Rechnung wegen Versicherungsschutz?
Hallo,
Ich wollte mein Auto verkaufen und habe die KFZ-Versicherung (die ich monatlich zahle) bis zum 08.04.2025 gekündigt. Ich habe dem Käufer gesagt, er solle das Auto an diesem Tag abholen und er hat es auch an diesem gekauft. Ich habe also einen Kaufvertrag, in dem steht, dass das Auto am 08.04.2025 gekauft wurde.
Ich wollte am selben Tag zur Zulassungsstelle um das Auto abzumelden, aber habe gemerkt, dass ich einen Termin brauche. Da ich keinen bekommen habe, konnte ich erst eine woche später das auto abmelden.
Ich habe nun einen Brief erhalten, in dem ich eine Rechnung zahlen, da das Auto noch zugelassen, aber nicht versichert war. (Untersagung des Fahrzeugbetriebs wegen fehlendem Versicherungsschutz, §51 absatz 4 s.1)
Bitte nur auf diese frage antworten:
Meine Frage lautet: Kann ich diese Rechnung, umgehen in dem ich angebe, dass ich das Auto bereits verkauft habe und den Kaufvertrag vorzeige?
3 Antworten
Das Auto ist solange versichert bis es abgemeldet ist und es muss auch bezahlt werden
Du bist so lange für die Prämie haftbar, wie das Fahrzeug angemeldet ist. Wenn du nachweist, dass das Fahrzeug in das Eigentum des Käufers übergegangen ist, kannst du von IHM, die zu viel gezahlte Prämie zurück fordern.
Solange das Auto angemeldet ist muss es versichert sein....wenn du Pech hast zahlst du ne Strafe wegen fahren ohne versicherungsschutz...