Darf das Jobcenter Halbwaisenrente und Kindergeld als Einkommen anrechnen, wenn die Person in einer Ausbildung mehr als Ihr Regelsatz verdient?

8 Antworten

Das Jobcenter kann keine sonstigen Einkünfte einziehen, wenn sie für die entsprechende Monate keine Leistungen erbringen.

Was anderes wäre es, wenn er für zurückliegende Monate keine Angaben über diese sonstigen Einkünfte gemacht hat, aber ALG II erhalten hat. Dann darf natürlich für die zurückliegende Zeit die Leistungen zurück gefordert werden.

marcoderdon 
Fragesteller
 01.10.2018, 15:41

Leuchtet ein. Danke!

Kindergeld steht der Mutter zu

marcoderdon 
Fragesteller
 01.10.2018, 15:21

Stimmt. Ergibt Sinn! Danke

Kindergeld sowieso nicht. Das ist unantastbar. Auch für Gerichtsvollzieher übrigens.

Halbwaisenrente? Keine Ahnung.

Ja, darf es.

marcoderdon 
Fragesteller
 01.10.2018, 15:14

Kannst du diese Aussage irgendwie hinterlegen? Faktisch?

das Amt zieht nichts ein - es rechnet höchsten s an ...

marcoderdon 
Fragesteller
 01.10.2018, 15:21

Der Junge wird nicht mehr vom Amt unterstützt .. Bei telefonischer Rückfrage mit der Rentenversicherung und der Kindergeldkasse hieß es, das Jobcenter bekam die Beträge

frodobeutlin100  01.10.2018, 15:34
@marcoderdon

das kann nicht sein - außer es hätte eine Forderung des Jobcenters bestanden und die Beträge wären gepfändet worden ....

frodobeutlin100  01.10.2018, 15:35
@marcoderdon

Der Junge wird nicht mehr vom Amt unterstützt .

dann ist er offensichtlich auch nicht mehr bedürftig ....