Proformarechnung UG BAU?
Hallo, ich habe eine kleines Bauunternehmen und schreibe sehr viele Rechnungen. Doch öfters ist es der Fall das ich auf das Geld der Auftraggeber sehr lange warten muss. Und jeden Monats Ende wenn ich die Buchführung etc. Eingangs- und Ausgangsrechnungen beim Steuerberater abgebe. Will das Finanzamt direkt schon die Umsatzsteuer. Doch die Auftraggeber haben noch nichtmal bezahlt. Was dazu führt das ich nicht bezahlen kann und Mahnungen erhalte. Gibt es eine Art eine Rechnung auszustellen die man nur dem Auftraggeber übermittelt so dass ich erstmals auf den Eingang der Rechnung warte und dann erst die „richtige“ Rechnung nochmals dem Auftraggeber und dem Steuerberater gebe so das ich nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerate? Habe oft gelesen das eine Art wie Porformarechnung das beste dafür wäre. Stimmt das? Oder gibt es da eine andere Art von Möglichkeiten?…
Mfg.
3 Antworten
Hallo Kidsame,
Du kannst genau dafür beim Finanzamt die IST-Versteuerung beantragen, statt SOLL-Versteuerung, dann brauchst Du erst Umsatzsteuer zahlen, wenn das Geld wirklich geflossen ist. 😊🙏
Einfach schriftlich per Post ans Finanzamt, hier ein paar Beispiele
Wo soll das stehen, dass die Proformarechnung das beste dafür ist ? Ist Besteuerung prüfen.
Die Rechnung ist für die Umsatzbesteuerung nicht entscheidend, nur für den Vorsteuerabzug.
Gem. § 13 UStG gilt folgendes:
(1) Die Steuer entsteht
- für Lieferungen und sonstige Leistungen
a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
b) bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, ...
Das bedeutet für Dich, egal wann Du eine Rechnung oder Pro-forma-Rechnung ausstellst, die Umsatzsteuer ist für den VAZ abzuführen, in dem die Leistung erbracht wurde, sofern Du nach vereinbarten Entgelten besteuerst, was der Regelfall ist (sog. SOLL-Besteuerung).
Du könntest die sog. IST-Besteuerung, also die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragen. Diese wird jedoch nur genehmigt, wenn Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 800.000 EUR nicht überstiegen hat, § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG.