzlich das Problem der Verkäuferin, und die Kundin kann Schadensersatz in allen Belangen verlangen.

Problem: Lieferdienste sichern grundsätzlich (außer Express etc.) keine festen Lieferzeiten zu. Also: Händlerrisiko. Sorry.

Ich würde als Händler DHL Beine machen.

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