Recht an Quellcode der eigenen Homepage

7 Antworten

Ein Anwalt würde sagen: Kommt drauf an. Ein Recht am "Code" einer HTML Seite kann der Urheber kaum geltend machen, dazu ist die Schöpfungstiefe nicht hoch genug. Denn HTML und CSS sind kein "Code". Beim Design sieht es aber bereits anders aus. Es kommt also drauf an. Fragt doch mal einen Gutachter wie http://www.seeberger.info - der kostet aber auch erst mal Geld.

Solange Ihr die Webseite gekauft habt, könne ihr aber auch den Provider wechseln. Dazu braucht man aber auch den Code.......und Zugang. Ihr "Kopiert" den Code ja nicht, sondern nutzt ihn bestimmungsgemäß einmal. Das hat nichts mit "Rechten" zu tun. Jedoch alles eine Frage des Vertrags, ich hatte mal einen der nur einen "Mietvertrag" hatte.

Bevor Ihr Streit anfangt, erst die Daten von jemandem sichern lassen !!

medmonk  22.02.2014, 22:05
Ein Recht am "Code" einer HTML Seite kann der Urheber kaum geltend machen, dazu ist die Schöpfungstiefe nicht hoch genug.

Erst einmal heißt es Schöpfungshöhe nicht tiefe. Bezüglich Rechte am Code, können auch diese sehr wohl gelten gemacht werden. Hier muss man das komplette Produkt sehen. Sprich, Layout, Umsetzung, g.f. Software (CMS) sowie speziell für den Kunden entwickelte Module.

Solange Ihr die Webseite gekauft habt, könne ihr aber auch den Provider wechseln

Auch falsch. Wenn das Angebot auch das Hosting der Website beinhaltet, ist der Wechsel des Providers nicht pauschal möglich. Daher davon abhängig was vor »Jahren« vertraglich festgelegt wurde und somit Kaufgegenstand ist.

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Was hier für ein Mist verzapft wird, ist nicht normal. Erst einmal kommt es darauf an, was vor einigen Jahren vertraglich vereinbart wurde. Da wir darüber nichts wissen, können wir diesbezüglich nur Raten und vermuten oder unsere Glaskugeln befragen.

Letztere funktioniert nicht, also bleibt nur das Raten und Vermuten. Seitens des Webdesigners (Mediengestalters) habt ihr mit Sicherheit eingeschränkte Nutzungsrechte (vertraglich) zugesprochen bekommen.

Ihr dürft also die in Auftrag gegebene Website für eure Firma (euer Produkt) verwenden. Bezüglich der Wahl des Providers (davon gehe ich nicht) könnte auch eine Bindung festgelegt worden sein. Somit wäre jetzt erst einmal zu klären, was denn nun und unter welchen Bedingungen verkauft wurde.

Der Webdesigner ist und bleibt der Urheber an der Website. Genießt also nach dem Urheberrecht den vollen Schutz auf seine Arbeit. Hier ist vor allem das komplette Produkt zu sehen. Sprich Layout (Gestaltung) und dessen Umsetzung (Quellcode, verwendete Software > CMS etc.).

Ich würde an eurer Stelle noch einmal versuchen, einem Gespräch das ganze zu klären.

Das ist keine Wordpress oder statische HTML Website, richtig? Wahrscheinlich sitzt die Website auf einem CMS des Webdesigners, an dem du als Kunde keine Rechte hat, nur an der Benutzung.

Das ist relativ verbreitet (zumindest im Ausland wo ich lebe) und bei "Umzug" muss die Website tatsaechlich auf ein anderes System kopiert werden, was oft viel Handarbeit bedeutet. Oft ist das aber auch ein Anreiz langanstehende Veraenderungen doch mal zu machen, z.B. die Website responsiv zu gestalten.

medmonk  22.02.2014, 22:11
an dem du als Kunde keine Rechte hat, nur an der Benutzung.

So sieht es aus. Meine Kunden haben auch die Wahl, entweder den Erwerb eingeschränkter oder zeitlich uneingeschränkter (exklusiver) Nutzungsrechte. Exklusive Nutzungsrechte gegen eine entsprechend höhere Vergütung.

Oft ist das aber auch ein Anreiz langanstehende Veraenderungen doch mal zu machen, z.B. die Website responsiv zu gestalten.

Als Mediengestalter kein unwichtiger Punkt. Gestalter A setzt die Website um. Nach Jahren X soll durch einen Relaunch das ganze durch Gestalter B aktualisiert werden. Dieser muss hier dann erst einmal klären, inwiefern das alte Layout verwendet werden darf.

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Ihr habt doch sicher einen Vertrag über den Auftrag abgeschlossen. Da sollte eigentlich drinstehen, wer die Rechte an den Inhalten der Website hat. Ansonsten steht das im Impressum der Website!

Was hast Du für einen Vertrag gemacht???? Du kannst einen Werkvertrag machen, bei dem Du Eigentümer der Rechte bleibst und der Auftragnehmer nur die Arebit macht. Du kannst eine Arbeit in Auftrag geben, und die Rechte bleiben bein Ersteller und Du kaufst die Nutzung. (Wie bei Software)

WebdesignJanik  22.02.2014, 07:50

Er schreibt doch, dass der Webdesigner sagt, dass er die Rechte an den Inhalten hat. Wenn dies bedeutet, dass ihm die Inhalte gehören, dann kann er auch die Webseite kopieren, denke ich mir mal so. Wenn der Webdesigner einfach damit meint, dass er seine Mitarbeit zur Herausgabe der Webseite verweigert, dann ist das schon eine dolles Ding und ich würde einen Anwalt einschalten.

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medmonk  22.02.2014, 22:20

Ein Mediengestalter vergibt grundsätzlich eingeschränkte oder uneingeschränkte (exklusive) Nutzungsrechte. Da die Urheberrechte nicht an Dritte abgetreten werden können, bleiben diese selbstverständlich beim Gestalter.

Neben den Nutzungsrechten kann auch ein Service & Wartungsvertrag zustande kommen, in dem neben der Pflege der Website auch dessen Hosting aufgeführt wurde.

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