Ich möchte Kunde die Auftragsbestätigung unterschreiben lassen aber wie?
Hallo,
wir sind eine Werbeagentur für Webdesign. Ich möchte dass die Kunden unsere Auftragsbestätigung unterschreiben, die sie von uns per Email erhalten. Darf ich das hier reinschreiben?
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Ich habe die Auftragsbestätigung und allgemeine Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden.
Datum, Unterschrift Auftraggeber:
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Übrigens, die AGBs bekommt der Kunde zusammen mit der Auftragsbestätigung ebenfalls per Email im Anhang. Ist das dann rechtssicher, wenn der Kunde das unterschschreibt?
5 Antworten
Bei Kunden die selber Kaufleute sind und ein Geschäft haben ist es sogar so, wenn sie eine Auftragsbestätigung nicht ABLEHNEN, dies als stilles Einverständis gelten kann. Es muss schon eine sehr sehr bizarre Auftragsbestätigung sein, dass man davon ausgehen kann, das der Kunde (welcher sich fachlich zum Thema Handel auskennen muss) dies nicht haben will. Seriöse Firmen schieben sich aber nicht gegenseitig irgendwelche absurten Auftragsbestätigungen zu.
Privatleute die eine Auftragsbestätigung ignorieren, haben ohne dass nachweislich eine Bestellung zustande kommt, daher keine Nachteile, wenn sie diese nicht unterschreiben.
Ich weiß ja nicht, was Du beruflich machst, aber Du solltest noch einmal nachlernen, wie Verträge zustande kommen. Sowas wie einseitig und zweiseitig usw..
Also, wenn Du einem Stammkunden oder einem anderem Kaufmann eine plausible Auftragsbestättigung zukommen lässt, reicht es das er diese ignoriert um diese zu bestätigen.
Aber auch ein Privatkunde kann sich so einfach nicht aus einer Bestellung rauswinden auch wenn er die Auftragsbestätigung nicht unterschreibt.
Den AGBs muss er nicht extra zustimmen. Es reicht bei der Auftragserstellung in den Text reinzuschreiben "Sie erklären sich mit unseren AGBs einverstanden"
Das wäre dann soweit rechtssicher, es kommt natürlich noch auf die AGB an. Da darf mehr oder weniger nur das übliche zu erwarten blablabla stehen. Alles andere gehört direkt in den Vertrag bzw. in den Auftrag
Du musst die agb nicht unterschreiben lassen. Es reicht das aushändigen bzw. das zur Verfügung stellen. Ist der Kunde mit den AGB nicht einverstanden, dann schließt er eben kein Geschäft ab.
ggf. musst du aber noch eure Datenschutzrichtlinien unterschreiben lassen.
Er muss weder die Auftragsbestätigung noch die AGB unterschreiben. Den Auftrag unterschrieben vorliegen zu haben, kann allerdings von Vorteil sein, wenn es mal Ärger gibt.
Ansonsten würde ich annehmen, der der Lieferant mich für doof hält, wenn er mich unterschrieben lassen will, dass ich seine AGB verstanden habe.
Und wenn dann da noch AGBs steht (plus noch ein paar andere grammatikalische Feinheiten), dann würde ich auf die Zusammenarbeit dankend verzichten.
Da braucht es keine unterschriebene Auftragsbestätigung. Ihr werdet ja den Auftrag oder die Bestellung haben. Schicke ihm die Auftragbestätigung und lege los!
Ja aber was wenn Kunde später behauptet, er hätte uns nicht beauftragt? Wenn das Gespräch mit dem Kunden telefonisch zustande gekommen ist, kann ich das ja nicht nachweisen.