Realakt oder Verwaltungsakt?

3 Antworten

Ich würde mal spontan sagen, das "Ablösen" ist ein Realakt, aber die Vollstreckung eines Verwaltungsaktes, etwa eines Platzverweises o. ä.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 6. Semester (Schwerpunkt öffentliches Recht)

Ich würde es eher als Straßenreinigung ansehen, denn als Verwaltungsakt :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Ein Realakt. Für einen VA fehlt es eigentlich so ziemlich an allen Merkmalen.


Luisa343 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 10:18

Also

Behörde +

hoheitlich +

öffentlich-rechtlich +

Einzelfall konkret +

Außenwirkung +

Eigentlich ist die Regelung nur fraglich

Jurafuchs  13.06.2025, 10:20
@Luisa343

Außer der Behörde ist hier gar nichts erfüllt. Über öffentlich-rechtlich ließe sich noch streiten.

Luisa343 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 10:22
@anTTraXX

Habe ich, bin mir bei Regelung aber unsicher

Jurafuchs  13.06.2025, 10:22
@Luisa343

Dann erläutere uns doch wie du zu dem bisherigen Ergebnisse gekommen bist.

anTTraXX  13.06.2025, 10:26
@Luisa343

Scheinbar nicht sauber , aber fangen wir Mal an:

  1. Die Polizei handelt hoheitlich und
  2. als Behörde.
  3. Sie handelt im öffentlichen Recht.
  4. Es geht um einen konkreten Fall.

Aber: Das Ablösen regelt nichts im rechtlichen Sinne. Es verändert keine Rechtsposition, sondern wirkt rein faktisch – der Mensch wird von der Straße entfernt, aber es wird kein Rechtsverhältnis geändert oder festgestellt (wie z. B. eine Verfügung „Sie dürfen hier nicht mehr sitzen“).

Oder noch einfacher, und verkürzter:

Die Polizei sagt geh weg, VA

Die Polizei schneidet ein Band durch an dem du festgemacht bist damit du weggehen kannst-> kein VA

Jurafuchs  13.06.2025, 10:28
@anTTraXX

Hoheitlich würde ich hier auch nicht mal als erfüllt ansehen, weil die grundlegende Aufgabe die Person zu lösen nicht nur die Polizei (bzw. eine Behörde) durchführen darf.