Recht auf Winterklamotten vom Jobcenter/Sozialamt/ARGE/...?

3 Antworten

Bekleidungsbeihilfe gibt es nur noch in Ausnahmefällen; z.B. dann, wenn ein unvorhersehbares Ereignis eintritt (große Gewichtsab- oder zunahme in "relativ" kurzer in Folge einer Erkrankung).

Winter ist mit Sicherheit nicht unvorhersehbar und insofern ist die Kleidung aus dem Regelsatz anzusparen.

In den SGBII Sätzen sind die Ausgaben für Bekleidung bereits eingearbeitet. Das heißt man soll auf die Anschaffungen hinsparen und jeden Monat etwas Geld zurück legen.

Da Deine Mutter das offenbar nicht gemacht hat, bleibt dann nur der Gang zur Kleiderkammer, sowas gibt es bei er Caritas und sonstigen Einrichtungen - es gibt auch Sozialkaufhäuser die Bekleidung zu günstigen, kleinen Preisen weitergeben,

Seitdem durch die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Regelsätze angehoben wurden, gibt es keinen speziellen Anspruch auf Bekleidungsbeihilfe. Die Beschaffung von Bekleidung ist jetzt im "Warenkorb" berücksichtigt.