Rauswurf bei den Eltern?

9 Antworten

Warum jammerst Du jetzt rum? Diese Frage hättest Du Dir etwas früher stellen sollen. Du hattest doch die Möglichkeit etwas zu tun damit Du nicht auf der Strasse landest. 3 Lehren abgebrochen? Zumindest eine Ausbildung hättest Du durchziehen müssen, dann wärst Du vielleicht sogar von der Firma übernommen worden und hättest einen festen Job. Die Chance, einen Job zu finden, ist meiner Meinung nach recht gering geworden da sich 3 abgerbochene Ausbildungen in einer Bewerbung nicht sonderlich positiv auswirken.
Auch wenn Du eine Stunde mit dem Fahhrad brauchst oder mit der Bahn fahren mußt: Sieh zu, das Du Deinen Hintern bewegst und Dir nen Job suchst. Notfalls auch ausserhalb Deiner Umgebung. Was anderes kann Dir nicht helfen.

apophis  31.07.2017, 10:45

Du scheinst eine Ausbildung gehabt zu haben, die Dir lag und auch mit den Kollegen gut zurecht gekommen zu sein.
Das ist aber nicht bei jedem so.
Und es ist verdammt schwer eine Ausbildung durchzuziehen, wenn Du mit den Kollegen nicht klar kommst oder der Job garnichts für Dich ist.
Bei letzterem ist das auch absolut sinnlos, weil Du dann eine Ausbildung für einen Beruf hast, den Du garnicht ausüben willst.

AmenophisIII  31.07.2017, 13:07
@apophis

Der Fragesteller hat aber auch nicht erwähnt, warum er die Ausbildungen abgebrochen hat. Und nein, ich bin auch nicht mit jedem Kollegen zurecht gekommen und auch ich habe mich teilweise durch die Ausbildung gequält. Das man eine Lehre aus den von Dir genannten Gründen abbricht kann ich noch nachvollziehen. Aber gleich 3 Mal? Wenn man immer wieder Probleme mit den Kollegen hat, liegt es villeicht an der eigenen Person. Dann muß man sich halt überlegen, wie man diese Fehler in Zukunft vermeiden kann. Und nein, nicht jedem liegt jede Ausbildung. Aber man kann sich überlegen, ob man z.B. einen kaufmännischen oder handwerklichen Beruf ausüben möchte. Dann kann man sich sowohl im Internet als auch beim Arbeitsamt über verschiedene Berufe informieren. Dadurch kann man schon recht gut erkennen, welcher Beruf in Frage kommt.

apophis  01.08.2017, 12:17
@AmenophisIII

Es gibt unzählige Gründe eine Ausbildung abzubrechen, das sind nicht nur Probleme mit Kollegen. Und es ist auch nicht gesagt, dass es beim Fragesteller dreimal der selbe Grund war.

Die Abbruchrate von Ausbildungen lag 2013 bei 24,4%, das ist fast jeder Vierte, der die Ausbildung abbricht. Dass eine Person mehrmals abbricht, ist da nicht so ungewöhnlich, wie man vielleicht denken mag.

Wahrscheinlich nicht den Fragesteller betreffend, aber auch ein Grund wäre Krankheit. Ein Schwacher/Krankheitsanfälliger Körper oder eine chronische Krankheit kann schnell zum Ausbildungsabbruch führen. 15 Wochen gefehlt und man kann die Ausbildung nicht mehr erfolgreich beenden.

Such dir eine Wohnung und einen Job und fang nebenbei mit einer Ausbildung an. Deine Eltern müssen erst einmal noch Unterhalt zahlen. Mach das Beste draus bevor du in Selbstmitleid vergehst. Freiheit und Eigenverantwortlichkeit sind sehr wichtig. Wichtiger als die Abhängigkeit von den Eltern und dem Frust den es mit sich bringt nicht zu wissen, wer man ist.

auchmama  31.07.2017, 15:36

NEIN! Die Eltern sind aus der Unterhaltpflicht raus! Es gibt also keinen Cent mehr von den Eltern!

apophis  01.08.2017, 09:41
@auchmama

Du fragst groß nach Gesetzestexten, kennst Dich aber selbst nicht aus, hör bitte auf hier falshce Informationen zu verstreuen. 

Der Fragesteller hat noch keine Ausbildung abgeschlossen und ist ausbildungssuchend, entsprechend hat er sehrwohl ein Recht auf Unterhalt.

auchmama  01.08.2017, 10:49
@apophis

@apophis - lies Dich doch mal bitte hier etwas genauer ein - betrifft übrigens auch den evtl. Unterhaltsanspruch während einer Ausbildung:

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2

Und dann tu Dir und dem FS einen großen Gefallen und erlese nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen, sondern versuche einfach alles im Zusammenhang zu verstehen und nach aktuellem "Recht und Gesetz" zu begreifen!

Was hier bei dem Kommentierungen auch noch gar nicht zur Sprache gekommen ist, wäre die finanzielle Möglichkeit der Eltern und ob sie überhaupt in der Lage wären, dem Filius weiterhin Unterhalt zu zahlen! Der Selbstbehalt der Eltern steigt nämlich mit Volljährigkeit des Nachwuchses und nicht alle Eltern verfügen über ein entsprechend hohes Einkommen um dann noch Leistungspflichtig zu sein!

Man bewegt sich also mit solch bedingungslosen "die-Eltern-müssen-zahlen-Aussagen" auf sehr dünnem Eis!

Dann wiederum hätte der FS sich ab sofort mit den Sozialinstanzen auseinander zu setzen und dort wird dann zweifelsfrei geklärt, ob und was ihm jetzt noch zustehen "könnte". Ansonsten muss er sich einen Job suchen und für seinen Lebensunterhalt ganz normal arbeiten gehen!

Soviel zum Thema "gute Gründe"!

apophis  01.08.2017, 12:29
@auchmama

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html

Grundsätzlich hat jedes Kind Anspruch auf Unterhalt während einer Erstausbildung. Erst nach ihrem Abschluss erlischt der Unterhaltsanspruch,

Die Unterhaltspflicht erlischt erst mit dem Abschluss.

da Eltern gegenüber ihren Kindern über die Volljährigkeit hinaus zu
Unterhalt verpflichtet sind.

Wer in diesem Fall tatsächlich für den
Lebensunterhalt aufkommen muss, hängt von der individuellen Situation ab.

Ob die Eltern tatsächlich zahlen müssen oder nicht ist ebenfalls geregelt.

Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen
Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben.

Selbst wenn der Fragesteller arbeitslos gemeldet ist und nicht ausbildungssuchend, besteht die Unterhaltspflicht.

Für den Fragesteller bedeutet das also, solanger er sich bewirbt, was er ja tut, und entsprechend natürlich beim Arbeitsamt gemeldet ist, besteht sehrwohl eine Unterhaltspflicht für die Eltern.

Zu sagen "NEIN, die Eltern zahlen keinen Cent." ist daher absolut falsch.

Kitharea  02.08.2017, 06:22
@auchmama

Auch gut dann muss der TE alleine klarkommen - seh ich noch nicht als Grund hier rumzustreiten. Geht an die anderen Streithähne hier.

apophis  03.08.2017, 08:16
@cyracus

Entschuldige, aber in Deinem Link wird in keinster Weise auf die Situation des Fragestellers eingegangen.
Es wird die Regelung der Orientierungsphase angezeigt, auch wird die Regelung bei einer zweiten Ausbildung, nach der ersten abgebrochenen Ausbildung aufgezeigt.

Weiter wird nichts in der Richtung aufgezeigt. Die Aussage
"Drei abgebrochene Ausbildungen - die Eltern sind raus." sind nirgendwo aus dem Text herauslesbar.

Das Wort "Dritte" ist auf dieser Seite nichteinmal vorhanden, das Wort "Drei" ein einziges mal und bezieht sich auf drei Monate.

apophis  03.08.2017, 13:52
@Kitharea

Naja, es geht hier nicht um einen Streit, den irgendwer "gewinnen" will, zumindest ist das von Meiner Seite aus so.

Es geht vielmehr darum die Verbreitung falscher Informationen zu verhindern, die andere User als wahr darstellen und ebenfalls darum die Wahrheit nicht durch diese falschen Informationen beeinflussen zu lassen.

Das betrifft einerseits den Fragesteller selber, der eigentlich eine hilfreiche Antwort erwartet, aber es betrifft auch diejenigen, die später auf diese Frage stoßen.
Wenn dann unter der korrekten Antwort fett, in Capslock vorgeworfen wird, dass die Antwort falsch sei und dann noch unseriöser Link verbreitet wird, bekommen diese Leute eine ganz andere Vorstellung von der Sache und halten diese falschen Informationen für die Wahrheit.

auchmama  03.08.2017, 15:50
@apophis

Hier stimme ich Dir in jedem Punkt zu 99 % zu!

Eine klitzekleine Einschränkung, diese Deine Worte allerdings, klingen mit Deinen "Eigeninterpretationen", zum aktuellen Unterhaltsrecht, wie ein schlechter Scherz! Mit diesen Deinen "Eigeninterpretationen" ist weder diesem User, noch irgendeinem anderen geholfen!!!

Es geht vielmehr darum die Verbreitung falscher Informationen zu verhindern, die andere User als wahr darstellen und ebenfalls darum die Wahrheit nicht durch diese falschen Informationen beeinflussen zu lassen.

Es dürfte Dir ja auch unschwer aufgefallen sein, dass alle Beiträge, die die korrekten rechtlichen Hinweise enthalten, von anderen User positiv bewertet wurden. Es gibt nämlich noch einige Andere, die sich mit Recht und Gesetz auskennen. Aber scheinbar ignorierst Du diese "Tatsachen" einfach!?

Es ist einfach nur unglaublich - aber es gibt augenscheinlich nix was es nicht gibt ;-)

Kitharea  04.08.2017, 06:30
@apophis

Das hier ist nach wie vor ein Portal von Menschen für Menschen und nicht ein Portal wo wissenschaftliche Erkenntnisse an erster Stelle stehen. Ich denke alle Antworten liefern zumindest einen "Rundumblick" - aber unterm Strich muss sich jeder weiterhin selbst drum kümmern was er damit macht.
Wer denkt hier nur Richtiges zu lesen ist ohnehin falsch gepolt. Und man sollte für sich selbst auch irgendwann fähig sein, die richtigen Antworten herauszufiltern.
Nicht bei jedem läuft die Welt dringend nach Gesetz ab ergo ist es bevor man zum Kadi rennt auch nicht so wichtig was genau die Gesetzeslage ist, wie man sie interpretiert und wie man damit umgeht.
Das Portal bietet nur eine Umschau der hier im Umlauf befindlichen Meinungen. Ich sage explizit MEINUNGEN. Weil welche genau jetzt stimmt oder nicht - wer weiß das schon. Da müsste man sich dann auf ein jeweiliges Portal begeben, was qualifizierten Rat gibt. Gibt genug rechtliche Seiten und sogar da wird rumgestritten.

OB und IN WIE WEIT der TE an das Geld kommt oder es ihm zusteht oder nicht - wird wahrscheinlich selten der Richter entscheiden, sondern das wie er und seine Umgebung damit umgehen. Und da schlägt keiner ständig in einem Buch nach. Es ist wenig lösungsorientiert wegen jedem Müll die Rechtslektüren auszupacken. Da hört der Streit nie auf.

Und unter "hilfreich" verstehen die meisten TE'S ohnehin nur das, was sie vorher schon wussten.
Manch einer braucht nur einen Schulterklopfer, mancher will sich einen Überblick verschaffen und der nächste will es eigentlich gar nicht wissen und regt sich nur drüber auf.

Aber ja - bei mir gibt's auch Themen wo ich streitmässig voll abgehe. Ist wahrscheinlich eine sehr persönliche Sache das Alles. Aber von "WISSEN" kann hier keiner reden.

Kitharea  04.08.2017, 06:35
@apophis

Apophis im Privatrecht gibt es außerdem soweit ich weiß nicht nur Gesetzestexte. Der Richter wird sich alles anhören und dann entscheiden. Er wird sich garantiert nicht an so einem Satz aufhängen der auch wiederum mehrfach interpretierbar ist - zumal dieser Satz zwar einer ist ABER es auch viele andere Sätze gibt die - sollte es zu einem Prozess kommen - ausgegraben werden.
Zum Beispiel so etwas wie "Waren die Eltern mit dem Abbruch der Ausbildung einverstanden". Wenn ja - warum sollte man sie aus der Pflicht nehmen?
Zum Beispiel so etwas wie "Sucht er aktiv nach Arbeit und bemüht sich". Wenn ja - macht er alles richtig.
Zum Beispiel so etwas wie "Wollen ihn die Eltern absichtlich in die Arbeitslosigkeit drängen, sind schwer drogenabhängig oder was weiß ich was" - der Junge kann nichts dafür. Ich bin mir aber 1000% sicher, es gibt für alles ein Gegenargument und je nachdem welcher Richter da sitzt, wird er anders entscheiden. Weil auch Richter nur Menschen sind. Weil auch Anwälte nicht völlig plemplem sind und weil kein Gesetz so wasserfest ist, dass es nicht auch Gegeninterpretationen oder Gesetze gibt.

apophis  04.08.2017, 11:12
@Kitharea

Ich stimme Dir da zu, allerdings wissen wir als Leser nur das, was der Fragesteller in die Frage geschrieben hat.
Das ist im Grunde nur sein Alter, dass er drei Ausbildungen abgebrochen hat und dass er Bewerbungen geschrieben hat.
Gründe oder anderes wissen wir hier nicht, weshalb nichteinmal eine Interpretation weiterer nötiger Fakten möglich ist, lediglich Spekulationen.

Alles was Anwalt, Richter etc. Fragen werden/können und wichtig für ein letztendliches Urteil ist, können wir nur raten.
Daher bleibt uns im Grunde nur die Möglichkeit auf die Aussagen des Fragestellers einzugehen und Gesetzestexte zu nennen, die wichtig sind / sein können und unter welchen Umständen sie gelten.
Ob diese Umstände zutreffen, muss der Fragesteller selbst sehen.

Ein klares "Ja" oder "Nein", wie bei einem Gerichtsurteil kann sich hier also niemand anmaßen, nur ein "Ja, wenn...." oder ein "Nein, aber...".

Deine Eltern sind absolut im Recht! Und für Dich wird es allerhöchste Zeit, dass Du Dich mal mit Deinen Pflichten beschäftigst - DAS wiederum hättest Du zumindest vor dem Abbruch der 3. Ausbildung intensiv tun müssen!

Bist Du jetzt wenigstens bei der Arbeitsagentur gemeldet? Frag da nach, ob Du da Unterstützung bekommst.

Hinterfrage doch auch mal bei Dir selber, ob Du überhaupt Lust zum Arbeiten hast und warum Du wirklich 3 Ausbildungen schmeißen musstest! Bist Du nicht belastbar? Was läuft bei Dir verkehrt?

Unterstützung gibt es zwar aber auch nicht unbegrenzt und bei Dir ist die Schmerzgrenze leider überschritten :-/

apophis  01.08.2017, 10:08

Glaubst Du ernsthaft, dass bei drei abgebrochenen Ausbildungen die Lust zum Arbeiten das Problem ist?
Such mal nach (echten) Gründen für Ausbildungsabbrüchen, die Unlust ist nicht oft vertreten.

Die Eltern sind zwar soweit im Recht, dass sie ihn rauswerfen können, jedoch müssen sie ihm weiterhin den Unterhalt finanzieren, ab 18 in Form von Geldzahlungen.

Der Fragesteller hat noch keine Ausbildung abgeschlossen und ist ausbildungssuchend, das bedeutet seine Pflicht, um ein Recht auf Unterhalt zu haben, ist erfüllt. Seine Eltern sind immernoch Unterhaltspflichtig.
Da ändern auch drei abgebrochene Ausbildungen nichts dran.

auchmama  01.08.2017, 10:14
@apophis

Die Eltern sind zwar soweit im Recht, dass sie ihn rauswerfen können, jedoch müssen sie ihm weiterhin den Unterhalt finanzieren, ab 18 in Form von Geldzahlungen.

Der Fragesteller hat noch keine Ausbildung abgeschlossen und ist ausbildungssuchend, das bedeutet seine Pflicht, um ein Recht auf Unterhalt zu haben, ist erfüllt. Seine Eltern sind immernoch Unterhaltspflichtig.
Da ändern auch drei abgebrochene Ausbildungen nichts dran.

Zeig uns bitte einen einzigen Gesetzestext, aus dem Deine Fantasiebehauptung zweifelsfrei hervor geht!

Dem Fragesteller rate ich dringend an, sich auf diese Aussagen nicht zu berufen, sie sind schlichtweg falsch!

apophis  01.08.2017, 13:22
@auchmama

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Hier, bitte.

Nun gib Du mir doch bitte einen Gesetzestext, wo diese Aussage widerlegt wird. Großkotzig "Falsch" kann jeder schreien, dann beweise es doch bitte und zeig was richtig ist.

Es ist allgemein nicht anzuraten sich auf Aussagen von Fremden im Internet zu beziehen, das ist auch nicht die Funktion dieses Forums.
Ganz unabhängig davon, dass meine Aussage keineswegs falsch sind, siehe Link.

auchmama  01.08.2017, 14:30
@apophis

Hast Du denn diesen Text, aus dem von Dir verlinkten Beitrag, auch gelesen und vielleicht sogar verstanden? Hier ein wesentlicher Auszug......



Volljährige Kinder unterliegen, wie jeder Erwachsene, der so genannten Erwerbsobliegenheit. Ein volljähriges Kind muss für seinen Unterhalt selbst aufkommen und dazu auch berufsfremde und einfachste Tätigkeiten annehmen. Ist die Arbeitslosigkeit von längerer Dauer, wird auch ein Ortswechsel als zumutbar erachtet.

Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben. Erst wenn solche Bemühungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen wirklich nicht fruchten, bundesweite Bewerbungen keinen Erfolg bringen, können die Eltern zum Unterhalt für das arbeitslose Kind verpflichtet werden. In diesem Fall muss die Sozialbehörde ausführen, ob alles Mögliche getan wurde, um nicht mehr arbeitslos zu sein.

Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate währen darf. Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken. Mit steigendem Alter wachsen die Ansprüche an das Kind, zum Unterhalt beizutragen oder ihn voll selbstständig zu decken. Unterhalt für Volljährige ist eine nur in Deutschland gängige Praxis. In anderen europäischen Ländern hat ein volljähriger Mensch keinen Unterhaltsanspruch.


Quelle: http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html

Und ich persönlich finde einfach in diesem Link auch keinen Hinweis darauf, dass die Unterhaltspflicht der Eltern weiterhin andauert, egal wie viele Ausbildungen geschmissen werden und schon gar nicht irgendwas bis zum 25. Lebensjahr! Komisch, oder?

Und wie an anderer Stelle bereits von mir kommentiert, haben die Eltern ab Volljährigkeit des Nachwuchses, einen höheren Selbstbehalt und vor einer weiteren evtl. Verpflichtung wird erst einmal die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft!

Der letzte Satz ist auch extrem interessant und den sollten sich vielleicht zukünftige Generationen schon mal verinnerlichen:



In anderen europäischen Ländern hat ein volljähriger Mensch keinen Unterhaltsanspruch.


Gesetze ändern sich auch bei uns sehr schnell und ständig - könnte durchaus nur eine Frage der Zeit sein, bis es auch hier innerhalb der EU eine einheitliche Regelung gibt!

Übrigens habe ich Gerichtsurteile eingesehen, wo der Nachwuchs sich auf irgendwelche Seiten im Netz berufen wollte, wo z.B. zwischen Abi und dem Studienbeginn exakt 4 Monate lagen und man ja fast überall von einer Leistungspflicht der Eltern lesen kann. Der Richter hat aber entschieden und zwar, "dass der volljährige Nachwuchs auch in dieser Zeit bereits für seinen Unterhalt selbst hätte sorgen können" und es gab nix von den Eltern. DAS ist die Realität!

Angebliches Recht zu haben und es auch zu bekommen, sind nochmals 2 Paar verschiedene Schuhe. Macht nachträglich aber auch nicht satt ;-P


apophis  01.08.2017, 15:24
@auchmama

Und ich persönlich finde einfach in diesem Link auch keinen Hinweis darauf, dass die Unterhaltspflicht der Eltern weiterhin andauert, egal wie viele Ausbildungen geschmissen werden und schon gar nicht irgendwas bis zum 25. Lebensjahr! Komisch, oder?

Komisch für Dich, durchaus. An sich ist daran aber überhaupt nichts komisch, da es dazu keine Regelungen gibt. 

Die fälschliche Aussage über die Altersgrenze von 25 habe ich längst korrigiert und sogar hinzugefügt, dass es keine Altersgrenze gibt.
Scheinst Du ja erfolgreich ignoriert zu haben, Glückwunsch.

Und auch warst Du es, der immer und immer und immer wieder darauf herumgeritten ist, dass der Fragesteller so "Dumm" (Deine Worte) sei 3 Ausbildungen zu schmeissen und, dass die Eltern ihm nichts mehr zahlen müssen.
Ich wiederum habe von Anfang an gesagt, dass die geschmissenen Ausbildungen völlig egal sind, sofern er denn ausbildungssuchend ist.
Ebenfalls von Dir ignoriert worden, Glückwunsch.

Der Hinweis, der Dir in dem Link ja so sehr Fehlt, ist allerdings sehrwohl vorhanden.

Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen
Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben.

Habe ich woanders übrigens auch schon herauskopiert, wiedermal gekonnt ignoriert von Dir, Glückwunsch.
Dass Du keine Aussage findest, die besagt "Ab Alter XYZ oder nach X abgebrochenen Ausbildungen sind die Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig", liegt einfach daran, dass es keine solche Regelung gibt, deshalb logischerweise auch nirgendwo vermerkt werden muss.

Welche Gesetze in anderen Ländern gelten, sollte den Fragesteller herzlich wenig angehen, sofern er nicht vor hat auszuwandern.
Sollte sich das Gesetz in Deutschland ändern, was wiederum relevant wäre, dann bekommt man das auch lange im Voraus mit.

Da jetzt irgendwelche Unsicherheiten zu schüren, ist absolut fehl am Platz.

auchmama  01.08.2017, 16:19
@apophis

Ich wiederum habe von Anfang an gesagt, dass die geschmissenen Ausbildungen völlig egal sind, sofern er denn ausbildungssuchend ist. 
Ebenfalls von Dir ignoriert worden, Glückwunsch.

Dies nochmals zu wiederholen macht diese Aussage leider nicht richtiger ;-)

Dass Du keine Aussage findest, die besagt "Ab Alter XYZ oder nach X abgebrochenen Ausbildungen sind die Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig", liegt einfach daran, dass es keine solche Regelung gibt, deshalb logischerweise auch nirgendwo vermerkt werden muss.

Nachfolgenden Link hatte ich zwar an anderer Stelle schon mal gesetzt, trotzdem tue ich es hier extra für Dich nochmals:

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2

Lesen und verstehen musst Du den Inhalt allerdings schon selber. Hast Du dann vielleicht auch noch eine Eigeninterpretation für "zielstrebig"?

Wie Du unschwer in diesem Link erlesen kannst, ist auch der Studienwechsel "einmalig" kein größeres Problem und da es in diesem Link sowohl um Studium, als auch um Ausbildung, sowie um Volljährigen-Unterhalt generell und im Besonderen geht, dürfte der Spielraum von Ausbildungsumbrüchen ja wohl logischer Weise auch "entsprechend" begrenzt sein und es gibt somit doch eine klare Regelung - ach ;-)

Da jetzt irgendwelche Unsicherheiten zu schüren, ist absolut fehl am Platz.

Genauso fehl am Platz sollte es einem verantwortungsvollem Ratgeber auch sein, einen FS nicht in Sicherheiten zu wiegen, die es in der Form einfach nicht gibt.

Danke für Deine Glückwünsche, selbst die habe ich gelesen. Allerdings beziehe ich mich bei meiner Kommentierung auf das Wesentliche - ebenso überlese ich die verzweifelten Versuche persönlich zu werden.....

cyracus  02.08.2017, 03:35
@apophis

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Hier, bitte.

Nun gib Du mir doch bitte einen Gesetzestext, wo diese Aussage widerlegt wird. Großkotzig "Falsch" kann jeder schreien, dann beweise es doch bitte und zeig was richtig ist.

(...)

Text aus dem von Dir reingegebenen Link:

  • Volljährige Kinder unterliegen, wie jederErwachsene, der so genannten Erwerbsobliegenheit. Ein volljähriges Kind mussfür seinen Unterhalt selbst aufkommen und dazu auch berufsfremde und einfachsteTätigkeiten annehmen. Ist die Arbeitslosigkeit von längerer Dauer, wird auchein Ortswechsel als zumutbar erachtet. Ein volljähriges arbeitslosesKind, dass einen elterlichen Unterhaltsanspruch erwirken möchte, mussnachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben.Erst wenn solche Bemühungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen wirklichnicht fruchten, bundesweite Bewerbungen keinen Erfolg bringen, können dieEltern zum Unterhalt für das arbeitslose Kind verpflichtet werden. In diesemFall muss die Sozialbehörde ausführen, ob alles Mögliche getan wurde, um nichtmehr arbeitslos zu sein
apophis  03.08.2017, 14:02
@cyracus

Und jetzt scroll mal zwei Kommentare weiter nach Oben, Deinen Ausschnitte habe ich zuvor 1:1 zitiert. :)
War auch nicht das erste mal, dass ich diesen Textabschnitt zitiert habe.

Wie Du ja selbst gelesen haben musst, ist dort eindeutig aufgeführt, dass man im Fall der Arbeitslosigkeit sehrwohl noch einen Anspruch auf Unterhalt hat, wenn man die Formalien erfüllt.

Oder wo genau ist da bitte die Stelle, die abgebrochene Ausbildungen anspricht?

auchmama  03.08.2017, 16:09
@apophis

Oder wo genau ist da bitte die Stelle, die abgebrochene Ausbildungen anspricht?

Diese Stelle wird dann der Richter in seiner Urteilsbegründung schon ganz genau erläutern! Sofern denn jemals ein Anwalt, einem Mandanten in der vom FS beschriebenen Situation, zu einem Prozess raten würde ;-)

cyracus  04.08.2017, 05:05
@apophis

Oder wo genau ist da bitte die Stelle, die abgebrochene Ausbildungen anspricht?


Unterhaltszahlungen nach 2 abgebrochenen Ausbildungen

  • "(...)  Volljährige Kinder habengrundsätzlich einen Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss einer Ausbildung. Eineinmaliger Abbruch/Wechsel wird den Kindern zugebilligt. Man spricht hier voneiner Orientierungsphase. Ein weiteres Scheitern liegt grundsätzlich im Risikobereichdes Kindes.  -

    Im Ergebnis hat Ihr Sohn nach der Schule nicht binnen einer angemessenen Orientierungsphase eine Lehre, die seinen Fähigkeitenund Neigungen entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.1998 - XII 173/96, http://www.frag-einen-anwalt.de/redirect.asp?location=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=FamRZ%201998,%20671" target="_blank" title="BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96">FamRZ 1998, 671),begonnen. Vielmehr steht er nach zweifach abgebrochener Lehre aktuell - unddies offenbar seit 2 Jahren - da und hat gar keine Ausbildungsstelle. Auch diesspricht gegen Fleiß und Zielstrebigkeit. (...)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltszahlungen-nach-2-abgebrochenen-Ausbildungen--f223752.html

apophis  04.08.2017, 11:22
@cyracus

Du verlinkst hier gerade einen Fall einer anderen Person, die sich nicht um eine Ausbildungsstelle umschaut.
Das ist einerseits ein absolut unterschiedlicher Fall zu dem vom Fragesteller und andererseits ist hier kein Gesetzestext zu sehen, sondern die Aussage eines Anwalts.

auchmama  04.08.2017, 12:04
@apophis

ist hier kein Gesetzestext zu sehen, sondern die Aussage eines Anwalts.

@apophis - Du hast doch aber sicher rein zufällig schon davon gehört, dass dem Beruf des Anwalts, ein "Jurastudium" voran geht, wo der angehende Anwalt sich hauptsächlich mit "Gesetzestexten" befasst!? Während der Ausübung seines Berufes, kommt dieser Anwalt dann auch tagtäglich und hautnah, mit aktuellen Gerichtsentscheidungen in Berührung. Sollte er also mit seinem Verständnis für Recht und Gesetz meilenweit daneben liegen, so würde er ziemlich schnell am Hungertuch nagen. ^^

Irgendwie gewinne ich dieser Frage und vor allem Deiner Kommentierung, inzwischen einen gewissen Grad der Bewunderung ab!

Vielleicht verirrt sich ja sogar mal ein Jurastudent hierher. Hier kann auch dieser wertvolle Informationen erlesen, u.a. wie erlebnisreich seine zukünftige Tätigkeit, im Umgang mit seinem Mandanten sein kann!

Ich stelle durchaus einen gewissen Mehrwert für GF und seine User fest!

Respekt für Dich und weiter so ;-)

apophis  07.08.2017, 14:36
@auchmama

"Deine Kommentare amüsieren mich" - Aussagen von Leuten, die irgendetwas gegen einen sagen wollen, ohne gegen die Richtlinien zu verstoßen.
Kann man nur eins zu sagen - Öde.

Dass Du es für nötig empfindest soetwas an Deinen Kommentaren anzuhängen spricht allerdings für sich

Dass ein Anwalt mit Gesetzen zu tun hat ist wohl logisch, wozu die Erwähnung?
Ob ein Anwalt mit seiner Aussage allerdings Recht hat, entscheidet der Richter und nicht er. Die durchschnittliche Erfolgsrate von Anwälten liegt schließlich zwanghaft bei 50%. Jedem gewonnenen Fall steht ein verlorener Fall gegenüber, sprich bei jedem Fall hat einer von zwei Anwälten mit seiner Aussage unrecht.

Zudem kommt noch, was ich bereits geschrieben habe, der im Link angegebene Fall unterscheidet sich völlig von dem hier in der Frage stehenden.
Bedeutet also selbst wenn all die Aussagen dort korrekt sind, für den Fragesteller ist dies absolut irrelevant.

Letztendlich zeigst Du immernoch keinen Gesetzestext auf, der Deine Aussagen bestätigt und auch Deine Behauptung, meine Aussagen seien falsch, finden nirgendwo Bestätigung.
Deine letzte Aussage dahingehen war in etwa "das wird Dir der Richter dann erklären", womit Du dem Thema wiedereinmal ausgewichen bist.

Willst Du nun weiterhin mit dummen Sprüchen und Poesie herumeideln und weiterhin Deine Behauptungen mit nicht mehr als heisser Luft untermauern oder zeigst Du uns auch irgendwann mal den Gesetzestext, von dem immer redest, der all Deine Aussagen bestätigt und die meinigen als falsch deklariert?

Den Paragraphen nennen und den Text abzutippen, zu kopieren oder zu verlinken wird wohl nicht so schwer sein.

auchmama  07.08.2017, 17:55
@apophis

Den Paragraphen nennen und den Text abzutippen, zu kopieren oder zu verlinken wird wohl nicht so schwer sein.

Nein, schwer ist das für mich keines falls ;-)

Nur leider absolut verschwendete Zeit und somit sinnlos! Wenn Du das, was hier inzwischen verlinkt und geschrieben steht nicht mal verstehst, wie willst Du denn dann juristische Texte verstehen? ^^

Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute in Deiner Welt. Ich bleibe lieber in meiner ;-P

"3 Lehren abgebrochen" - in Zukunft nicht mehr abbrechen

"und werde nun vor die Tür gesetzt" - sieh das als Hilfe für deine Selbsthilfe.

Anscheinend kannst du dir nicht selbst in den A... treten und dein Leben in die Hand nehmen. Mietfrei wohnen und nichts tun geht gar nicht. Deine Eltern haben es wohl richtig gemacht.

Sie werden dir schon helfen, aber nicht dein Versagen unterstützen.

apophis  31.07.2017, 10:33

Naja, eine Standpauke halten kann jeder, umso besser je schlechter man die Situation kennt.
Du (und wir alle) weisst doch überhaupt nicht warum er die Ausbildungen überhaupt abgebrochen hat. Man bricht eine Ausbildung nicht einfach so ab, ganz besonders nicht beim zweiten und dritten mal.

Nicht den Fragesteller einbeziehend, sondern ganz allgemein, Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Thema, keineswegs selten und auch Auszubildende sind davon betroffen. Und auch mit legitimen Mitteln kann der Ausbilder oder Kollege dem Azubi den Arbeitsalltag zur Hölle machen.
Bei soetwas wird in der Regel die Ausbildung einfach abgebrochen, anstatt dagegen etwas zu machen, etwa sich an die IHK/HK zu wenden.

Brainchild  31.07.2017, 10:37
@apophis

Prinzipiell gebe ich dir Recht, da wir die Gründe nicht kennen. Jedoch schmeßen Eltern Ihre Kinder nicht ohne Grund raus.

apophis  31.07.2017, 10:58
@Brainchild

Ja, das stimmt schon. Das können wir als Aussenstehende nicht beurteilen.

auchmama  31.07.2017, 15:45
@apophis

Ja, das stimmt schon. Das können wir als Aussenstehende nicht beurteilen.

Und warum dann solch zweifelhafte Aussagen, dass die Eltern weiterhin zahlen müssen? Und irgendwo noch eine Altersangabe von 25 Jahren aus dem Hut gezaubert?

Wer in der Lage ist 3 Ausbildungen zu schmeißen und inzwischen 21 Jahre alt ist, der sollte auch in der Lage sein, sich VORHER über mögliche Konsequenzen zu informieren!

Warum packt man denn heute alle jungen Leute in Watte und suggeriert ihnen unendliche Unterstützung? Spätestens als ausgelernte Person, muss man auch allein die Konsequenzen tragen, wenn man dann seinen Job einfach hin schmeißt. Da gibt es dann nämlich auch eine Sperre von der Arbeitsagentur und nicht einfach sofort Arbeitslosengeld!

Wacht doch bitte mal auf! Das Leben ist kein Ponyhof! Mit 18 ist man volljährig und hat in erster Linie Pflichten!

apophis  01.08.2017, 10:10
@auchmama

wenn man dann seinen Job einfach hin schmeißt.

Weil man seine Ausbildung auch "einfach so" hinschmeißt, ohne Grund.
Wo lebst Du denn bitte? Die Realität scheint es nicht zu sein.

auchmama  01.08.2017, 10:34
@apophis

Wo lebst Du denn bitte? Die Realität scheint es nicht zu sein.

Dann beweise doch bitte das Gegenteil! Einfach nur zu schreiben "es ist anders" bringt doch keinen wirklich weiter! 

Eine Umorientierung, ist einem jungen Erwachsenen durchaus gestattet. Allerdings darf das nicht zum Sport ausarten und ein bisschen Durchhaltevermögen muss man schon an den Tag legen, um eine Ausbildung zu abzuschließen!

Schade finde ich bei dieser Frage auch, dass der FS selber keine Stellung bezieht und mehr Hintergründe liefert, warum er nun 3 Ausbildungen nicht bis zu Ende gebracht hat!

Allerdings finde ich es absolut fatal, dem FS in der jetzigen Situation "Sicherheit" vorzugaukeln! Eltern setzen ihren Sprößling selten einfach so vor die Tür. Dafür wird es also seitens der Eltern sicher "gute Gründe" geben! Hier wird aber so getan, als wenn nur der FS in der Realität lebt und alle anderen, die ihn auf seine Pflichten aufmerksam machen, weltfremd sind. Findest Du das nicht selber etwas bis reichlich befremdlich!?

apophis  01.08.2017, 13:33
@auchmama

Ahja, ich soll also beweisen, dass Du nicht in der Realität lebst.
Die Aussage meines Satzes scheinst Du in nicht im kleinsten Ansatz verstanden zu haben.

Dass der Fragesteller sich selbst nicht äussert, finde ich ebenfalls etwas schade. So verschieden unsere Ansichten (oder wie man das nennen mag) auch sein mögen, genauere Aussagen und Information zu den Hintergründen vom Fragesteller würde da sicher sehr viel klären.
So können wir nuneinmal nur raten.
Annehmen, dass er alles macht, wie man es eigentlich sollte, oder eben, dass er die Ausbildungen aus chronischer Unlust abgebrochen hat und nur Zuhause rumhängt und garnichts tut.

Der Grund in Deinem letzten Absatz kann durchaus auch "einfach" ein schlechtes Verhältnis sein. Familienstreitereien gehen öfter mal vor Gericht und auch soetwas wie das Rausschmeissen etc. kommt da vor.
Aber das sind auch wieder nur Mutmaßungen, wie es wirklich ist, wissen wir nicht.

dir einen Job suchen - 

- da du bereits 3 Lehren abgebrochen hast, sind die Eltern NICHT mehr UNTERHALTSPFLICHTIG

apophis  31.07.2017, 09:39

Achtung! Fehlinformation!

Seine Eltern sind sehrwohl noch Unterhaltspflichtig. Unzwar bis zum 25. Lebensjahr oder bis er eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

apophis  31.07.2017, 09:56
@peterobm

Ja, hübscher Link, aber bitte lies ihn doch bitte selber mal und lies, was der Fragesteller schreibt. 

Dort steht nämlich:

Bricht ein unterhaltsberechtigtes Kind seine Ausbildung ab und sucht sich keine neue Ausbildungsstelle und ist deswegen arbeitslos geworden

Und der Fragesteller schreibt:

bewerbungen hab ich auch schon unzählige geschrieben.

Der Fragesteller ist immernoch Ausbildungssuchend, sprich er hat durchaus noch einen Unterhaltsanspruch.

Weiterhin steht dort auch:

Ein Volljähriger hat gegen seine Eltern den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Eine angemessene Ausbildung ist nach BGH (BGH FamRZ 1977, 629 ff., 1998, 671) eine Ausbildung, die  -der Begabung -den Fähigkeiten -dem Leistungswillen - und dem Neigungen des Kindes entspricht.

Dies, eine angemessene Ausbildung, traf auf die bisherigen Ausbildungen ja offensichtlich nicht zu.

auchmama  31.07.2017, 15:07
@apophis

Seine Eltern sind sehrwohl noch Unterhaltspflichtig. Unzwar bis zum 25. Lebensjahr oder bis er eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

@apophis - dann zeig uns doch bitte mal einen zweifelsfreien Gesetzestext aus dem hervor geht, dass Kinder, also junge Erwachsene einen Unterhaltsanspruch bis zum 25. Lebensjahr haben bzw. "uneingeschränkt" bis denn irgendeine Ausbildung endlich mal erfolgreich abgeschlossen wurde!

Diese Altersangabe geistert inzwischen durch so viele Antworten, dass es einem schon richtig Bange werden kann. Hier werden Fragesteller in einer Sicherheit gewogen, die es in der Form nicht mal in Deutschland gibt!

Der Fragesteller kann sich drehen und wenden wie er will. Zum 3. Mal eine Ausbildung abzubrechen, ist eigene Dummheit und die muss von keinem Elternteil mitgetragen oder in irgendeiner Form honoriert werden! Selbst wenn er tausend Bewerbungen an einem Tag schreiben würde. Er hat seine Chancen gehabt und diese nicht genutzt! Aus der Traum!

apophis  01.08.2017, 09:39
@auchmama

Zum 3. Mal eine Ausbildung abzubrechen, ist eigene Dummheit

Ich würde gerne fragen, ob Du bescheuert bist, aber das würde gegen die Richtlinien dieses Forums verstoßen, daher frage ich mal, ob Du das ernst meinst.

Du scheinst nie in der Situation gewesen zu sein, wo Dir die Ausbildung nicht gefällt, Du mit Kollegen nicht klar kommst, Der Ausbilder Dir unzumutbare Aufgaben überträgt oder Du am Arbeitsplatz gemobbt wirst.

Eine Ausbildung abzubrechen, ganz gleich, ob eins, zwei oder fünf mal, hat immer einen trifftigen Grund. Ob Du das nun nachvollziehen kannst, ist Deine Sache, es liegt aber ganz sicher nicht an der "eigenen Dummheit" des Fragestellers.

Und ob die Unterhaltspflicht nun auf 25 Jahre begrenzt ist oder nicht, spielt für den Fragesteller auch keine Rolle, da er dieses Alter nicht erreicht hat und Ausbildungssuchend ist.

Wenn Du nach einem Gesetzestext suchst, dann mach das bitte selber oder stell eine eigene Frage, missbrauche aber nicht andere Fragen dafür.

auchmama  01.08.2017, 11:04
@apophis

Ich würde gerne fragen, ob Du bescheuert bist, aber das würde gegen die Richtlinien dieses Forums verstoßen, daher frage ich mal, ob Du das ernst meinst.

Allein diese unsachliche Formulierung spricht schon Bände aber nicht unbedingt für die Qualität Deiner Aussagen. Aber augenscheinlich hast Du Dich ja zumindest mal mit den Richtlinien von GF beschäftigt und ansatzweise sogar verstanden ;-)

Und ob die Unterhaltspflicht nun auf 25 Jahre begrenzt ist oder nicht, spielt für den Fragesteller auch keine Rolle, da er dieses Alter nicht erreicht hat und Ausbildungssuchend ist.

Beschäftige Dich doch bitte auch mal damit, wann die Altersangabe "25 Jahre" und für wen bzw. in welchem Zusammenhang zum Tragen käme! Hier scheint bei Dir eine erhebliche Wissenslücke zu klaffen.....

Wenn Du nach einem Gesetzestext suchst, dann mach das bitte selber oder stell eine eigene Frage, missbrauche aber nicht andere Fragen dafür.

Danke, bin mit dem aktuellen Unterhaltsrecht auf "du und du". Von Missbrauch kann hier also absolut nicht die Rede sein, wenn man einen FS vor Schaden bewahren möchte!

Danke für Deine Aufmerksamkeit und bei GF kann "jeder" noch eine ganze Menge dazu lernen. Voraus gesetzt, man will auch lernen ;-)

apophis  01.08.2017, 12:30
@auchmama

Na da scheint bei Deinem "Du und Du" aber eine weitaus größere Wissenslücke zu Klaffen als bei mir mit der Zahl 25. :)

auchmama  01.08.2017, 14:08
@apophis



Na da scheint bei Deinem "Du und Du" aber eine weitaus größere Wissenslücke zu Klaffen als bei mir mit der Zahl 25. :)



Oh ha, und welche?

Warum begründest Du Deine Aussagen nicht vernünftig bzw. rechtlich einwandfrei und spricht nur dagegen? Was hast Du davon einen Fragestelle in die Irre zu leiten?

apophis  01.08.2017, 15:09
@auchmama

Deine Antwort kann ich 1:1 an Dich zurückgeben.
Du grölst nur Herum "NEIN, DAS IST FALSCH!!!" und verlangst Begründungen für die Aussagen anderer, selbst schreibst Du aber weder was an der Antwort überhaupt falsch ist, noch begründest Du selber oder nennst gar Gesetze, die Deine Anprangerung bestätigen.

Genannte Gesetze, wie Du verlangt hast, ignorierst Du wiederum und behauptest weiterhin es sei falsch.

PS: Lies Dir das ganze Gesetz durch und schau Dir Fälle an, wo dies das Thema war, dann findest Du Deine Wissenslücken.
Lehrer spiel ich für Dich nicht, wenn Du nichteinmal meine Antworten richtig lesen kannst.

cyracus  02.08.2017, 03:22
@apophis

@apophis, auch wenn Du Dich noch so sehr abstrampelst mit Deiner Idee, die Eltern müssten dem Filius bis zum Sankt Nimmerleinstag Unterhalt zahlen, wenn der nicht in die Puschen kommt - und dazu auch noch User beleidigst:

Ich gab Dir schon einen Link unter einer anderen Antwort rein, hier noch einer:

Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder - Wann ist "Schluss mit lustig"?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig\_016856.html

Du bist also auf dem Holzweg.

Dass Du es schaffst, Dich bei @auchmama für Deine Beleidigungen zu entschuldigen, bezweifle ich.


auchmama  02.08.2017, 14:35
@cyracus

Danke @cyracus ;-)

Vielleicht sollten wir jetzt einfach mal davon ausgehen, dass die Rechtslage verstanden wurde. Vielleicht befindet man sich ja auch in ähnlicher Situation wie der Fragesteller und ist jetzt mit anderweitigen Dingen so beschäftigt, dass die Zeit einfach nicht mehr reicht! Vielleicht, vielleicht, vielleicht....... ^^

cyracus  02.08.2017, 15:34
@auchmama

Hallo @auchmama, es geht ja in erster Linie darum, was für den Fragesteller (FS) hilfreich ist. - So blödes Bestehen auf falschen Rat ist einfach nur nervig. Uns kostet das in der Tat Zeit, und die FS müssen diesen Quatsch ja immer auch lesen. - Und hier stehen ja die FS im Focus.

Hab einen angenehmen Tag.

auchmama  02.08.2017, 17:33
@cyracus

es geht ja in erster Linie darum, was für den Fragesteller (FS) hilfreich ist.

Genau so sollte es sein und genau darum bin ich am Ball geblieben! Es ist einfach unglaublich, dass gängiges Recht augenscheinlich nur auf die Rosinen im Kuchen reduziert und zur Unkenntlichkeit verdreht wird :-/

Dir auch einen schönen Tag ;-)

apophis  03.08.2017, 08:06
@cyracus

Entschuldige bitte, aber Beleidigungen?
Ich habe weder @auchmama noch jemand anderem hier bewusst beleidigt, lediglich einmal einen Kommentar zurückgegeben, wo er/sie mir Unwissenheit unterstellt hat.

Falls Du oder auchmama der Meinung bist, ich hätte jemanden beleidigt, bitte ich Dich die Meldefunktion zu benutzen und denjenigen Beitrag von mir zu melden.
Der Support wird neutral entscheiden, ob es gegen die Richtlinien verstößt und mit nötigenfalls eine entsprechende Strafe geben.

Bezugnehmend auf Deinen Link sehe ich mich in meiner Aussage allerdings nur bestätigt. Bei Abbrüchen muss immer der Einzelfall betrachtet werden, der Unterhaltsanspruch verwirkt lediglich, wenn sich das Kind keine neue Stelle sucht.
So wie man die Aussage des Fragestellers deuten kann, ist dies jedoch der Fall.

cyracus  03.08.2017, 08:46
@apophis

Entschuldige bitte, aber Beleidigungen?
Ich habe weder @auchmama noch jemand anderem hier bewusst beleidigt,

Du an auchmama:

Ich würde gerne fragen, ob Du bescheuert bist, aberdas würde gegen die Richtlinien dieses Forums verstoßen

und

Du grölst nur Herum

apophis  04.08.2017, 11:02
@cyracus

Achso, jemanden zu sagen, dass man gewisse Worte nicht benutzt, weil sie ihn beleidigen würden, ist also eine Beleidigung?
Oder ist es eine Beleidigung, weil ich diese Meinung über ihn habe, ohne sie auszudrücken?
Logik sieht anders aus.

Und jemanden zu sagen, dass er herumgrölt, schreit oder schnauzt ist also auch eine Beleidigung?
Meinst Du nicht, dass vielmehr der Angeschnauzte beleidigt wird?

Wo fühlst Du Dich in Deiner Menschenwürde eher verletzt? Wenn Du jemanden anschnauzt oder wenn jemand Dich anschnauzt?

Und wie gesagt, wenn Du meinst es verstoße gegen die Richtlinien dieses Forums verstoßen, dann melde bitte meinen Beitrag, dann wissen wir es ganz genau, darüber zu diskutieren ist absoluter Blödsinn.
Da mein Beitrag aber noch vorhanden ist, scheint er entweder keine Beleidigung zu sein oder Du suchst hier nur einen Grund zum Rummeckern.