Psychische Belastbarkeit bei der Polizei?
Hallo,
mich mache gerade mein Abitur und würde danach gerne zur Polizei gehen. Da ich aktuell noch eine Therapie am laufen habe, darf ich aktuell ja nicht zur Polizei gehen. Wie sieht das denn aus, wenn ich nächstes Jahr meine Therapie abgeschlossen habe und ebenfalls mein Abitur bestanden habe, ist dass dann nach wie vor ein Kriterium, dass ich nicht angenommen werde, weil ich in einer Therapie war? Denn theoretisch müsste ich mich dieses Jahr für nächstes Jahr bewerben, aber aktuell dürfte ich ja eigentlich nicht. Und kann mir vielleicht einer sagen, wie das ganze mit alten SV Narben aussieht, ob das dann ebenfalls negativ für mich ausfallen würde?
4 Antworten
Als psychisch labiler oder empfindlicher Mensch (der du wohl bist) ist es wohl insgesamt als problematisch anzusehen einen Beruf ausüben zu wollen, bei dem man psychisch belastbar sein muß.
Selbst der Lehrberuf, den ich ausgeübt habe, kann einen Menschen psychisch überfordern. Ich habe schon Kollegen gesehen, die an der Tafel standen, wie ein wundgeschossenes Tier. Das solltest du dir nicht antun !
Mit ziemlicher Sicherheit wirst du, da du eine psychische Erkrankung hast, nicht für den Polizeidienst tauglich sein. Siehe PDV 300
Unabhängig davon, solltest du überlegen ob eine extrem psychisch belastende Arbeit wie der Polizeidienst wirklich sinnvoll ist. Das ist deiner psychischen Gesundheit alles andere als zuträglich.
Du bist in Therapie? Sicher nicht, um Essstörungen zu therapieren. Also eine psychiatrische Therapie. Dazu hast du dich auch noch selbst verletzt.
Das mit der Polizei kannst du vergessen.
In bestimmten Berufen wird man einem med. Gutachter vorgestellt. Wenn Deine Narben sichtbar sind, ist das bereits ein Ausschlusskriterium, da es auf eine Borderline-Störung hinweist. Wenn Du beweisen kannst, dass Du kein Borderline hast, gibt es eine Chance, wenn Du dann dies noch schriftlich von Deiner Therapeutin belegen lassen kannst. Sollte der Verdacht auf Borderline bestanden haben, ist das in Deinem Krankenkassenverlauf ersichtlich. Wenn Du den Nachweis hast, dass Du kein Borderline hast, musst Du das unbedingt in Deiner Krankenkassenakte löschen lassen, das wird Dich sonst Dein ganzes Leben begleiten und zu Schwierigkeiten führen.