dürfte die polizei im notfall ein KlimaKleber von der straße reißen?

4 Antworten

Rechtlich sollte das möglich sein, zum Beispiel im Rahmen des Rechtfertigenden Notstands. Dann muss die Gefahr für die zu rettende Person aber größer sein, als der Schaden am Klimatrottel.

Wie auch immer, als unkündbare Beamte kann man Polizisten nicht so einfach "entlassen". Dafür müssen Beamte (alle, nicht nur Polizisten) lt. Gesetz schon Taten im Verbrechenbereich (also Haft ab einem Jahr ohne Möglichkeit der Geldstrafe) begehen. Bisschen Händchen-Aua reicht dafür bei weitem nicht.

Polizisten sind in der Regel Beamte und Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, das ist nicht so einfach möglich wie es bei Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis der Fall ist. Wohl aber können auch gegen Polizeibeamte Ermittlungsverfahren eingeleitet und auch dienstrechtliche Konsequenzen wie eine Versetzung in den Innendienst erfolgen.

Was die Frage anbelangt, so ist dies wie immer in der Jura vom jeweiligen, vom konkreten Einzelfall abhängig und kann im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft und ggf. auch vom Gericht überprüft werden. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Ein Rettungswagen ohne Sonder- und Wegerechte, ist aus juristischer Hinsicht ersteinmal ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer und genießt keine besonderen Rechte. Er kann sich allerdings trotzdem in einem Einsatz befinden, nicht jeder Einsatz ist so zeitkritisch, dass er Sonder- und Wegerechten bedarf. Auf der Anfahrt entscheidet der Disponent hierüber, beim Patiententransport der sogenannte verantwortliche Transportführer, also der Rettungsdienstmitarbeiter mit der höchsten medizinischen Qualifikation bzw. sofern anwesend der Notarzt. Auch die Art des Notfalles ist entscheidend. Es gibt medizinische Notfälle, bei denen eine Transportpriorität herrscht, weil die präklinischen Handlungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind, zum Beispiel innere Blutungen oder ein Schlaganfall. Wenn der Patient so schnell wie nur möglich in ein geeignetes Krankenhaus muss, dann müssen Straßenblockaden so schnell wie möglich aufgelöst werden. Es gibt aber auch Notfälle, da kann man dem Patienten auch präklinisch soweit helfen, dass es dann nicht mehr auf jede Minute ankommt, beispielsweise Schmerzen bei einer Extremitätenfraktur ohne weitere Beeinträchtigungen. Auch spielt zumindest auf der Anfahrt eine Rolle, ob der Einsatz zeitnah von einem anderen Rettungsmittel übernommen werden kann oder ob es gerade der einzige freie Rettungswagen im näheren Umfeld ist. Es gibt also so viele Faktoren, das man die Frage nicht pauschal beantworten kann.

Mfg

Dann begeht der Polizist eine Körperverletzung, möglicherweise eine schwere und das wäre eine Straftat und möglicherweise ein Grund, ihn auch dienstrechtlich zu belangen und rauszuschmeißen.

Aus meiner Sicht ja.

Was ist schohn etwas Haut wenn man dadurch Leben rettet.

Die Alternative währe diesen Aktivisten aufzulisten wie viele Leben ihre Aktionen gekostet haben und die Verbliebenen ihnen vorstellen.