Realakt oder Verwaltungsakt?
Wenn die Polizei einen Klimakleber mit Lösemittel von der Straße ablöst, ist das ein Verwaltungsakt oder ein Realakt und warum?
3 Antworten
Ich würde mal spontan sagen, das "Ablösen" ist ein Realakt, aber die Vollstreckung eines Verwaltungsaktes, etwa eines Platzverweises o. ä.
Ich würde es eher als Straßenreinigung ansehen, denn als Verwaltungsakt :D
Ein Realakt. Für einen VA fehlt es eigentlich so ziemlich an allen Merkmalen.
Scheinbar nicht sauber , aber fangen wir Mal an:
- Die Polizei handelt hoheitlich und
- als Behörde.
- Sie handelt im öffentlichen Recht.
- Es geht um einen konkreten Fall.
Aber: Das Ablösen regelt nichts im rechtlichen Sinne. Es verändert keine Rechtsposition, sondern wirkt rein faktisch – der Mensch wird von der Straße entfernt, aber es wird kein Rechtsverhältnis geändert oder festgestellt (wie z. B. eine Verfügung „Sie dürfen hier nicht mehr sitzen“).
Oder noch einfacher, und verkürzter:
Die Polizei sagt geh weg, VA
Die Polizei schneidet ein Band durch an dem du festgemacht bist damit du weggehen kannst-> kein VA
Also
Behörde +
hoheitlich +
öffentlich-rechtlich +
Einzelfall konkret +
Außenwirkung +
Eigentlich ist die Regelung nur fraglich