Proformarechnung UG BAU?

3 Antworten

Hallo Kidsame,

Du kannst genau dafür beim Finanzamt die IST-Versteuerung beantragen, statt SOLL-Versteuerung, dann brauchst Du erst Umsatzsteuer zahlen, wenn das Geld wirklich geflossen ist. 😊🙏

siehe hier mehr Details

Einfach schriftlich per Post ans Finanzamt, hier ein paar Beispiele

Wo soll das stehen, dass die Proformarechnung das beste dafür ist ? Ist Besteuerung prüfen.

Die Rechnung ist für die Umsatzbesteuerung nicht entscheidend, nur für den Vorsteuerabzug.

Gem. § 13 UStG gilt folgendes:

(1) Die Steuer entsteht

  1. für Lieferungen und sonstige Leistungen

a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,

b) bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, ...

Das bedeutet für Dich, egal wann Du eine Rechnung oder Pro-forma-Rechnung ausstellst, die Umsatzsteuer ist für den VAZ abzuführen, in dem die Leistung erbracht wurde, sofern Du nach vereinbarten Entgelten besteuerst, was der Regelfall ist (sog. SOLL-Besteuerung).

Du könntest die sog. IST-Besteuerung, also die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragen. Diese wird jedoch nur genehmigt, wenn Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 800.000 EUR nicht überstiegen hat, § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.